Medienkonferenz des Bundesrats«Beim Reisen werden wir das Zertifikat wohl am längsten benötigen»
Gesundheitsminister Alain Berset informierte über die neusten Corona-Entscheide des Bundesrats. Wir berichteten live.
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Das Wichtigste in Kürze:
Das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Genesene und Getestete soll bis Ende Juni zur Verfügung stehen.
Mit diesem Nachweis sollen Grossveranstaltungen wieder möglich sein und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Der Bund will Entwicklung von Covid-19-Medikamenten fördern
Ab Ende Mai sollen weitere Lockerungen folgen: komplette Öffnung der Restaurants, Ende der Homeoffice-Pflicht, grössere Publikumsverantstaltungen.
Mehr dazu: Das müssen Sie zu den neuen Plänen des Bundesrats wissen)
Hier gelangen Sie zur grossen Impf-Übersicht: So weit ist die Schweiz mit dem Impfen.
Und hier geht es zu unserem Corona-Dashboard mit allen Zahlen.
Zusammenfassung
Die ersten Covid-Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt werden. Ende Juni sollen erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Zudem macht der Bund Dampf mit einem Förderprogramm bei der Entwicklung von Covid-19-Medikamenten.
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Wer sich nicht impfen lässt, kann auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen geringer Genauigkeit nicht. Kinder und Jugendliche bis 16 sind vom Zertifikat befreit.
Neben diesen Eckpunkten präsentierte der Bundesrat den Fahrplan für die Umsetzung. Aktuell sei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.
In der EU ringen die Staaten und das Parlament allerdings noch um die Details. In der Schweiz soll die Umsetzung mit den Verordnungsanpassungen am 11. Juni in Konsultation geschickt werden. Der Entscheid im Bundesrat soll am 18. Juni fallen. Gleichzeitig sollen bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.
Zertifikat nach Ampel-System
Der Bundesrat sieht für das Covid-Zertifikat ein Ampel-Modell vor. Nicht zum Einsatz kommen soll es an alltäglichen Orten, im «grünen Bereich».
Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im internationalen Personenverkehr und an Orten, «die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken». Das ist der «rote Bereich».
Zum «orangen Bereich» gehören Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen. Hier dürfen die Betreiber den Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränken und auf Schutzmassnahmen verzichten.
Ziel ist es, Schliessungen zu vermeiden, wie Gesundheitsminister Alain Berset vor den Bundeshausmedien sagte. Und: «Das Covid-Zertifikat ist nicht für die lange Frist vorgesehen.»
Förderprogramm für Medikamente
Zudem beschloss der Bundesrat ein bis Ende 2022 befristetes Förderprogramm zur Entwicklung und Produktion von Covid-19-Medikamenten. Es hat einen Umfang von 50 Millionen Franken. Bedingung ist, dass die Gefährdeten bis Ende 2020 ein innovatives und neues Medikament haben. Diese müssen sie der Schweiz als Gegenleistung zu Sonderbedingungen liefern. Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine private Finanzierung ausbleibt.
Berset sagte, nicht alle könnten sich impfen lassen. Für sie brauche es Medikamente. Der Bundesrat hat mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März grösseren Spielraum bei den Arzneimitteln erhalten.
Berset erwähnte erneut den wichtigen Platz der Schweiz als Produktionsland von Impfstoffen. Derzeit liege sie weltweit auf Platz 13. Lonza und Moderna wollen mit drei neuen Produktionsstätten in Visp VS ihre Impfstoffproduktion ankurbeln. Der Bund rekrutierte wegen dem Personalmangel dort bisher 75 Personen, wie der Gesundheitsminister weiter sagte.
Rückgang der Fälle
Die dem BAG gemeldeten Fälle sind in den drei vergangenen Wochen täglich gesunken. Am Mittwoch gab es gegenüber der Vorwoche eine Zunahme von einem Prozent auf 1554 Neuansteckungen. Der 7-Tages-Schnitt aber sank im Wochenvergleich um fast einen Viertel.
