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Geldblog: Vom Eigentümer zum Mieter?
Vor einem Hausverkauf immer auch die Steuerfolgen prüfen

Keine Abzüge für Hypozinsen und Hausunterhalt: Ein Hausverkauf hat Folgen für die Einkommenssteuer.
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Ihr kürzlich erschienener Artikel zu einem Hausverkauf hat mich sehr interessiert. Was Sie darin gar nicht ansprechen, sind die Steuerkonsequenzen und auch gewisse Kostenfolgen. Der Verkauf von Wohneigentum und der Ersatz durch eine Mietwohnung haben grosse steuerliche Konsequenzen und die müssen sehr genau vorgeprüft werden. Besser wäre wohl ein Verkauf des Hauses und ein Kauf einer Wohnung? Da fallen auch Gartenunterhalt etc. weg. Leserfrage von M.D.

Ich teile Ihre Einschätzung, dass vor einem Hausverkauf unbedingt auch die steuerlichen Folgen geprüft werden müssen. Da sich dies meist als komplex erweist, lohnt es sich aus meiner Sicht, dafür eine Fachperson zuzuziehen, die auch mit den kantonalen Gegebenheiten genau vertraut ist. Denn beim Hausverkauf können beträchtliche Steuern anfallen – einerseits in Form der Grundstückgewinnsteuer und in vielen Fällen auch in Form einer Handänderungssteuer.

Wie hoch die Steuern ausfallen und ob diese in jedem Fall erhoben werden, ist kantonal verschieden. Ins Geld geht meist die Grundstückgewinnsteuer. Diese muss man zahlen, wenn man als Verkäufer mit dem Verkauf der Liegenschaft einen Gewinn erzielt hat. Errechnet wird der Gewinn, indem man vom Verkaufspreis den Anlagewert, der sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis und den wertvermehrenden Investitionen ergibt, abzieht. Anrechnen kann man auch Beurkundungskosten, Grundbuchkosten, Maklerprovisionen sowie weitere Kosten wie Verkaufsinserate oder Anwälte. Geringer fällt die Grundstückgewinnsteuer aus, wenn man ein Objekt während vielen Jahren besitzt. Bei ganz kurzer Haltedauer einer Liegenschaft gibt es hingegen Steuerzuschläge. Handänderungssteuern werden nicht von allen Kantonen erhoben. Auch da sollte man die genauen kantonalen Regelungen im Detail prüfen.

Folgen hat ein Hausverkauf, wie Sie richtig schreiben, auch für Einkommens- und Vermögenssteuern. So kann man bei der Einkommenssteuer keine Abzüge mehr für Hypozinsen und Hausunterhalt vornehmen, dafür fällt auch der Eigenmietwert weg. Meist ist das Vermögen durch den Hausverkauf deutlich höher. Hier fallen dadurch höhere Steuern an.

Eine Wohnung hat den Vorteil, dass man deutlich flexibler ist und viel Kapital, das zuvor in einer Liegenschaft gebunden war, durch einen Verkauf zugänglich wird.

Eine wichtige Frage ist, ob man für vergleichbare Kosten, die man mit dem Haus hat, eine Mietwohnung findet. Aufgrund der tiefen Zinsen fährt man als Hausbesitzer alles in allem finanziell meist günstiger als ein Mieter für einigermassen vergleichbaren Wohnraum. Dies würde an sich gegen einen Hausverkauf sprechen. In der Praxis ist es allerdings nicht selten so, dass eine ältere Person nach dem Tod eines Gatten alleine in einem grossen Haus wohnt, bei dem vielleicht auch noch einiges an Unterhalt anfällt. Wenn diese Person aus dem grossen Haus in eine deutlich kleinere Mietwohnung zieht, die ihren altersgerechten Bedürfnissen angepasst ist, dürfte die Rechnung wieder anders aussehen. Die höheren Steuern insbesondere fürs Vermögen sind aber auch dann zu berücksichtigen.

Eine Überlegung wert sein kann es in solchen Konstellationen durchaus, dass man das zu gross gewordene Haus durch eine kleinere Eigentumswohnung eintauscht. Da die Preise selbst für kleinere Eigentumswohnungen in den letzten Jahren ebenfalls stark gestiegen sind, ist es allerdings oft gar nicht so einfach, sein Haus im Alter durch eine passende Eigentumswohnung zu ersetzen. Immerhin sollte man aber auch diese Variante in Betracht ziehen und die finanziellen Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten gegenüberstellen.

Tatsache ist: Eine Mietwohnung ist meist teurer. Sie hat aber den Vorteil, dass man im Alter deutlich flexibler ist und viel Kapital, das zuvor in einer Liegenschaft gebunden war, durch einen Verkauf zugänglich wird, womit man allenfalls die Chance bekommt, sich seinen Lebensstandard im Alter deutlich angenehmer zu gestalten, was aus meiner Sicht selbst mögliche Steuernachteile mehr als nur aufwiegt.