Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Leserinnen und Leser fragen
Wie viel Lärm müssen Nachbarn erdulden?

Kinder können laut sein. Dafür darf von Anwohnerinnen und Anwohnern Verständnis erwartet werden. 
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Wie viel Lärm der Nachbarn muss ich erdulden?

Ich wohne in einer Mietwohnung mit lärmigen Nachbarn. Oft sind es die Kinder, die klopfen und rumpeln. Aber auch die Erwachsenen sind laut. Meine Musik in Zimmerlautstärke wird locker übertönt. An Wochenenden werde ich meist um sechs Uhr geweckt. Abends hält der Lärm bis gegen acht Uhr an, ein paar Mal rumpelt es auch in der Nacht. Die Verwaltung hat auf mein Ersuchen schon vergeblich interveniert. Wie viel Lärm muss ich erdulden? 

Leider gibt es keine klaren Regeln, die sich einheitlich umsetzen lassen. Das Problem beginnt beim Lärmempfinden: Da kann sich die Schmerzgrenze von einem Menschen zum andern bereits erheblich unterscheiden. 

Es gibt zwar gewisse Regeln, die je nach Gemeinde etwas variieren können. So gilt üblicherweise zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr Nachtruhe. Vielerorts gibt es auch eine Mittagsruhe. In dieser Zeit ist in Innenräumen Zimmerlautstärke vorgeschrieben. Doch bei der Definition von Zimmerlautstärke gibt es wiederum einigen Interpretationsspielraum.

Immerhin fürs Musizieren ist die Rechtspraxis relativ leicht nachvollziehbar: In der Regel sind täglich zwei bis drei Stunden ausserhalb der Ruhezeiten erlaubt. Der frühe Sonntagmorgen ist problematisch. Und besonders laute Instrumente wie ein Schlagzeug, ein Alphorn oder eine Trompete sind in Wohnungen von Mehrfamilienhäusern grundsätzlich nicht erlaubt. 

Zusätzlich schwierig wird die Beurteilung von solchen Fällen, weil je nach Lärmquelle unterschiedlich hohe Dezibelwerte akzeptiert werden müssen. So lässt die Gerichtspraxis bei Kinderlärm eine besonders hohe Toleranzgrenze zu. Hier gibt es keine Grenzwerte und auch keine Verpflichtung, dass Eltern ihre Kinder ruhigstellen müssen. Kinder dürfen also laut spielen, Geburtstagspartys feiern und sogar in der Nacht manchmal schreien. 

Beachten Sie bitte auch den Mietvertrag und allenfalls die Hausordnung, die gelegentlich detailliertere Vorgaben zum Lärm enthalten. Aufgrund des meist grossen Interpretationsspielraums führt ein rechtliches Verfahren aber nur selten zu einer befriedigenden Lösung. Häufig entstehen daraus im Gegenteil zusätzliche Spannungen. Trotz aller Schwierigkeiten ist es deshalb ratsam, sich im einvernehmlichen Gespräch um einen gangbaren Weg zu bemühen.

Darf das Sozialamt das Geld vom Freizügigkeitskonto beanspruchen?

Ich beziehe seit sechs Jahren Sozialhilfe und werde bald frühpensioniert. Nun will das Sozialamt im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen das Geld beanspruchen, das ich auf meinem Freizügigkeitskonto angespart habe. Darf das Amt dies tun?

Ja, das Sozialamt darf das auf dem Freizügigkeitskonto angesparte Kapital tatsächlich anrechnen. Das gilt wie andere Ersparnisse auch als Vermögen, das berücksichtigt werden darf. Der Grund ist, dass das Freizügigkeitskonto bei der Pensionierung als einmalige Zahlung überwiesen wird. Hier ist also nur eine Kapitalauszahlung möglich. Anders wäre es bei der Pensionskasse, wenn das dort angesparte Kapital in Form einer Rente ausbezahlt wird. Denn es wäre nicht sinnvoll, die Rente zu schmälern, wenn Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden müssen.