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LiveAHV-Debatte im Nationalrat
Nationalrat will SNB-Gelder für AHV, Ja zu Rentenalter 65 für Frauen

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit den Reformvorschlägen zur AHV will der Bundesrat das angeschlagene Sozialwerk bis 2030 sichern.

  • Der Nationalrat hat am Morgen der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre mit 124 zu 69 zugestimmt.

  • Der Nationalrat will ausserdem den zusätzlichen Finanzbedarf der AHV mit Geldern der Schweizerischen Nationalbank decken und die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent erhöhen.

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Nationalrat will SNB-Gelder für AHV

Der Nationalrat will den zusätzlichen Finanzbedarf der AHV mit Geldern der Schweizerischen Nationalbank decken (SNB). Der Rat stimmte mit Unterstützung von SVP, SP und Grünen mit 108 zu 80 für den entsprechenden Antrag. Die SNB soll die jährlichen Bruttoerträge aus den Negativzinsen künftig an die AHV überweisen. Zudem soll die SNB eine Einmalzahlung an den AHV-Fonds leisten, der den seit 2015 erhobenen Negativzinsen entspricht. Damit erhielte die AHV jährlich 1 bis 2 Milliarden Franken, solange die Negativzinsen bestehen. Zudem beliefe sich die Einmalzahlung an den AHV-Fonds auf 12 bis 15 Milliarden Franken.

FDP, GLP und Mitte wehrten sich vergeblich gegen die vom Nationalrat beschlossene Geldspritze der SNB. Es sei abenteuerlich, das Schicksal der AHV von der Geldpolitik der SNB abhängig zu machen, sagte FDP-Nationalrat Philippe Nantermod. Zudem müsse die Unabhängigkeit der SNB gewährleistet bleiben.

Allerdings dürfte die Finanzierung mit Geldern der SNB am Ständerat scheitern. Dieser lehnte heute nämlich einen gleichlautenden Vorstoss von SVP-Nationalrat Alfred Heer deutlich ab.

Gleichzeitig will der Nationalrat die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöhen, um der AHV zu zusätzlichen Mitteln zu verhelfen. Damit fliessen der AHV jährlich weitere 1,2 Milliarden Franken zu. Der Ständerat will die MWST um 0,3 Prozentpunkte erhöhen, der Bundesrat beantragte 0,7 Prozentpunkte. (br)

Die Schweizer Nationalbank, am Freitag, 18. Dezember 2020, in Bern. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

Frauen sollen AHV-Rente künftig später vorbeziehen

Frauen sollen künftig die AHV-Rente erst mit 63 Jahren vorbeziehen können. Das hat der Nationalrat beschlossen. Heute können die Frauen eine gekürzte AHV-Rente ab 62 beziehen. Der Bundesrat und die Linke wollten, dass der Rentenvorbezug künftig sowohl für Frauen wie Männer ab 62 möglich ist. Die Linke kritisierte, dass mit der höheren Schwelle bei 63 erneut die Frauen benachteiligt würden. So werde nicht nur deren Rentenalter auf 65 Jahre erhöht, sondern auch noch eine Frühpensionierung erschwert.

Neu wird bei einer Frühpensionierung Männern wie Frauen der Bezug einer AHV-Teilrente ermöglicht. Diese Teilrente von 20 bis 80 Prozent der vollen Rente kann zwischen dem Alter von 63 bis 70 bezogen werden.

AHV-Zuschlag als Entschädigung für Rentenalter 65

Der Nationalrat hat der Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre mit 124 zu 69 zugestimmt. SP und Grüne votierten geschlossen gegen die Erhöhung, die in vier Dreimonatsschritten erfolgt.

  • Eine Übergangsgeneration von sechs Frauen-Jahrgängen soll eine finanzielle Entschädigung für das höhere Rentenalter bekommen.

  • Frauen, die künftig bis zum gesetzlichen AHV-Alter arbeiten, erhalten gemäss dem Nationalratsbeschluss einen lebenslangen AHV-Zuschlag in Abhängigkeit ihres früheren Einkommens.