Gleichzeitig registrierte das BAG am Mittwoch 3 neue Todesfälle und 32 Spitaleinweisungen. Auf 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden in den vergangenen zwei Wochen 195,37 laborbestätigte Coronavirus-Infektionen gemeldet.
Die sinkenden Fallzahlen haben erste positive Auswirkungen auf die Schülerinnen und Schüler. Ab Pfingsten müssen in der Sekundarstufe 1 im Kanton Zug keine Masken mehr getragen werden.
Keine Demobewilligung
Eine für den 29. Mai geplante Demonstration gegen das Covid-19-Gesetz in Solothurn wird nicht bewilligt. Der Verein «Stiller Protest», der bereits andernorts Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen organisierte, hatte ein Gesuch für einen Protestmarsch mit Kundgebung eingereicht.
Die Beschwerdekommission der Stadt beschied ihm, der Schutz der öffentlichen Gesundheit verbiete einen Aufmarsch. Und auch die Geschäfte in der Innenstadt würden leiden.
Frage: Wird der Bund selbst zum Impfstoff-Hersteller?
«Unser Ziel ist, einen guten Zugang zu Impfstoffen zu gewährleisten», sagt Alain Berset. Man habe eine vielfältige Auswahl von Produkten ausgewählt, um sich abzusichern. die mRNA-Impfstoffe haben sich als die beste Lösung herausgestellt. «Heute wissen wir viel mehr als noch vor einem Jahr. Das erlaubt uns, die weiteren Schritte vorzubereiten.»
Primär gehe es um Lieferverträge und eine langfristige Strategie um Impfstoffe in der Schweiz herstellen zu können. «Das Parlament hat uns aufgrund der Diskussion mit Lonza die gesetzliche Grundlage gegeben», sagt Berset. «Wir haben bisher aber noch niemanden gefunden, der uns eine Produktionslinie verkaufen will.»
Daniel Albrecht vom BAG ergänzt, dass der bund selber Impfstoffe in Auftrag geben könnte. «Aber die Strategie zielt momentan darauf ab, die Impfstoffe nicht vollständig selber zu produzieren, sondern über Verträge einzukaufen.»
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Frage: Was ist der aktuelle Stand mit Lonza?
«Wir haben gesehen, dass es bei Lonza einen Personalmangel gab», antwortet der Gesundheitsminister. «Deshalb wurde sofort ein Programm gestartet um Spezialisten zu finden.»
Bisher wurden gemäss Berset 75 geeignete Fachpersonen in der Bundesverwaltung und an Hochschulen gefunden. «Ein Teil davon wird bereits Ende Mai beginnen, bei der Impfstoffproduktion zu helfen.» Die Produktionslinien sollen nächstes Jahr verdoppelt werden.
Lesen Sie mehr zum Thema: Lonza baut in Visp massiv aus – jetzt sollen sogar Käser helfen
Frage: Entscheidet der Bundesrat, ab wann das Zertifikat nicht mehr nötig sein wird?
«Der Bundesrat hat seit einem Jahr schon bewiesen, dass wir das Notwendige tun, und nicht mehr», sagt Berset. «Unsere Massnahmen sind weniger streng als in umliegenden Ländern – das ist auch mit Risiken verbunden. Wir arbeiten auch mit dem Covid-Zertifikat genau so.»
«Für das internationale Reisen wird das Zertifikat wohl noch lange verwendet werden», sagt Berset. «Aber das liegt nicht an uns, andere Länder werden es einfach noch lange verlangen. In der Schweiz wird die Verwendung des Zertifikats auf die zweite Öffnungsphase beschränkt sein.»
«Das Ziel ist, dass wir nie wieder etwas schliessen müssen», sagt Berset. «Aber dazu braucht es eine Alternative.»
Frage: Muss für das Zertifikat ständig ein Test bezahlt werden?
