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Meinung

Kommentar zum Unterschriften-Bschiss
So nimmt der Bundes­rat den Missbrauch der Volksrechte hin

Die Schachteln mit den gesammelten Unterschriften anlaesslich der Uebergabe der Unterschriften der Aufarbeitungsinitiative zur Corona-Pandemie durch das Initiativkomitee und Die Freunde der Verfassung (FdV), am Mittwoch, 28. August 2024, vor der Bundeskanzlei in Bern. (KEYSTONE/Anthony Anex)
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Wenn der Bund ein Problem hat und nicht richtig weiss, was er machen soll, lädt er zum runden Tisch. Er tat dies jüngst wegen der Wohnungs­knappheit, wegen Crack, wegen Bargeld, wegen der Baustellen­situation im Schienengüter­verkehr und wegen vielem mehr. Jetzt soll auch das Problem der gefälschten Unterschriften mit einem runden Tisch bekämpft werden.

Parteien, Initiativkomitees und andere politische Organisationen sollen bald schon an einem runden Tisch selbst Standards für ihre Sammlungen festlegen. Und sie sollen auch gleich versprechen, dass sie sich an die eigenen – letztlich unverbindlichen – Regeln halten. Dies hat Bundeskanzler Viktor Rossi am Freitag verkündet.

Er setzt also vor allem auf Selbstregulierung. Damit demonstriert die Bundeskanzlei erneut ihre Machtlosigkeit angesichts des schon seit Jahren immer krasser werdenden Missbrauchs der Volksrechte durch Kriminelle. Nicht besser macht die Sache, dass Rossi nach wie vor beteuert, man habe alles im Griff.

Die Landesregierung nickt den sanftest­möglichen Kurs ab.

Allerdings ist nicht der Bundeskanzler das Problem, der verständlicherweise seine Angestellten und auch die Prozesse schützen will, sondern der Bundesrat. Die Landesregierung nickt den sanftestmöglichen Kurs ab. Statt politisch entschieden einzuschreiten, setzt sie auf das notorisch langsame Strafrecht (die Bundesanwaltschaft ermittelt zwar seit rund zwei Jahren in mehreren Fällen wegen Wahlbetrugs, aber bislang gab es keine Anklage).

Unverständlich ist, dass der Bundesrat nicht einmal nachprüfen will, ob jene 17 Vorlagen, die bereits eingereicht sind und über die wir als Nächstes an der Urne abstimmen werden, korrekt zustande gekommen sind. Regeln oder gar ein Verbot für bezahltes Sammeln – das Grundübel – zieht er ebenfalls nicht in Betracht.

Damit nimmt der Bundesrat hin, dass bei Initiativen und bei Referenden weiterhin getrickst und betrogen werden kann. Vielleicht bräuchte es nun im Bundeshaus einmal einen runden Tisch zum Thema konsequenter Schutz der Volksrechte.