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Viele ungeklärte Fragen bei der Bluttat von Würenlingen AG

In der Nacht des 9. Mai 2015 hatte ein 36-jähriger Familienvater aus dem Kanton Schwyz in einem Einfamilienhaus in Würenlingen seine Schwiegereltern sowie seinen Schwager erschossen.

Auf dem Rückweg zu seinem Auto tötete er mit mehreren Schüssen einen Nachbarn. Danach richtete sich der Schweizer mit türkischer Abstammung selbst. Der Täter hatte insgesamt 14 Schüsse abgefeuert.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Baden stellte das Strafverfahren zur Vierfachtötung vergangene Woche ein. Die Einstellungsverfügung sei noch nicht rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag mit.

Tatmotiv bleibt unklar

Die Staatsanwaltschaft konnte trotz umfangreicher Abklärungen nicht herausfinden, wie der Mann an die Tatwaffe gelangt war. Auch das Tatmotiv bleibt im Dunkeln. Die aufwendige Auswertung des Datenmaterials durch die Kantonspolizei führte zu keinen neuen Erkenntnissen. Die Ermittlungen ergaben, dass es im Vorfeld der Tat zu keinen Drohungen gegenüber den Opfern gekommen war.

Die forensisch-toxikologische Untersuchung durch das Institut für Rechtsmedizin ergab gemäss Staatsanwaltschaft, dass der Mann zur Tatzeit weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss gestanden hatte. Nachgewiesen werden konnte ein Medikament, das zur Therapie psychotischer Krankheiten eingesetzt wird.

Strafverfahren gegen Klinik

Der Täter war neun Tage vor der Bluttat aus der fürsorgerischen Unterbringung in der Privatklinik Clienia in Littenheid TG entlassen worden. Knapp zwei Monate zuvor war er auf ärztliche Anordnung in die psychiatrische Klinik eingewiesen worden.

Die Staatsanwaltschaft Baden gab zur Beurteilung der ärztlichen Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit der Behandlung und der Entlassung des Täters aus der Klinik ein umfangreiches fachärztliches Gutachten in Auftrag.

Dieses Gutachten wird gemäss Staatsanwaltschaft einige Monate in Anspruch nehmen. Über die weiteren Schritte im Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wird die Staatsanwaltschaft Baden gestützt auf das Gutachten entscheiden.

Das Bundesstrafgericht hatte im Oktober die Staatsanwaltschaft Baden für zuständig erklärt, das Verfahren in Bezug auf eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen behandelnde Ärzte der Klinik zu führen.

SDA