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AHV-Reform bereit für Nationalrat
Wie viel Geld erhalten die Frauen für Rentenalter 65?

Die Gewerkschaften bekämpfen die Erhöhung des Rentenalters und machen mit einer Petition mit über 300’000 Unterschriften Druck auf das Parlament.
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Die Sozialkommission des Nationalrats will bei der AHV-Reform vorwärtsmachen. Sie hat die Details beraten, sodass die Vorlage im Juni vom Nationalrat beraten werden kann. Hier die geklärten und offenen Fragen:

Rentenalter 65 ist gesetzt

Klar ist, dass das Parlament das Rentenalter der Frauen von 64 auf 65 Jahre anheben wird. Die Sozialkommission des Nationalrats hat sich mit 17 zu 8 Stimmen dem Beschluss des Ständerates und des Bundesrates angeschlossen. SP und Grüne stimmten geschlossen gegen die Erhöhung, die in vier Schritten erfolgt. Falls das Parlament die Vorlage bis Ende Jahr bereinigt, kann im Sommer oder Herbst 2022 die Volksabstimmung stattfinden. Bei einem Ja könnte die Reform 2023 in Kraft treten, und das Rentenalter der Frauen würde auf 2024 um die ersten drei Monate erhöht. Ab 2027 läge das ordentliche Rentenalter der Frauen dann bei 65 Jahren.

Frühpensionierung auch für Frauen erst ab 63

Ebenfalls durchsetzen werden die bürgerlichen Parteien, dass der Rentenvorbezug auch für Frauen erst ab 63 Jahren möglich sein wird. Heute können die Frauen eine gekürzte AHV-Rente ab 62 beziehen. Der Bundesrat und die Linke wollen, dass der Rentenvorbezug künftig sowohl für Frauen wie Männer ab 62 möglich wird. Der Ständerat setzte die Schwelle jedoch bei 63 an, und der Nationalrat dürfte sich dem anschliessen.

Streit über die finanzielle Abfederung für die Frauen

Eine Übergangsgeneration von Frauen soll eine finanzielle Entschädigung für das höhere Rentenalter bekommen. Diese Abfederung dürfte im Abstimmungskampf ein Argument sein, um das Volk von der AHV-Reform zu überzeugen. Der Ständerat hatte sich dafür entschieden, 9 Jahrgängen von Frauen lebenslang einen Rentenzuschlag von maximal 150 Franken pro Monat zu gewähren, wobei nur zwei Jahrgänge den vollen Zuschlag erhalten. Insgesamt belaufen sich beim Ständerat die Ausgleichszahlungen auf 2,2 Milliarden.

Die Nationalratskommission hat nun auf die Kritik von Linken und Gewerkschaften wie auch einiger Vertreter bürgerlicher Parteien reagiert und den finanziellen Ausgleich erhöht. Frauen, die künftig bis zum gesetzlichen AHV-Alter arbeiten, sollen einen Zuschlag in Abhängigkeit ihres früheren Einkommens erhalten. Bis zu einem Jahreseinkommen von 57’360 Franken erhalten die Frauen 150 Franken pro Monat, bis zu einem Einkommen von 71’700 Franken beträgt der Zuschlag 100 Franken und für alle anderen 50 Franken.

Allerdings kommen beim Modell der Nationalratskommission nur 6 Jahrgänge in den Genuss eines Rentenzuschlags. Insgesamt beläuft sich die Summe der Ausgleichszahlungen auf 4 Milliarden Franken, also fast doppelt so viel wie beim Ständerat.

Wie reagieren die Gegner der Reform?

Gewerkschaften und die Linke lehnen das höhere Rentenalter für die Frauen trotz der besseren finanziellen Abfederung weiterhin ab. Faktisch laufe die Erhöhung des Rentenalters für über die Hälfte der betroffenen Frauen auf eine Rentenkürzung hinaus, kritisiert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB). Zudem seien die Frauen in der zweiten Säule deutlich schlechtergestellt als die Männer.

Die SP fordert deshalb Rentenzuschläge von maximal 430 Franken für eine Übergangsgeneration von 9 Jahren. Damit beliefen sich die Ausgleichszahlungen auf insgesamt 6,7 Milliarden Franken. Die Grünen verlangen gar Rentenzuschläge von maximal 515 Franken während 14 Jahren mit Gesamtkosten von über 12 Milliarden. Zum Vergleich: Die Erhöhung des Frauenrentenalters führt in den ersten 10 Jahren ab Inkrafttreten der Reform zu Einsparungen von 10 Milliarden Franken.

Wie viel Steuergeld erhält die AHV zusätzlich?

Der Ständerat will der AHV zusätzlich 0,3 Prozentpunkte Mehrwertsteuer gewähren (Zusatzeinnahmen 1 Milliarde jährlich). Die Nationalratskommission sieht nun einen Aufschlag von 0,4 Prozentpunkten vor (1,3 Milliarden). Damit wäre die AHV bis 2030 finanziell abgesichert. Gleichzeitig bleibt mit dieser Zusatzfinanzierung der Sanierungsdruck auf die AHV erhalten. Ziel der bürgerlichen Mehrheit ist es, dass 2030 die nächste AHV-Reform in Kraft tritt, die eine Erhöhung des Rentenalters für Männer und Frauen beinhaltet.

Die Nationalratskommission wird nächste Woche aktualisierte Finanzperspektiven für die AHV erhalten. Allenfalls werden umstrittene Punkte zur finanziellen Abfederung nochmals besprochen.