Mehrwert- oder ServicenummernWas kann man gegen teure Telecomdienste tun?
Dienstleister bieten SMS an, die in der Rechnung teuer zu Buche schlagen, oder kostenpflichtige Telefonnummern mit langen Wartezeiten. Was erlaubt ist und wie man sich gegen solche Gebühren wehren kann.
Verschiedene Dienstleister versuchen immer wieder mit neuen Kniffen, den Nutzerinnen und Nutzern von Smartphones Geld abzuknöpfen. Wie sie vorgehen und wie sich Betroffene dagegen wehren können, zeigt die folgende Übersicht.
Wie werden Leute geködert?
Oft fällt erst mit der ungewöhnlich hohen Telefonrechnung auf, dass etwas nicht stimmt. Denn SMS-Mehrwertdienste würden meist ungewollt aktiviert, sagt Oliver Sidler, Ombudsmann und Leiter der Schlichtungsstelle. Öfter halten sich die Anbieter auch nicht an rechtliche Vorgaben. Ein Beispiel für die Betrugsmasche hat Cybercrimepolice.ch im vergangenen Jahr veröffentlicht: Im Massenversand erhielten Smartphone-Nutzerinnen und -Nutzer per SMS den Hinweis, zwei neue Nachrichten seien eingetroffen. Dies verknüpft mit der Aufforderung «Mitteilung lesen – JA an 8888 senden». Das Ja aktivierte jedoch ein Abo für einen SMS-Mehrwertdienst, der pro Woche 9.90 Franken kostete.
Richtig teuer können Anrufe auf 0900-Nummern sein. Im Zusammenhang mit solchen Nummern werden immer wieder attraktive Angebote versprochen. Tatsächlich fallen aber nur hohe Gebühren an. So ist jüngst in der Romandie eine Welle von Anrufen erfolgt: Jemand gab sich als Angestellter einer bekannten Warenhandelskette aus und versprach einen Gewinn, wenn eine bestimmte 0900-Nummer gewählt werde.
Welche Vorgaben müssen die Mehrwertdienstleister einhalten?
Ein automatisierter Massenversand von SMS ist hierzulande ohne Zustimmung der Empfänger gar nicht erlaubt. Zudem müssen die Anbieter von Mehrwertdiensten in der Schweiz eine Niederlassung haben, wie Oliver Sidler erläutert. Zugleich räumt er aber ein, dass es insbesondere bei SMS-Mehrwertdiensten häufig etwas komplizierter sei: «Die Dienstleistungen erfolgen oft vom Ausland, während eine Schweizer Firma beispielsweise nur eine Nummer verwaltet und in Rechnung stellt.» Die Schweizer Vertretung ist aber verpflichtet, in umstrittenen Fällen an einem allfälligen Schlichtungsverfahren der Ombudscom teilzunehmen.
Sowohl bei SMS- als auch bei 0900-Mehrwertdiensten, muss zuerst transparent gemacht werden, wie viele Kosten anfallen. Bei 0900-Nummern ab 2 Franken je Minute. Für diese Information darf noch keine Gebühr erhoben werden. Bei SMS muss der Kunde oder die Kundin zudem grundsätzlich zustimmen – meist mit einem «OK» in einem Antwort-SMS.
Für alle Mehrwertdienste gilt, dass pro Verbindung oder Anmeldung nicht mehr als 400 Franken verrechnet werden dürfen.
Die Preisobergrenze für 0900-Nummern liegt bei einer Grundgebühr von 100 Franken pro abgefragte Einzelinformation oder 10 Franken pro Minute. Bei Mehrwertdiensten, die auf einer Anmeldung der Kundin oder des Kunden beruhen und die eine Mehrzahl von Einzelinformationen auslösen können, darf weder die Gebühr pro Einzelinformation noch die Summe pro Minute mehr als 5 Franken kosten. Für alle Mehrwertdienste gilt, dass pro Verbindung nicht mehr als 400 Franken verrechnet werden dürfen.
