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AboNeue À-fonds-perdu-Regel in Planung
Unternehmen sollen Härtefallgelder zurückzahlen

Geschlossene Restaurants können Härtefallgelder in Anspruch nehmen. Machen sie mehr als 5 Millionen Umsatz, müssen sie diese aber allenfalls zurückbezahlen. 
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Zwar gehen die Läden in der Schweiz am 1. März wieder auf. Restaurants, Fitnesscenter und viele andere können aber weiterhin nicht wie gewohnt arbeiten. Um die Umsatzverluste aufzufangen, können sie Härtefallgelder beantragen. Während nun die Kantone die ersten Gesuche prüfen und Gelder fliessen, sollen auf Bundesebene die Spielregeln angepasst werden.

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