Geldblog: Startkapital aus PensionskasseSelbständige sollten ihre Altersvorsorge unbedingt stärken
Wer das Pensionskassengeld für den Schritt in die Selbständigkeit bezieht, geht ein doppeltes Risiko ein.
Ich möchte mich gerne selbständig machen, habe aber zu wenig Startkapital. Kann ich dafür mein Pensionskassengeld nutzen? Leserfrage von T.G.
Ja. Wenn Sie sich beruflich selbständig machen und aus Ihrem Angestelltenverhältnis und Ihrer Pensionskasse austreten, ist ein Bezug Ihrer Austrittsleistung bei Ihrer Pensionskasse erlaubt.
Allerdings müssen Sie gegenüber der Pensionskasse nachweisen, dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, indem Sie eine AHV-Bestätigung, einen Handelsregistereintrag sowie weitere Belege wie etwa einen Mietvertrag für Ihre beruflichen Aktivitäten vorlegen. Falls Sie verheiratet sind, muss Ihre Frau dem Bezug schriftlich zustimmen. Zudem muss der Antrag für den Bezug im Jahr nach Aufnahme Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit bei der Pensionskasse eingereicht werden.
Indem Sie Ihr Pensionskassengeld für den Schritt in die Selbständigkeit beziehen, gehen Sie allerdings ein doppeltes Risiko ein: Erstens tragen Sie das unternehmerische Risiko und zweitens riskieren Sie, dass Sie Ihre Altersvorsorge schwächen. Darum rate ich Ihnen, Ihre Altersvorsorge so rasch wie möglich wieder über die 3. Säule zu stärken.
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