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Umstrittene Geräte
Zürich schränkt Gebrauch von Laubbläsern stark ein

Ein Arbeiter in orangefarbener Schutzkleidung bläst Laub auf einem Gehweg in der Stadt Zürich am 21. September 2021.
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In Kürze:
  • In Zürich dürfen Laubbläser nur von Oktober bis Dezember verwendet werden.
  • Nur elektrobetriebene Geräte sind erlaubt.
  • SP und Grüne betonen den Schutz vor Lärm und Kleinlebewesen.
  • FDP und SVP kritisieren mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Stadt.

Mit 61 zu 44 Stimmen hat das Zürcher Stadtparlament am Mittwochabend einer Änderung der Allgemeinen Polizeiverordnung zugestimmt. Demnach wird der Einsatz von Laubbläsern auf die Monate Oktober, November und Dezember beschränkt. Ausserdem dürfen im Stadtraum nur noch elektrobetriebene Geräte verwendet werden. Diese sind im Vergleich zu Laubbläsern mit Verbrennungsmotor leiser.

Im Rest des Jahres dürfen elektrische Geräte bei bewilligten Bauarbeiten genutzt werden. Ausnahmen können beantragt werden, wenn grössere Mengen an Laub oder Abfall innert kurzer Zeit zu entfernen sind oder eine wesentliche Arbeitserleichterung bei schwierigen Reinigungssituationen erzielt werden kann.

Links-Grün spricht von Fortschritt

Mit dem Verbot von benzinbetriebenen Laubbläsern setzten sich AL, Grüne und SP durch. Der Stadtrat hatte eine deutlich weniger rigide Regelung favorisiert. Er wollte Laubbläser generell in den Monaten Oktober bis Dezember zulassen. Im Rest des Jahres sollte es Ausnahmen geben für elektrisch betriebene Geräte.

Für Severin Meier (SP) ist die Einschränkung sachlich gerechtfertigt, wie er sagte. Es handle sich um eine konsequente Antwort auf die immer häufigeren Forderungen aus der Bevölkerung nach mehr Schutz vor unnötigem Lärm und besserem Schutz von Kleinlebewesen. Meier zeigte sich überzeugt, dass die neuen Bestimmungen bei der breiten Zürcher Bevölkerung auf Anklang stossen werden.

Jürg Rauser (Grüne) nannte die Verschärfung einen Fortschritt. Die Laubbläser würden je länger, je mehr für alles Mögliche eingesetzt, es brauche dringend eine Rückkehr zu einem vernünftigen Einsatz. Nicht jedes Blättchen und Stäubchen gehöre weggefegt.

Auch Michael Schmid (AL) kritisierte den «übermässigen und unnötigen Gebrauch» von Laubbläsern. Die Beschränkungen seien aus Gründen des Gesundheits- und Naturschutzes sinnvoll.

«Wie ein Föhn»: FDP brachte Laubbläser mit

FDP, SVP und Mitte/EVP lehnten die deutliche Verschärfung der Bestimmungen ab. Elektro-Laubbläser sollten das ganze Jahr über erlaubt sein, dann bräuchte es auch keine bürokratischen Ausnahmebewilligungen, sagte Martina Zürcher (FDP). Akku-Laubbläser seien «kaum lauter als ein Haarföhn». Zum Beweis liess ein FDP-Gemeinderat darauf kurz einen Elektro-Handlaubbläser aufheulen, den er in den Ratssaal mitgebracht hatte.

«Die Debatte gehört in die Kategorie rot-grüner Irrsinn», fuhr Martina Zürcher fort. So habe das Verbot zur Folge, dass an Orten, wo täglich laute Strassenreinigungsmaschinen durchführen, drei Monate lang keine Laubbläser eingesetzt werden dürften. Zudem nehme man einigen Berufsgruppen ein Arbeitsinstrument weg.

Weiter warnte die FDP-Gemeinderätin vor beträchtlichem Mehraufwand mit entsprechenden Mehrkosten in städtischen Dienstabteilungen, wenn diese keine Laubbläser mehr einsetzen dürfen. Und sie fragte: «Was plant Rot-Grün als Nächstes? Wollen Sie auch noch Presslufthammer, elektrische Rasenmäher oder Staubsauger verbieten?»

Warnung vor Mehraufwand und Mehrkosten

Derek Richter (SVP) bezeichnete die Anträge für das Laubbläserverbot als «Sinnbild des rot-grünen Narrenschiffs, auf dem wir uns befinden». Auch er warnte vor dem Mehraufwand für Hausverwaltungen, der sich «pfefferscharf» auf die Nebenkosten von Mieterinnen und Mietern auswirken werde.

Johann Widmer (SVP) sprach von einer «Frechheit gegenüber allen Mitarbeitern, die sich um die Sauberkeit der Stadt kümmern». Samuel Balsiger (FDP) nannte die Laubbläser-Debatte eine «Parodie von Demokratie». Statt sich mit «solchem Unsinn» zu beschäftigen, sollte sich das Parlament um die echten Probleme in dieser Stadt kümmern.

Sandra Gallizzi (EVP) plädierte dafür, dass Elektro-Laubbläser ganzjährig verwendet werden können. Nasse Blätter auf Wegen stellten für Fussgänger und Velofahrer ein Sicherheitsrisiko dar und müssten zeitnah entfernt werden, was mit Laubrechen und Besen ein schwieriges Unterfangen sei.

Carla Reinhard (GLP) befürwortete «sinnvolle Einschränkungen» in dem Mass, wie sie der Stadtrat vorgeschlagen hatte. Die grüne Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart plädierte ebenfalls nochmals für diese moderatere Variante – erfolglos.

Rykart hatte bei früheren Gelegenheiten schon darauf hingewiesen, dass Laubbläser an Orten mit viel Abfall eine grosse Hilfe seien. Ein Mitarbeiter mit Laubbläser sei dreimal so effizient wie einer mit Laubrechen. Zudem sei das Laubbläserverbot bei Privaten schwierig durchsetzbar. Die Polizeimitarbeitenden seien jetzt schon stark ausgelastet.