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Geldblog: Steuern statt Lohn
Wenn das Weiterarbeiten nach der Pension teuer wird

Komplizierte Abhängigkeiten: Wer weiterarbeiten will, sollte die finanziellen Folgen genau prüfen.
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Kann ich mit 65 die AHV beziehen, mich aber bei meiner Pensionskasse nicht pensionieren lassen und weiterarbeiten? Kann ich mich überall bei der AHV und Pensionskasse offiziell pensionieren lassen, dann aber ganz normal weiterarbeiten – ohne BVG, mit AHV-Einzahlungen plus Freibetrag und 3. Säule bis 70? Ich verstehe nicht ganz, wie da die gegenseitigen Abhängigkeiten sind. Leserfrage von R.S.

Wenn jemand so wie Sie nach Erreichen des offiziellen AHV-Rentenalters von 65 bei Männern und 64 bei Frauen weiterarbeiten möchte, hat man einige Möglichkeiten. Zwei Punkte sind aber fix: Einerseits müssen Sie, wenn Sie über das AHV-Alter weiterarbeiten, Ihren Lohn aus der Erwerbsarbeit weiter der AHV melden und es werden AHV-Beiträge fällig, wobei ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat und 16'800 Franken pro Jahr besteht. Die dann einbezahlten AHV-Beiträge führen nicht mehr zu einer Erhöhung Ihrer AHV-Rente. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

Fix sind die Regeln auch punkto Säule 3a: Wenn Sie auch nach dem Erreichen des AHV-Rentenalters einer Erwerbstätigkeit nachgehen, dürfen Sie weiterhin Beiträge in die steuerbegünstigte Säule 3a leisten und die Einzahlungen dann in der Steuererklärung in Abzug bringen. Mit 70 ist allerdings Schluss – dann müssen Sie das Säule-3a-Konto definitiv beziehen.

Nun zu Ihren Szenarien: Sie können durchaus mit 65 die AHV beziehen, aber weiterarbeiten und – vorausgesetzt das Reglement Ihrer Pensionskasse lässt dies zu – bei Ihrer Pensionskasse dabei bleiben. Sie würden dann die berufliche Vorsorge weiterführen, wobei nur noch Sparbeiträge und keine Risikoschutzprämien mehr abgezogen würden. Je nach Reglement können Sie auch bei der Pensionskasse dabei bleiben, also keine Rente oder Kapital beziehen und trotz der Weiterarbeit auch keine Prämien in die Pensionskasse zahlen. Das Kapital bliebe einfach noch etwas länger in der Kasse und arbeitet weiter, womit Ihre Altersleistungen steigen. Sie müssen im Reglement Ihrer Kasse prüfen, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall konkret machbar sind.

Aus meiner Sicht lohnt es sich, wenn man zusammen mit Spezialisten bei der Bank oder Versicherung die Auswirkungen der Weiterarbeit und der verschiedenen Szenarien bezüglich AHV- und PK-Rentenbezug genau ausrechnet.

Sie könnten aber problemlos auch weiterarbeiten, wenn Sie sowohl die AHV als auch eine Rente bei der Pensionskasse beziehen – sich also auch bei der Pensionskasse pensionieren lassen und eine Rente oder das Kapital beziehen. Sie wären somit nicht mehr bei der Pensionskasse dabei. Bei dieser Kombination müssten Sie allerdings die Steuerfolgen genau prüfen.

Wenn Sie sowohl die AHV-Rente als auch die Pensionskassenrente beziehen und zusätzlich dank Ihrer Weiterarbeit noch ein Erwerbseinkommen erwirtschaften, führt dies zu einer erhöhten Besteuerung, da auch die Renten als Erwerbseinkommen versteuert werden müssen. Den Steuereffekt abfedern könnten Sie auch, indem Sie vorderhand auf die AHV verzichten – also einen Rentenaufschub vornehmen, womit Sie später lebenslang eine höhere AHV-Rente bekämen. Der Aufschub muss wenigstens ein Jahr sein.

Allerdings bin ich da eher skeptisch: Oft geht die Rechnung für die Betroffenen nicht auf. Lassen Sie sich die genauen Konsequenzen auf der Basis Ihrer Daten von Ihrer AHV-Stelle aufzeigen. Aus meiner Sicht lohnt es sich zudem, wenn man zusammen mit Spezialisten bei der Bank oder Versicherung die Auswirkungen der Weiterarbeit und der verschiedenen Szenarien bezüglich AHV- und PK-Rentenbezug genau ausrechnet und die Steuerfolgen mitberücksichtigt. Anhand dieser Berechnungen sehen Sie dann, welche Variante Ihren Bedürfnissen entspricht und womit Sie finanziell auch nach Steuern unter dem Strich am Besten fahren.