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Geldblog: Vorzeitige Pensionierung
Freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse hat ihre Tücken

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Ich würde gerne wissen, wie ich mich mit meinen Mitteln am besten auf eine in den nächsten Jahren gewünschte vorzeitige Pensionierung vorbereiten soll. Ein Teil meines Geldes wird im Rahmen eines gut laufenden Depots verwaltet. Der andere Teil ist auf zwei verschiedenen Sparkonti verteilt. Ich habe zudem eine Pensionskasse und eine dritte Säule. Soll ich einen grösseren Betrag von 150000 Franken, der nur auf einem Sparkonto liegt, noch ins Depot geben? Soll ich den Betrag in die PK einzahlen, wo aufgrund meiner Teilzeittätigkeit eine grössere Lücke besteht? Soll ich eine Hypothek zurückzahlen? Da ich noch arbeite, werde ich höchstwahrscheinlich das Geld in den nächsten Jahren nicht benötigen. Leserfrage von I.B.

Da sich die Börsen in den letzten Jahren mehrheitlich erfreulich entwickelt haben und Ihr Depot entsprechend Freude macht, wäre es naheliegend, dass Sie die 150’000 Franken ebenfalls anlegen. Allerdings haben Sie keine Garantie, dass die positive Stimmung an den Finanzmärkten noch länger anhalten wird.

Die Märkte sind in einer heiklen Phase. Nach langen Jahren der Hausse und tiefen Zinsen, zieht die Teuerung im Zuge der Konjunkturerholung in vielen Ländern an. Sowohl die Konjunktur als auch die Teuerung könnten sich zwar wieder etwas abschwächen, wenn sich die Corona-Delta-Variante weltweit weiter ausbreitet. Dennoch fürchten sich an den Finanzmärkten viele vor einer steigenden Inflation und höheren Zinsen.

Sollten die grossen Notenbanken – vorab die amerikanische – ihre ultralockere Geldpolitik beenden, wäre dies schlecht für die Aktien, und die Hausse könnte zu Ende gehen. Wenn Sie dann stärker in Aktien positioniert wären, müssten Sie mit erheblichen Rückschlägen rechnen.

Wenn Sie genügend Mittel haben, ist die Hypothekenamortisation ein guter Weg – aber nur dann.

Alternativ könnten Sie mit dem Geld Ihre Hypothek reduzieren und würden dafür der Bank weniger Zins bezahlen, was aus meiner Sicht an sich sinnvoll und für Sie weniger riskant ist. Allerdings müssen Sie genau schauen, wie viel Geld Sie für Ihr Alter zur Verfügung haben.

Nach einer Pensionierung werden Sie kaum mehr eine neue Hypothek erhalten. Unter Umständen ist dann das Geld in Ihrem Wohneigentum gebunden, obwohl Sie allenfalls im Alter mehr liquide Mittel bräuchten. Wenn Sie genügend Mittel für Ihr Alter auf der Seite haben, ist die Hypothekenamortisation ein guter Weg, aber eben nur dann.

Genau prüfen würde ich in Ihrer Situation eine freiwillige Einzahlung in Ihre Pensionskasse, zumal Sie mir schreiben, dass Sie da noch eine grössere Lücke haben. Dies hätte den Vorteil, dass Sie damit Ihre Altersvorsorge stärken und gleichzeitig noch im Erwerbsleben einiges an Steuern sparen.

Wenn Sie beispielweise den Betrag aufteilen und in diesem, im nächsten und im übernächsten Jahr je 50’000 Franken in die Pensionskasse einzahlen, können Sie die Beträge in drei Steuerjahren in Abzug bringen und profitieren gleich dreimal von deutlich tieferen Steuern.

Falls Sie einen Kapital­bezug erwägen, müssen Sie sich bewusst sein, dass es eine steuerrechtliche Sperrfrist gibt.

Allerdings gilt es auch da zwei Dinge zu beachten: Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse würde ich nur tätigen, wenn diese solid aufgestellt ist und sich keine Unterdeckung abzeichnet. Weiter stellt sich die Frage, was Sie bei einer Pensionierung mit Ihrem Vorsorgekapital planen: Wollen Sie einen Rentenbezug oder eine Kapitalauszahlung?

Wenn Sie einen Rentenbezug vorsehen, ist die freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse kein Problem. Falls Sie aber einen Kapitalbezug erwägen, müssen Sie sich bewusst sein, dass es eine steuerrechtliche Sperrfrist gibt.

Steuerrechtlich sind bei freiwilligen Einzahlungen während dreier Jahre keine Kapitalbezüge gestattet. Diese Sperrfrist umfasst nicht nur die Summe der getätigten Einkäufe mit Zinsen, sondern das gesamte in der Pensionskasse angesparte Kapital. Falls jemand die Sperrfrist nicht beachtet und einen Kapitalbezug vornimmt, wird ein Nachsteuerverfahren eingeleitet. Der Steuerabzug des freiwilligen Einkaufs wird dann nachträglich aufgerechnet, was teuer werden kann.

Darum ist es wichtig, dass Sie sich vor einer freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse genau überlegen, ob Sie bei der Pensionierung einen Renten- oder Kapitalbezug planen und ob Ihnen die dreijährige Sperrfrist allenfalls in die Quere kommt.