  • Bis zu einem Jahreseinkommen von 57’360 Franken erhalten die Frauen 150 Franken pro Monat …

  • bis zu einem Einkommen von 71’700 Franken beträgt der Zuschlag 100 Franken …

  • und für alle anderen 50 Franken.

Diese Abfederung kostet pro Jahr maximal 700 Millionen Franken.

Der Nationalrat waehrend der AHV Debatte an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 9. Juni 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)

Die Linke beantragte vergeblich massiv höhere Rentenzuschläge von 400 bis 500 Franken pro Monat und dies für bis zu 14 Jahrgänge.

Der Ständerat hat dem höheren Frauenrentenalter bereits zugestimmt, wählte jedoch eine deutlich geringere Abfederung. Falls das Parlament die AHV-Reform bis Ende Jahr bereinigt, kann im Sommer oder Herbst 2022 die Volksabstimmung stattfinden. Bei einem Ja könnte die Reform 2023 in Kraft treten, und das Rentenalter der Frauen würde auf 2024 um die ersten drei Monate erhöht. Ab 2027 läge das ordentliche Rentenalter der Frauen dann bei 65 Jahren. (br)

Linke Abwehrversuche gegen Frauenrentenalter 65 gescheitert

Die Linke hat im Nationalrat vergeblich versucht, eine Erhöhung des Frauenrentenalters zu verhindern. Die bürgerliche Mehrheit hat insgesamt fünf Rückweisungsanträge von Grünen und SP mit Zwei-Drittels-Mehrheit abgelehnt.

Die Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen bezeichneten die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre als AHV-Sanierung auf dem Buckel der Frauen. Die Frauen leisteten jährlich unbezahlte Betreuungsarbeit im Wert von Hunderten Milliarden Franken, hätten tiefere Löhne und tiefere Renten als die Männer. Ausgerechnet zwei Jahre nach dem grossen Frauenstreik planten die Bürgerlichen einen Leistungsabbau zulasten der Frauen im wichtigsten Sozialwerk, sagte SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer.

Mattea Meyer, SP-ZH, spricht zur Grossen Kammer an der Wintersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 28. November 2018 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle)

Stattdessen verlangten Grüne und SP eine reine Finanzierungsvorlage, die der AHV zusätzliche Einnahmen aus den Gewinnen der Nationalbank oder der Bundeskasse verschafft. Zudem verlangte die grüne Katharina Prelicz-Huber einen massiven Ausbau, indem die AHV künftig existenzsichernde Renten bezahlen müsste.

Die Bürgerlichen bezeichneten die Erhöhung der Frauenrentenalters als überfällig. Es gebe keinen Grund, warum die Frauen heute noch ein Jahr weniger lang arbeiten müssten als die Männer. Die Frauen hätten eine deutlich höhere Lebenserwartung als die Männer. Die Blockadepolitik der Linken sei unverantwortlich und gefährde die Finanzierung der AHV-Renten.

Der Nationalrat führt nun die Detailberatung, bei der es um die Erhöhung des Frauenrentenalters in Dreimonatsschritten auf 65 Jahre geht. Zudem diskutiert der Rat über die finanzielle Abfederung des höheren Rentenalters für eine Übergangsgeneration. Schliesslich geht es um die zusätzliche Finanzierung der AHV. Hier liegt ein Vorschlag zur Erhöhung der Mehrwertsteuer vor. Chancen hat aber auch ein Antrag von SVP und Linken, die Einnahmen der Nationalbank aus den Negativzinsen zur AHV-Finanzierung beizuziehen. (br)

Ständerat will nicht, dass die Einnahmen aus SNB-Negativzinsen in AHV fliessen

Ein AHV-Thema diskutierte heute auch die Kleine Kammer: Nach einer ausführlichen und lebhaften Diskussion lehnte der Ständerat die Motion von Nationalrat Alfred Heer (SVP/ZH) mit 27 zu 18 Stimmen ab. Damit ist das Ansinnen vorerst vom Tisch, die Einnahmen aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in die AHV fliessen zu lassen, berichtet die Nachrichtenagentur SDA.

Ausgangslage

Der Nationalrat debattiert am Mittwoch über die Reform der AHV. Zur Vorlage gehören das Rentenalter 65 für Frauen mit Ausgleichsmassnahmen, ein flexiblerer Rentenbezug und ein Mehrwertsteuer-Zuschlag für die AHV. Über zwei Dutzend Minderheitsanträge liegen vor.