«Der Antigen-Test ist momentan gratis», antwortet Virgine Masserey vom BAG.
Farge: Was wird von Touristen aus dem Ausland verlangt?
«Momentan braucht es für die Einreise in die Schweiz aus einigen Ländern einen negativen Test. Zusätzlich haben wir eine Liste der Risikoländer mit einer Quarantäneregelung», sagt Berset.
Virginie Masserey vom BAG ergänzt: «Es ist vorgesehen, dass Genesene und Geimpfte von der Quarantäneregelung ausgenommen werden können.»
Frage: Wieso wird das Zertifikat nicht in allen Zonen verlangt?
«In der Normalisierungsphase geht man davon aus, dass die Massnahmen schrittweise aufgehoben werden», erklärt Mike Schüpbach vom BAG. «Ein Coiffeur oder ein Restaurant kann selbst entscheiden, ob sie nur noch Personen mit Zertifikaten bedienen möchten.»
Anders sieht das beim Grundbedarf aus: «Im öffentlichen Verkehr und in Läden, die zur Grundversorgung dienen, gilt rechtlich nicht nur die Selbstautonomie.»
Frage: Ist sichergstellt, dass das Zertifikat von anderen Ländern akzeptiert wird?
«Das Zertifikat muss erst einmal stehen», sagt Berset. «Aber wir gehen davon aus, dass es internationel anerkannt wird, vor allem wenn es technisch funktioniert.»
Frage: Wie kann der Bund das Zertifikat ausstellen, bevor es verabschiedet ist?
Die ersten Covid-Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt werden. Die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen soll jedoch erst am 11. Juni 2021 in Konsultation geschickt werden. Wie geht das?
«Es wird zwei Verordnungen geben: eine technische und eine auf Anwenderseite», antortet Berset.
Mike Schüpbach vom BAG für ergänzend hinzu, dass die Verordnung in Kraft treten mus, bevor Zertifikate vergeben werden. Das sei für den 7. Juni vorgesehen.
Die genaue Übersicht: Openairs, Clubs, Reisen, Restaurants - wo braucht es ein Zertifikat?
Der Bundesrat unterscheidet für die Anwendung des Zertifikats drei Bereiche: Grün, orange, rot. Hier wird genau erklärt, wo ein Zertifikat Pflicht ist – und wo nicht.
Frage: Wie lange brauchen wir das Covid-Zertifikat?
Berset wiederholt, dass das Zertifikat nicht für einen langfristigen Einsatz ausgelegt ist. «Wir versuchen das Zertifikat vernünftig und pragmatisch einzusetzen. In verschiedenen Bereichen wird es verboten sein, in gewissen freiwillig und in gewissen obligatorisch.»
Berset betont aber auch, dass es noch Länder gibt, die ihre Impfkampagnen noch gar nicht gestartet haben.
Frage: Wann erhalten alle ein Zertifikat?
Nun beginnt die Fragerunde. Als Erstes geht es um das Covid-Zertifikat. «Es ist erneut eine riesige logistische Aufgabe», sagt Berset. «Die Idee ist, dass Anfang Juni das Ausrollen beginnt. Ende Juni sollte es jedoch für alle Personen zur Verfügung stehen.»
Mike Schüpbach vom BAG verweist darauf, dass die EU das Zertifikat ebenfalls noch nicht verabschiedet hat.
«Die Lage entwickelt sich gut»
Der Gesundheitsminister gibt sich bezüglich der Entwicklung der Pandemie optimistisch. «Die Lage entwickelt sich gut», sagt Berset. «Die grosse Menge der Impfstoffe, die angekündigt wurden, ist jetzt da. Das ist eine gute Nachricht und das erlaubt uns, mit Zuversicht in die Zukunft zu schauen.»
