Geldberater: Altersvorsorge für AuslandschweizerWer im Ausland lebt, kann sich freiwillig bei der AHV versichern
Auslandschweizern steht die freiwillige Versicherung der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK zur Verfügung. Allerdings gelten für die jeweiligen Länder unterschiedliche Bedingungen.
Wir leben im Ausland. Ich beziehe die AHV. Für meine Frau zahle ich bei der freiwilligen AHV ein, da sie nicht im Rentenalter ist. Angenommen ich sterbe, wäre sie unfähig, ihren Betrag weiter zu zahlen. Bekäme sie bei der Pensionierung trotzdem eine AHV-Rente? Leserfrage von H.D.
Ja. Wenn man seinen Wohnsitz so wie Sie ins Ausland verlegt hat, ist man nicht mehr obligatorisch in der AHV versichert. Man kann aber freiwillig Beiträge an die AHV leisten und sich freiwillig versichern lassen, vorausgesetzt, dass man die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt. Jedes fehlende Beitragsjahr hat später eine Rentenkürzung zur Folge.
Wie hoch ihre Rente bei der Pensionierung ausfallen würde, können Sie sich direkt von der AHV-Stelle ausrechnen lassen.
Da Ihre Frau der AHV angehört und Sie bereits während einigen Jahren freiwillig Beiträge geleistet hatten, hat Sie grundsätzlich einen Rentenanspruch. Wenn Ihre Frau während einiger Jahre nicht mehr in der Lage wäre, weiter Beiträge an die AHV zu leisten, hätte sie allerdings zwangsläufig Beitragslücken. Wie hoch ihre Rente bei der Pensionierung ausfallen würde, können Sie sich direkt von der AHV-Stelle ausrechnen lassen.
Für Versicherte aus dem Ausland ist die freiwillige Versicherung der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf SAK zuständig. Zu beachten ist, dass je nach Land, in welchem jemand wohnt, unterschiedliche Bedingungen für eine Rentenauszahlung gelten. Ich rate Ihnen, auch diese bei der für Sie zuständigen Vorsorgeeinrichtung auf der Basis Ihrer konkreten Angaben zu überprüfen.
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