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Steuerchef eines Multis zur Abstimmung
«Wir würden neu bis zu 80 Prozent unserer Obligationen im Inland ausgeben»

Hier werden Schweizer Obligationen gelistet: Hauptsitz des Börsenbetreibers Six in Zürich-West.
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Das wichtigste Argument der Befürworter der Verrechnungssteuerreform, die am 25. September an die Urne kommt, ist, dass Schweizer Konzerne ihre Fremdfinanzierungs-Aktivitäten zurück ins Land holen würden. Nach wochenlangen Bemühungen ist es dieser Redaktion nun kurz vor Torschluss gelungen, einen Unternehmensvertreter zu konkreten Aussagen zum Thema zu bewegen.

Es handelt sich dabei um den Steuerchef eines börsenkotierten Konzerns. Die Bedingung: Es dürften keine Rückschlüsse auf sein Unternehmen möglich sein. Dies, weil noch keine definitive Entscheidung gefallen sei. Vor allem aber, weil sich für zahlreiche Mitarbeiter vieles ändern würde, wenn die Reform an der Urne durchkäme.

«Ich habe schon in vielen Ländern gearbeitet, aber so eine Sonderlösung wie in der Schweiz habe ich noch nie gesehen.»

Anonymer Steuerchef eines Schweizer Grosskonzerns

«Wir würden wohl Hunderte Stellen im Ausland streichen und in der Schweiz deutlich aufstocken», sagt der Steuerchef. Die Firma emittiert aktuell nur einen Bruchteil ihrer Obligationen von der Schweiz aus, für den Rest nutzt sie Töchter im Ausland. Als Grund nennt er die Verrechnungssteuer.

Der Mann sagt weiter: «Mit so einer Sonderlösung wie in der Schweiz sehen wir uns nirgendwo sonst auf der Welt konfrontiert.» Er sei überzeugt, dass diese in den 40er-Jahren, als sie eingeführt wurde und Kapitalmärkte noch grösstenteils national waren, Sinn ergeben habe. Heute dagegen, in Zeiten internationaler Finanzmärkte, behindere sie vor allem das Finanzierungsgeschäft.

«Gäbe es sie nicht, würden wir künftig wohl 75 bis 80 Prozent unserer Obligationen in der Schweiz ausgeben», sagt die Person. Ein so grosser Vorteil für seinen Konzern, wie von den Gegnern der Vorlage behauptet, sei die Reform zwar gar nicht. «Aus Effizienzgründen würden wir das Geschäft aber natürlich trotzdem hierherholen.»

Der grosse Effekt wäre aber bei anderen Firmen zu erwarten: Eine Verlagerung des Geschäfts in die Schweiz würde bedeuten, dass auch die entsprechenden Bankgebühren und die Honorare für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen hier anfielen. «Das geht bei uns für eine einzige Obligation in die Dutzenden Millionen.»

Die Aussagen des Mannes bestätigen die Argumentation des Ja-Lagers, dass mit der Reform Wertschöpfung in der Schweiz geschaffen würde, zumindest in der Tendenz. Ob jedoch die ganze Konzernlandschaft so reagieren würde wie sein Arbeitgeber, ist unklar. Ebenso ist ungeklärt, ob die dadurch geschaffene Wertschöpfung reichen würde, um die wegbrechenden Steuereinnahmen zu kompensieren. Hätte das aktuelle Zinsumfeld Bestand, würden diese mittelfristig gut 200 Millionen Franken betragen.