«Ziel ist, die Schweiz für die Produktion von Impfstoffen zu etablieren»
Berset zufolge sollen auch die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion von neuen Impfstoff-Technologien verbessert werden. «Die Schweiz ist eines 13 wichtigsten Ländern für die Herstellung von Impfstoff», erklärt der Bundesrat. Zur Förderung der Impfstoff-Produktion würden deshalb nun Gespräche geführt. «Ziel ist, die Schweiz als Hub für die Produktion von mRNA-Impfstoffen zu etablieren.»
Da es nicht allen Menschen möglich ist, sich impfen zu lassen, will der Bundesrat zusätzlich die Forschung an neuen Covid-Medikamenten fördern. «Dafür stellen wir 50 Millionen Franken zur Verfügung.» Berset spricht beispielsweise von einem möglichen Antikörper-Cocktail. «Diese Medikamente werden aber nicht sofort zur Verfügung stehen.»
Bundesrat bestellt Impfstoffe für das Jahr 2023
Der Bundesrat geht nun auch auf weitere Lockerungen ein. «Dies wird im Juni wieder ein Thema. Wir werden Sie fortlaufend darüber informieren.»
Nun kommt Berset auf das zweite Thema der heutigen Pressekonferenz zu sprechen: Die Impfstoffe und Covid-Medikamente. «Wir müssen nun auch die Versorgung unserer Bevölkerung mit Impfstoffen und Medikamenten für die kommenden Monate und Jahre sicherstellen» , sagt Berset.
Für den Kauf von Impfstoffen stellt der Bundesrat mehrere Millionen Franken zur Verfügung. Damit sollen auch bereits jetzt genügend Impfdosen für das Jahr 2023 bestellt werden.
«Der Bundesrat hat in seiner Sitzung beschlossen, weiterhin auf mRNA-Impfstoffe zu setzen. Diese haben sich als sehr wirksam erwiesen.»
«Beim Reisen werden wir das Zertifikat wohl am längsten benötigen.»
Berset betont mehrmals, dass das Zertifikat nicht langfristig ausgelegt ist. Anschliessend erklärt er die drei Phasen, mit denen die Schweiz im Zusammenhang mit dem Zertifikat aus der Corona-Krise finden soll.
Für die Umsetzung des Plans werden Orte wie Restaurants, Fitnessstudios oder Läden in drei Zonen unterteilt: Grün, Orange und Rot.
Rote Zonen: Hier muss das Zertifikat für eine limitierte Zeit verwendet werden: in Discos, Clubs, an Grossveranstaltungen.
Orange Zonen: Hier soll das Zertifikat nicht verwendet werden: in Restaurants, Bars und in Spitälern. Es kann aber freiwillig eingesetzt werden.
Grüne Zonen sind Orte des alltäglichen Lebens und Kontakte mit Behörden. Hier ist das Zertifikat explizit ausgeschlossen, weil es sich um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte handelt. Beispiele sind private und religiöse Veranstaltungen, der öffentliche Verkehr, Läden, der Arbeitsplatz oder Schulen.
«Wir hoffen, dass nach Ende der Phasen das Zertfikat nicht mehr nötig sein wird», sagt Berset.
Der Bundesrat geht davn aus, dass das Zertifikat primär für internationale Reisen wichtig sein wird. Daher muss die Schweizer Lösung auch internationals anerkennt sein. «Beim Reisen werden wir das Zertifikat wohl am längsten benötigen.»
Covid-Zertifikat ist laut Berset «nur eine Übergangslösung»
Für den Bundesrat löst das Covid-Zertifikat nicht alle Probleme, die sich mit der Beschränkung des öffentlichen Lebens stellen. «Es ist nur eine Übergangslösung, um weitere Lockerungsschritte zu ermöglichen», sagte Gesundheitsminister Alain Berset.
Wenn es die epidemiologische Lage zulasse, könne es bald Öffnungen für alle geben, sagte Berset am Mittwoch vor den Medien in Bern. «Das Covid-Zertifikat ist deshalb nicht für die lange Frist vorgesehen.»