Mit den Reformvorschlägen will der Bundesrat das angeschlagene Sozialwerk bis 2030 sichern. Gehen Frauen mit 65 Jahren statt wie heute mit 64 Jahren in Rente, entlastet dies die AHV im Jahr 2031 um 1,4 Milliarden Franken. Allerdings wird ein grosser Teil dieser Summe für Ausgleichsmassnahmen gebraucht.

Höhere Mehrwertsteuer

Deshalb will der Bundesrat die Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV erhöhen. Mit den Zahlen des Bundesrates brächte das der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 2,47 Milliarden Franken. Der Ständerat will jedoch einen tieferen Ansatz, und die Mehrheit der nationalrätlichen Sozialkommission (SGK-N) einen Mittelweg.

Bundesrat, Ständerat und die Mehrheit der SGK-N sind sich einig, dass Frauen künftig erst mit 65 statt mit 64 Jahren in Pension gehen sollen und das Rentenalter in vier Schritten angehoben werden soll. Beim finanziellen Ausgleich für die betroffenen Frauen hört die Einigkeit aber auf.

Sechs Übergangsjahrgänge

Die Mehrheit der SGK-N will sechs Übergangsjahrgänge berücksichtigen – es geht um jene Frauen, die nach dem Inkrafttreten der Reform zuerst pensioniert werden. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären es die Jahrgänge zwischen 1959 und 1964. Der Bundesrat und der Ständerat wollen beim Ausgleich neun Jahrgänge berücksichtigen.

Die Kommissionsmehrheit will beim Ausgleich grosszügiger sein als Bundesrat und Ständerat. Sie beantragt nach Einkommen abgestufte Rentenzuschläge für Frauen, die bis zum ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben. Bei einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von bis zu 57'360 Franken soll es 150 Franken geben.

Bei bis 71'700 Franken Einkommen sollen es 100 Franken sein und bei höheren Einkommen noch 50 Franken. Frauen, die ihre Rente bis zu drei Jahre im Voraus beziehen, wird die Rente gemäss Mehrheit meist weniger gekürzt als es der Bundesrat will. Dem Rat liegen allerdings sechs Minderheitsanträge zu Gestaltung und Höhe des Ausgleichs vor.

Rot-Grün gegen höheres Rentenalter

Eine rot-grüne Minderheit will zudem die Erhöhung des Frauenrentenalters im Nationalrat bekämpfen. SP und Grüne haben ausserdem nicht weniger als fünf Rückweisungsanträge eingereicht, mit fünf unterschiedlichen Überarbeitungswünschen an den Bundesrat.

Es sind eine Zusatzfinanzierung der AHV durch Gewinne der Nationalbank, Renten, die den Existenzbedarf decken, mehr Geld vom Bund für den AHV-Ausgleichsfonds, die Forderung nach Lohngleichheit und das Warten auf bessere Renten der zweiten Säule für Menschen mit Teilzeitarbeit und tiefen Löhnen.

Flexiblerer Rentenbezug

Einen Renten-Vorbezug will die SGK-N-Mehrheit wie der Ständerat generell erst ab 63 Jahren zulassen. Der Bundesrat schlägt hier 62 Jahre vor. Im Nationalrat will es eine Minderheit gleich halten. Der Übergang in den Ruhestand kann dann bis zum Alter 70 schrittweise erfolgen.

Abgelehnt wird von der SGK-N-Mehrheit die vom Ständerat beschlossene Anhebung des Freibetrages für Erwerbstätige im AHV-Alter. Die kleine Kammer setzte diesen Freibetrag auf 24'000 Franken im Jahr herauf. Die Kommissionsmehrheit lehnt dies ab. Sie möchte, dass auf den Freibetrag verzichtet werden kann, um die Rente aufzubessern.

Auch wenn die Reform im Parlament und beim Stimmvolk eine Mehrheit finden würde, sind die Probleme der AHV auf lange Sicht nicht gelöst. Die Mehrheit der SGK-N will deshalb den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, bis Ende 2026 eine nächste Reform zu Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen. (sda)