Geldblog: Nicht ohne RückgewährWas Sie vor einem PK-Einkauf prüfen sollten
Wenn eine Pensionskasse keine Rückgewähr bietet, muss man damit rechnen, dass die freiwilligen Einzahlungen beim vorzeitigen Versterben des Versicherten umsonst waren.
Ich bin bei der BVK versichert und verfüge über ein grosses Einkaufspotenzial. Die BVK bietet keine Rückgewähr für Einzahlungen bei vorzeitigem Versterben der Versicherten. Mein Ehemann würde bei meinem Versterben eine aufgrund des versicherten Verdienstes errechnete Rente erhalten. Das Sparkapital wäre also nicht massgeblich. An sich würde ich gerne Einzahlungen in die Pensionskasse leisten. Ich halte die Leistungen der BVK indessen für schlecht – keine Rückgewähr, tiefer Umwandlungssatz und niedrige Verzinsung des angesparten Kapitals. Gibt es Argumente, die trotzdem für einen Einkauf sprechen? Leserinnenfrage von C.S.
Da Sie bewusst nach Argumenten für einen Einkauf fragen, nenne ich Ihnen zunächst zwei Hauptgründe, warum sich ein Einkauf lohnen kann. Zum einen verbessern Sie mit einem freiwilligen Einkauf Ihre Leistungen im Alter. Da Sie keinen Kapitalbezug möchten, sondern wie Sie mir schreiben, die Rente vorziehen, würden Sie dank einem freiwilligen Einkauf trotz tiefem Umwandlungssatz und einer geringen Verzinsung einen etwas höheren Rentenanspruch haben. Die höhere Rente müssten Sie später allerdings als Einkommen versteuern.
Der grosse Pluspunkt eines freiwilligen PK-Einkaufs ist zum anderen der Steuerspareffekt. Da Sie und Ihr Mann beide berufstätig sind und steuerlich unter der Heiratsstrafe leiden, könnten Sie mit freiwilligen Einzahlungen – idealerweise über mehrere Jahre hinweg gestaffelt – die Steuerbelastung senken und würden wohl in eine tiefere Steuerprogressionsstufe gelangen. Sie würden noch während des Erwerbslebens weniger Steuern zahlen. Darüber hinaus ist die Verzinsung immerhin besser als auf dem Bankkonto und das Geld ist in der Pensionskasse recht sicher, wenngleich der Deckungsgrad bei Ihrer Kasse nicht wirklich top ist.
Von diesen positiven Argumenten abgesehen sprechen Sie in Ihrer Frage aber einen sehr wichtigen, aus meiner Sicht heiklen Punkt bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse an: Die allenfalls fehlende Rückgewähr. Bevor man Geld in eine Pensionskasse einschiesst, sollte man sich nicht nur fragen, ob die Kasse sicher ist und wie gut deren Leistungen sind, sondern auch, was mit dem Geld passiert, sollte man vorzeitig noch vor einer Pensionierung versterben. Hier gibt es in den Reglementen der einzelnen Kassen beträchtliche Unterschiede.
Wenn keine Rückgewähr besteht, ist dies aus meiner Sicht ein gewichtiges Argument gegen einen Einkauf in die entsprechende Kasse.
Je nach Reglement werden Gelder, die man freiwillig einbezahlt hat, im vorzeitigen Todesfall der versicherten Person separat betrachtet und an die Erben ausbezahlt. Doch längst nicht alle Kassen bezahlen freiwillige Einkäufe auch bei Ausrichtung von Hinterlassenenleistungen zusätzlich aus und bieten eine Rückgewähr im Todesfall. Bei einigen Kassen werden die freiwilligen Einkäufe im Todesfall des Versicherten nicht ausbezahlt. Aus Sicht der Pensionskasse ist dies positiv, aus Sicht der Erben des Verstorbenen indes negativ und dürfte kaum dem Willen von Versicherten entsprechen, welche freiwillige Einzahlungen leisten. Umso wichtiger ist es, das Vorsorgereglement der eigenen Kasse genau zu lesen.
Eine volle Rückgewähr ist dann gegeben, wenn das Altersguthaben zusätzlich zur Partnerrente an die Begünstigten ausbezahlt wird. Wenn eine Kasse aber gemäss Reglement keine Rückgewähr bietet, muss man davon ausgehen, dass die freiwilligen Einzahlungen umsonst gewesen sind. Dann wird das Vorsorgeguthaben inklusive aller freiwilligen Einzahlungen zur Finanzierung der Witwen- und Waisenrente genutzt. Falls – so wie dies offenbar bei Ihnen der Fall ist – die Todesfallrente für den überlebenden Ehegatten auf der Basis des versicherten Lohnes berechnet wird, muss man damit rechnen, dass auch die Todesfallrente trotz der freiwilligen Einkäufe nicht höher ausfällt. Generell empfehle ich, rund um freiwillige Einkäufe bei der Pensionskasse abzuklären, ob diese eine Rückgewähr auf den Altersguthaben und den angedachten freiwilligen Einkäufen hat oder nicht.
Wenn keine Rückgewähr besteht, ist dies aus meiner Sicht ein gewichtiges Argument gegen einen Einkauf in die entsprechende Kasse – ebenso wie eine schlechte finanzielle Lage der Kasse. Sie müssen nun für sich abwägen, ob Sie das Risiko, welches eine fehlende Rückgewähr bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse beinhaltet, in Kauf nehmen wollen, damit Sie noch im Erwerbsleben von tieferen Steuern und später von einer etwas höheren Rente profitieren können. Letztlich ist es eine Risikoabwägung, die nur Sie selber vornehmen können. Ich persönlich würde in Ihrer Konstellation wahrscheinlich von einem freiwilligen Einkauf absehen.
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