«Wir werden das Zertifikat nur dort einsetzen, wo es sinnvoll ist»
Die Pressekonferenz beginnt. Bundesrat Alain Berset übernimmt das Wort. «Wir haben festgelegt, dass das Covid-Zertifikat eine Lösung ist und kein Zwang», beginnt Berset seine Erläuterungen. «Wir arbeiten nun daran, die entsprechenden Unterlagen vorzubereiten. Das Zertifikat soll auf Papier sowie in einer elektronischen Fassung ausgestellt werden können.»
Die ersten Zertifikate sollen laut dem Bundesrat im Juni ausgestellt werden.
«Das Zertifikat steht Geimpften und Genesenen zur Verfügung sowie Personen, die erst kürzlich einen negativen Test gemacht haben», sagt Berset. «Wir werden das Zertifikat jedoch nur dort einsetzen, wo es sinnvoll ist»
Covid-Zertifikate sollen Ende Juni für alle zur Verfügung stehen
Die ersten Covid-Zertifikate sollen ab dem 7. Juni schrittweise ausgestellt werden. Ende Juni sollen dann erste Massnahmen an die Nutzung des Zertifikats geknüpft werden. Bis dann soll allen ein Zertifikat zur Verfügung stehen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Einsatz des Covid-Zertifikats konkretisiert. Mit diesem Nachweis für geimpfte, genesene und negativ getestete Personen sollen auch Grossveranstaltungen wieder möglich werden und Orte mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Diskotheken und Clubs wieder öffnen können.
Wer sich nicht impfen lassen kann oder will, kann auch mit einem Corona-Test ein Zertifikat erhalten. Selbsttests genügen wegen der zu geringen Genauigkeit allerdings nicht, um ein Zertifikat zu erhalten. Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre soll ein genereller Zugang ohne Covid-Zertifikat gewährt werden.
Neben diesen Eckpunkten präsentierte der Bundesrat den Fahrplan für die Umsetzung des Zertifikats, das vom Parlament in Auftrag gegeben worden war. «Die Arbeiten schreiten planmässig voran», heisst es in einer Mitteilung. Aktuell sei das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) daran, das Zertifikat EU-kompatibel, sicher und möglichst einfach umzusetzen.
Noch keine Einigung in der EU
In der EU ringen die Staaten und das Parlament noch über die Details. In den vergangenen Tagen wurde unter anderem darüber diskutiert, welchen Status frisch Getestete haben sollen und wer für die Kosten der Tests aufkommt. Ausserdem ging es um die Frage, ob das Zertifikat automatisch Reisefreiheit in Europa bedeutet oder ob und wie die EU-Staaten einschränken können.
Ebenfalls nicht abschliessend geklärt ist die Frage, welche Erleichterungen künftig in Ferienländern an die Einführung des einheitlichen Nachweises geknüpft sein sollen. Sollte es in dieser Woche zu einer Einigung zwischen den Unterhändlern von Rat und Parlament kommen, müsste die Entscheidung noch formell von den EU-Ländern und dem Parlament abgesegnet werden.
Rechtliche Basis bis Mitte Juni
In der Schweiz soll die genaue Umsetzung mit den entsprechenden Verordnungsanpassungen am 11. Juni 2021 in Konsultation bei den Kantonen, den Sozialpartnern und den Parlamentskommissionen geschickt werden, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst. Der Entscheid sei für den 18. Juni 2021 vorgesehen. Gleichzeitig sollen nach den Plänen des Bundesrats bereits erste Zertifikate ausgestellt werden.
Der Bundesrat sieht einen differenzierten Einsatz des Covid-Zertifikats vor. Nicht zum Einsatz kommen soll das Zertifikat an alltäglichen Orten, wie im öffentlichen Verkehr, an Schulen, in Läden, am Arbeitsplatz sowie an privaten und religiösen Veranstaltungen. Hier handle es sich «um staatliche Aufgaben oder elementare Freiheits- und Grundrechte», schreibt die Regierung.
