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Konsumentenärger: Beipackzettel
Unleserliche Schrift bei Medikamenten

Kleine Schrift und schwer verständliche Begriffe: Die Medikamenteninformationen nützen manchmal nicht viel. 
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Eine Leserin schreibt: «Es ist ärgerlich, dass die Schriften bei Medikamenten immer kleiner und unleserlicher werden, obwohl es noch nie so viele Hochbetagte gab wie heute.»

Nicht nur die kleine Schrift von Beipackzetteln von Medikamenten bereitet manchen Menschen Mühe, sondern auch der Text an sich. Denn die Beschreibungen sind gelegentlich gespickt mit Fremdwörtern oder interpretationsbedürftigen Begriffen. So kann zum Beispiel das Wort «häufig» unterschiedlich verstanden werden.

Die Beipackzettel müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, welche die Zulassungs- und Kontrollbehörde Swissmedic in einer Wegleitung mit der Bezeichnung «HMV4» formuliert hat. Diese schreibt eine Schriftgrösse von mindestens acht Punkten vor, was vergleichsweise klein ist.

Dass die Pharmaindustrie oft die kleinstmögliche Schrift wählt, begründet der Interessenverband Interpharma mit den zahlreichen weiteren Auflagen, welche die Swissmedic macht. So müssten Patientinnen erstens eine Vielzahl von Informationen über die Anwendung eines Arzneimittels, dessen Zusammensetzung, mögliche Neben- und Wechselwirkungen erhalten. Zweitens sind diese Angaben in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch sowie Italienisch zu verfassen und auf Papier der Arzneimittelpackung beizulegen. Damit das Papier in der Medikamentenschachtel überhaupt Platz findet, lasse sich eine kleine Schrift nicht vermeiden.

Verband zeigt sich offen für Verbesserungen

Bei Problemen der Verständlichkeit verweist Interpharma darauf, dass bei der Terminologie einerseits Vorgaben von Swissmedic und andererseits auch internationale Standards eingehalten würden. Dort seien auch die verwendeten Begriffe klar definiert.

Das hilft allerdings nicht, wenn Laien die Definition nicht kennen. Fazit: Umfangreiche Vorgaben und deren Umsetzung tragen eher dazu bei, dass die Patienteninformationen weniger Beachtung finden.

Immerhin: Um die Verständlichkeit zu verbessern, werden unter Einbezug von Patienten- und Konsumentenorganisationen seit Anfang November Patienteninformationen begutachtet, wie Interpharma ergänzt. Weitere Optimierungen wären möglich. Der Interessenverband betont, dass er «einer sinnvollen Überarbeitung der Vorgaben» grundsätzlich offen gegenüberstehe. Denkbar wären unter anderem elektronische Patienteninformationen mit einer Vorlesefunktion.

Und schliesslich haben Patientinnen und Patienten eine Rückfallposition: Bei Unsicherheiten mit dem Beipackzettel können sie sich beim zuständigen Arzt oder bei der Apotheke erkundigen.