Wie finde ich die Verantwortlichen?
Die Fernmeldeanbieter müssen veröffentlichen, wer hinter den Kurznummern der SMS-Mehrwertdienste steht. Einen einfachen Zugang finden Interessierte auf der Website des Bakom oder bei Ombudscom.ch. Auch die Inhaber der 0900-Nummern können auf einer Website des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) abgerufen werden. Diesen Dienst hat die Ombudscom.ch ebenfalls verlinkt.
Wie werde ich einen SMS-Mehrwertdienst wieder los?
Es gibt einen Deaktivierungscode, den Anbieter mitteilen müssen. Gemäss Verhaltenskodex der Mobilfunkbetreiber besteht dieser Code aus dem Wort «STOP» und einer Bezeichnung für den genutzten Dienst. Meist funktioniert die Eingabe «STOP ALL». Liegt kein gültiger Code vor, kann die Mobilfunkbetreiberin weiterhelfen.
Wie erhalte ich das Geld zurück?
Bei SMS-Mehrwertdiensten erhalten die Betroffenen das Geld meist zurück, wenn ungewollt oder aufgrund eines unlauteren Vorgehens des Anbieters Kosten entstanden sind. Bei 0900-Nummern gibt es erfahrungsgemäss jedoch nur selten ein Entgegenkommen der Mehrwertdienstanbieter.
Wer die hohen Kosten eines SMS-Mehrwertdiensts nicht hinnehmen will, sollte in einem ersten Schritt dem Mobilfunkanbieter mitteilen, dass der Mehrwertdienst ungerechtfertigt in Rechnung gestellt worden ist. Wichtig: Der unbestrittene Teil der Rechnung muss bezahlt werden. Die Mobilfunkanbieter dürfen wegen eines Streitfalls um einen Mehrwertdienst das Abo nicht auflösen oder den Anschluss sperren.
In einem zweiten Schritt muss der Kunde oder die Kundin den Anbieter des Mehrwertdiensts kontaktieren und versuchen, eine Lösung zu finden. Ist keine Einigung möglich, kann die Schlichtungsstelle Telekommunikation eingeschaltet werden. Laut Oliver Sidler reagieren die Anbieter von Mehrwertdiensten in solchen Verfahren heute meist kulant.
Muss ich bei kostenpflichtigen Nummern lange Wartezeiten akzeptieren?
Es gibt auch kostenpflichtige Nummern, die vergleichsweise günstig sind. Doch bei langen Wartezeiten können auch diese ärgerlich sein. Eine Leserin beklagt, dass Unternehmen und Institutionen zunehmend solche Nummern einsetzten, selbst für Bestellungen oder Reklamationen, bei denen es um Fehler des Unternehmens gehe. Sie vermutet, dass die Unternehmen damit beabsichtigten, lästige Kundschaft loszuwerden.
Meist geht es dabei um 0848-Nummern, bei denen der Höchsttarif bei 8,1 Rappen je Minute liegt. Mobilfunkanbieter und Firma teilen sich die Einnahmen. Aufgrund der relativ tiefen Gebühr müssen Nutzerinnen und Nutzer auch nicht vorab über die Kosten informiert werden.
Oliver Sidler von der Schlichtungsstelle Telekommunikation empfiehlt Kundinnen und Kunden, die trotz langer Wartezeit keine Auskunft erhalten, beim zuständigen Unternehmen zu intervenieren: «Manche Firmen sind kulant und zahlen Geld zurück oder geben einen Gutschein.» Die Schlichtungsstelle könne in diesen Fällen nicht weiterhelfen.
Da es um vergleichsweise tiefe Beträge geht, wird deswegen kaum jemand ein Verfahren einleiten. Zivilrechtlich gäbe es aber ein gutes Argument, wie Sidler erläutert. Denn es wird eine Dienstleistung verrechnet, die nicht erbracht worden ist.
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