Obligatorisch ein Covid-Zertifikat vorweisen soll man im internationalen Personenverkehr und an Orten, «die aus epidemiologischer Sicht heikel sind, wie Grossveranstaltungen oder Diskotheken». Der Bundesrat will das Zertifikat nach eigenen Angaben «nur so lange wie nötig» einsetzen. (Lesen Sie unseren Kommentar zu Freiheiten für Geimpfte: Der Covid-Pass braucht ein Ablaufdatum)
Keine Schutzkonzepte bei Zertifikat
An weiteren Orten ist der Einsatz des Zertifikats freiwillig. Zu diesem «orangen Bereich» gehören laut dem Bundesrat Bars und Restaurants, Veranstaltungen mit weniger als tausend Personen, Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetriebe, Sport- und Kulturvereine oder der Besuch von Spitälern und Heimen.
So sollen zum Beispiel ein Restaurant, ein Kino oder ein Fitnesscenter den Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränken und dadurch auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder Vorgaben wie die Maskenpflicht verzichten können. Den jeweiligen Betreibern steht eine solche Praxis aber frei.
Sollte sich die epidemiologische Lage verschlechtern und eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, dann sollen Schliessungen im «orangen Bereich» verhindert werden, indem der Zugang auf Personen mit einem Covid-Zertifikat beschränkt wird. Im Moment besteht laut dem Bundesrat «begründete Hoffnung, dass dies dank der fortschreitenden Impfung nicht notwendig sein wird».
Bund will Entwicklung von Covid-19-Medikamenten fördern
Der Bund macht Dampf bei der Entwicklung von Medikamenten gegen Covid-19. Der Bundesrat hat am Mittwoch einem befristeten Förderprogramm von 50 Millionen Franken zugestimmt und dessen Grundlagen festgelegt.
Die Beiträge sollen dem schnellen Zugang und der Versorgung der Bevölkerung mit den neuen und innovativen Medikamenten dienen, wie die Landesregierung mitteilte. Ausserdem sollen die Bedingungen zur Entwicklung und Herstellung von innovativen Impfstoffen in der Schweiz besser werden. Das Programm ist Resultat eines Aussprachepapiers.
Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes vom 20. März hat der Bund einen grösseren Spielraum für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln gegen die Covid-19-Pandemie erhalten. Der Bundesrat kann neben der Förderung auch selbst Produktionsaufträge vergeben.
Seit dem Beginn der Pandemie hilft der Bund den Kantonen bei der Versorgung mit medizinischen Gütern. Subsidiär kann er auch Arzneimittel zur Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten beschaffen. Das ergänzt der Bundesrat nun mit der mittelfristigen Strategie zur Erforschung, Entwicklung und Produktion von Covid-19-Medikamenten.
In dem Förderprogramm will die Regierung die grundlegenden Bedingungen für Investitionen des Bundes festhalten. So sollen die geförderten Medikamente der Bevölkerung bis Ende 2022 zugänglich sein. Zudem sollen sie sich gegenüber bereits vorhandenen oder zeitnah verfügbaren Mitteln besonders auszeichnen.
Der Bund finanziert nur mit, wenn keine privaten Quellen vorhanden sind oder der Zugang der Schweiz zu wichtigen Medikamenten erschwert ist. Für die Investitionen fordert der Bund eine Gegenleistung etwa in Form einer vorrangigen Belieferung.
Veröffentlicht werden die Kriterien und das Gesuchsprozedere des Programms ab Juli. Das Programm ist bis Ende 2022 befristet. Umsetzen soll das Programm eine bereits bestehende Organisation, die über die entsprechenden rechtlichen Strukturen verfügt und sich mit Förderprogrammen auskennt. Der Bundesrat entscheidet im Sommer über die Mandatsvergabe.
/aru
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