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Antworten zu 2-G in der Schweiz
Job, Schule, einkaufen – diese Regeln gelten ab heute

Masken sind ab heute in der Schule ab Sekundarstufe II überall vorgeschrieben.
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Wo komme ich künftig nur noch mit Covid-Impfung hin?

In allen Innenräumen, für die derzeit die 3-G-Regel gilt, herrscht neu ein striktes 2-G-Regime. Das bedeutet, dass dort künftig keinen Zutritt mehr hat, wer weder gegen Corona geimpft noch davon genesen ist. Konkret betrifft dies die Gastronomie sowie Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe – also beispielsweise Kinos, Museen und Turnhallen –, zudem sämtliche Veranstaltungen im Innenbereich wie etwa Konzerte oder Theateraufführungen.

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Das bedeutet, 3-G wird vollständig durch 2-G ersetzt?

Nein, für Veranstaltungen im Aussenbereich gelten die bisherigen Regeln. Ab 300 Teilnehmenden ist dabei grundsätzlich ein Zertifikat erforderlich – und hier wird weiterhin ein negatives Testergebnis genügen.

An manchen Orten herrscht 2-G+. Was bedeutet das?

2-G+ bedeutet, dass Geimpfte und Genesene zusätzlich noch ein negatives Testergebnis vorweisen müssen. Vorgeschrieben ist 2-G+ in Discos und Bars sowie bei Kultur- und Sportaktivitäten von Laien, die dabei keine Maske tragen können – etwa beim Schwimmen im Hallenbad oder bei Blasmusikproben. Ausnahmen gibt es für Jugendliche unter 16 sowie für alle, deren Impfung (inklusive Booster) oder Genesung maximal vier Monate zurückliegt. Sie sind von der Testpflicht ausgenommen.

Wird auch die Maskenpflicht verschärft?

Ja. Bisher galt als Grundsatz: Betriebe und Veranstalter, die freiwillig auf 2-G statt 3-G setzen, brauchen die Maske nicht vorzuschreiben. Neu ist die Maske auch bei 2-G obligatorisch. Speisen und Getränke dürfen ausserdem nur im Sitzen konsumiert werden. Eine Ausnahme wird bei freiwilligem 2-G+ statuiert: Wenn sich ein Wirt entschliesst, von seinen Gästen zusätzlich noch einen negativen Test zu verlangen, sind diese von der Masken- und Sitzpflicht befreit. Auch Fitnesscenter können sich auf diese Weise von der Maskenpflicht befreien. Beim früheren 3G-Regime wurden teilweise Schlupflöcher genutzt.

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Stehen auch Einschränkungen beim Einkaufen an?

Nein, für den Detailhandel wurden keine Massnahmen beschlossen.

Wie ist es mit privaten Feiern?

Hier gibt es einen ziemlich weitgehenden Eingriff: Sobald erwachsene Ungeimpfte mit dabei sind, dürfen sich in privaten Innenräumen maximal zehn Personen treffen. Gesundheitsminister Alain Berset wollte die Grenze sogar bei fünf Personen ansetzen, fand damit im Gesamtbundesrat aber keine Mehrheit. Für Treffen mit ausschliesslich Geimpften liegt die Obergrenze bei 30 Menschen. Keine Änderungen gibt es im Aussenbereich. Dort beträgt die Limite weiterhin 50 Personen.

Werden Kinder bei dieser Rechnung mitgezählt?

Ja und nein. Kinder und Jugendliche unter 16 gelten nicht als Ungeimpfte, die die 10-Personen-Limite auslösen können. Wenn allerdings eine ungeimpfte Person über 16 am Treffen teilnimmt, dann werden die Kinder mitgezählt.

Wurden auch Verschärfungen am Arbeitsplatz beschlossen?

Der Bundesrat führt die Homeoffice-Pflicht wieder ein. Wo es möglich und zumutbar ist, müssen Erwerbstätige also wieder von zu Hause aus arbeiten. Wenn Arbeiten vor Ort unumgänglich ist, gilt eine Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person im Raum aufhält.

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Welche Massnahmen gelten an der Schule?

Die Schulen unterstehen grundsätzlich der Hoheit der Kantone. Trotzdem verfügt der Bundesrat ab Sekundarstufe II nun eine Maskenpflicht – und empfiehlt den Kantonen, diese auch auf den tieferen Stufen einzuführen. Verzichten will die Regierung dagegen auf Fernunterricht an der Uni. Diese Massnahme gab sie vorletzte Woche in die Vernehmlassung, sie sieht nun aber von der Einführung ab, da die Hochschulen nun ohnehin bis Februar in die Semesterferien gehen.

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War nicht auch mal von einem Teil-Lockdown die Rede?

Tatsächlich hat der Bundesrat letzte Woche zwei Varianten öffentlich zur Diskussion gestellt. Die schärfere der beiden sah dabei auch Schliessungen von Innenbereichen vor. Davon ist man nach flächendeckendem Widerstand von Kantonen, Parteien und Verbänden wieder abgerückt. Ein Lockdown ist damit aber nicht definitiv vom Tisch – jedenfalls dann nicht, wenn sich die Situation in den Spitälern trotz der neuen Massnahmen drastisch verschlechtert.

Gibt es neben den vielen Verschärfungen auch Lockerungen?

Ja, und zwar beim Einreiseregime. Neu werden vor der Einreise in die Schweiz neben PCR-Tests auch Antigen-Schnelltests akzeptiert – vorausgesetzt, sie sind nicht älter als 24 Stunden. Ein zweiter Test vier bis sieben Tage nach der Einreise in die Schweiz ist bei geimpften und genesenen Personen nicht mehr vorgeschrieben.

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Das Parlament verlangt, dass der Bund wieder Testkosten übernimmt. Wird das nun umgesetzt?

Auch hierzu hat der Bundesrat am Freitag Entscheide getroffen. Vom Staat bezahlt werden ab Samstag Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Kostenpflichtig für den Einzelnen bleiben Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Davon ausgenommen sind Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben: Sie werden auch weiterhin vom Bund bezahlt.

Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es im Abschnitt über 2-G+, dass die Testpflicht bei jenen entfalle, deren Impfung oder Genesung drei Monate zurückliege. Korrekt ist die Angabe von vier Monaten.