Geldblog: Individuelle VorsorgeDie Rente wird oft überschätzt
Mit den Renten aus AHV und PK kann man seinen bisherigen Lebensstandard im Alter kaum finanzieren – wer keine Abstriche machen will, sollte frühzeitig vorsorgen.
Sie schreiben immer wieder, man solle sich frühzeitig mit der Altersvorsorge befassen, da man sonst im Alter zu wenig habe. Aber wir haben doch ein international vorbildliches Vorsorgesystem und stehen viel besser da als andere Länder. Reicht das nicht? Leserfrage von W.B.
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen: Auf der AHV als erste Säule, der beruflichen Vorsorge BVG mit den Pensionskassen als zweite Säule und der freiwilligen Vorsorge als dritte Säule. Das System ist gut und weit besser als jenes der meisten anderen Länder weltweit. In den letzten Jahren wurden aber längst notwendige Reformen bei der AHV und dem BVG aus politischen Gründen immer wieder herausgeschoben, was dem System geschadet hat.
Die AHV hat das Ziel, die Existenz im Alter zu sichern. Mit einer Mindest-AHV/IV-Rente von 1195 Franken pro Monat und einer Maximalrente von 2390 Franken (Stand 2021) monatlich ist dies allerdings nur bedingt gegeben. Zusammen mit der beruflichen Vorsorge BVG soll es ermöglicht werden, dass man auch nach der Pensionierung seinen bisherigen Lebensstand einigermassen weiterführen kann. In der Praxis ist es aber so, dass die erste und zweite Säule – also AHV und BVG – zusammen, meist nur gerade rund 60 Prozent des bisherigen Einkommens noch im Erwerbsleben abdecken. Teilweise wird dies nicht erreicht und man hat weniger als 60 Prozent.
Sie können für sich einen einfachen Test machen: Lassen Sie sich von der AHV Ihre erwartete Rente berechnen und zählen Sie die in Ihrem BVG-Vorsorgeausweis ausgewiesene Rente dazu und vergleichen Sie die so zustande gekommene Zahl mit Ihrem aktuellen Erwerbseinkommen: Dann sehen Sie, wo Sie stehen. Viele, die diesen Test machen, sind erstaunt und haben damit gerechnet, dass Sie im Alter mehr erhalten. Dazu kommt, dass die im Vorsorgeausweis der Pensionskasse ausgewiesene Rente keineswegs garantiert ist, sondern auf Annahmen basiert. Die Rente kann auch noch tiefer ausfallen.
Eine einfache Möglichkeit, seine finanzielle Situation im Alter zu verbessern, bietet die steuerbegünstigte Säule 3a.
Oft genügt das Einkommen aus AHV-Rente und Pensionskasse-Rente im Alter nicht, um den bisherigen Lebensstandard auch nur annähernd fortzusetzen. Viele sind gezwungen, im Alter bei ihrem Lebensstandard Abstriche zu machen oder diesen mit einem erheblichen Zustupf aus dem allenfalls vorhandenen Vermögen zu verbessern. Genau deshalb rate ich, dass man sich möglichst frühzeitig selbst als Junger mit seiner Altersvorsorge beschäftigen sollte.
Eine einfache Möglichkeit, seine finanzielle Situation im Alter zu verbessern, bietet die steuerbegünstigte Säule 3a. Wenn man über viele Jahre hinweg jeden Monat einen bestimmten Betrag in die Säule 3a einzahlt und dieses Geld auch noch in Vorsorgefonds investiert, hat man eine gute Wahrscheinlichkeit, dass man später einen schönen Betrag angespart hat und die Lücke zwischen dem letzten Erwerbseinkommen und der AHV- und Pensionskassenrente im Alter zu einem guten Teil oder sogar ganz schliessen kann.
Dies hat über die Altersvorsorge hinaus den angenehmen Pluspunkt, dass man auch noch im Erwerbsleben Steuern sparen kann, da man die in die Säule 3a getätigten Einzahlungen jeweils in der Steuererklärung in Abzug bringen darf. Über die Jahre kommt auch da einiges an Steuerersparnis zusammen, obwohl man das Säule-3a-Kapital beim Bezug versteuern muss. Letzteres erfolgt aber separat vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz, sodass sich das Säule-3a-Sparen auch unter Berücksichtigung der Besteuerung beim Bezug immer noch gut lohnt.
Wenn man die nötigen Mittel und eine Lücke hat, können ab Mitte vierzig auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sinnvoll sein, da man auch diese Einzahlungen von den Steuern in Abzug bringen darf. Bei beiden Varianten fallen keine Einkommens- und Vermögenssteuern während der Dauer der Investition an. Auch bei der Pensionskasse wird der Bezug ebenfalls separat vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz besteuert. Steuerlich besonders attraktiv ist es, wenn man nicht nur einmalig eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse leistet, sondern über mehrere Jahre hinweg. So spart man noch im Erwerbsleben während mehrerer Jahre Steuern.
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