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Was der Bundesrat vorschlägt
Kommen nun 2-G, 2-G+ oder gar Schliessungen?

Der Bundesrat um Alain Berset bereitet Verschärfungen zur Eindämmung der Pandemie vor. 
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Angesichts der sich weiter verschärfenden Pandemiesituation gibt der Bundesrat schärfere Massnahmen in die Vernehmlassung. Dies, um «rasch entscheiden zu können, sollte sich die Situation weiterhin ungünstig entwickeln», wie es in der Mitteilung heisst. Die Vernehmlassung dauert bis zum 14. Dezember. Noch unklar ist, wann der Bundesrat danach allenfalls Verschärfungen in Kraft setzt.

Variante 1: Die Ausweitung des Zertifikats

Der Bundesrat stellt zwei unterschiedliche Varianten zur Diskussion. In der ersten Variante sieht er eine Verschärfung auf 2-G plus Maskenpflicht vor. Das heisst, nur noch geimpfte oder genesene Personen hätten Einlass zu Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern. Die gleichen Regeln sollen auch für Restaurants gelten. Freiwillig kann 2-G+ eingeführt werden. Das bedeutet, Zutritt gibts nur für Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Test vorweisen können, dafür entfällt die Masken- und Sitzpflicht. In Discos, Hallenbädern und Fitnesscentern wäre in diesem Szenario eine Verschärfung auf 2-G+ vorgesehen, wobei dies für Fitnesscenter freiwillig wäre. Für sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten drinnen soll 2-G mit Maske oder freiwillig 2-G+ ohne Maske gelten, wobei für Menschen unter 16 Jahren keine Einschränkungen gelten.

Variante 2: Der Teil-Lockdown

Variante 2 ist verbunden mit Schliessungen von Innenräumen in Restaurants und Bars. Dasselbe würde für Discos, Hallenbäder und Fitnesscenter gelten. Bei Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben und Veranstaltungen drinnen würde ein 2-G-Regime mit Maskenpflicht gelten. Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten drinnen wären nur noch mit 2-G und Maske möglich, ausser für Personen unter 16 Jahren.

Einschränkungen für private Treffen

Auch für private Treffen sieht der Bundesrat Verschärfungen vor. Bei beiden Varianten will er Treffen drinnen auf maximal 5 Personen beschränken, falls eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Ansonsten gibt es eine Grenzen von maximal 30 Personen drinnen und maximal 50 Personen draussen.

Homeoffice-Pflicht soll kommen

Bereits bei den letzten Verschärfungen hat sie der Bundesrat zur Diskussion gestellt, nun soll die Homeoffice-Pflicht kommen. Er schlägt vor, dass sie als sogenannte Basismassnahme eingesetzt wird. Also unabhängig davon, welche der zwei oben beschriebenen Varianten am Ende umgesetzt würden.

Verschärfungen für Schulen vorgesehen

Ebenfalls schlägt der Bundesrat Verschärfungen der Massnahmen in den Schulen vor. Also an dem Ort, der derzeit als Treiber der Pandemie gilt. Neu soll eine Maskenpflicht ab Sekundarstufe II eingeführt werden. Zudem eine Empfehlung an die Kantone, eine Maskenpflicht auf Primar- und Sekundarschulstufe einzuführen. Gleichzeitig, so die Idee des Bundesrats, soll wieder Fernunterricht an den Unis und Fachhochschulen eingeführt werden.

Detailhandel von grossen Restriktionen ausgenommen

Anders als in vorangegangenen Wellen schlägt der Bundesrat keine Verschärfungen im Detailhandel vor. Es wird also zurzeit nicht zu Schliessungen von Kleiderläden oder Ähnlichem kommen. Allerdings schwebt dem Bundesrat eine freiwillige Kapazitätsbeschränkung vor für den Detailhandel. So, wie dies etwa Coop und Migros bereits von sich aus angekündigt haben. Die gleiche Empfehlung würde auch für Skigebiete gelten.

Testkosten sollen teilweise wieder übernommen werden

Aufgrund eines Entscheids des Parlaments gibt der Bundesrat eine Änderung bei der Übernahme von Testkosten in die Vernehmlassung. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Kosten für Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests künftig wieder von der Allgemeinheit bezahlt werden. Weiterhin selber zahlen müsste man Einzel-PCR-Tests, Selbsttests und Antikörpertests. Der Grund: Selbsttests und Antikörpertests seien nicht ausschlaggebend für die Bekämpfung der Pandemie, so der Bundesrat. Bei den Einzel-PCR-Tests liegt der Fall anders: «Die Übernahme der Testkosten für Einzel-PCR-Tests würde durch die stark steigende Nachfrage eine Überlastung der Laboratorien mit sich ziehen», schreibt der Bundesrat.