Greensill-Skandal Investorengruppe prüft neue rechtliche Schritte gegen UBS
Mit den meisten Investoren, die Geld mit den Greensill-Fonds verloren haben, hat sich die Grossbank geeinigt. Ganz abschliessen kann sie mit dem leidigen Kapitel aber immer noch nicht.
Die UBS räumt der Credit Suisse hinterher. Wie nun bekannt geworden ist, hat sich die Grossbank im Fall Greensill mit dem überwiegenden Teil der Investorinnen und Investoren geeinigt. Die UBS schreibt in ihrem Halbjahresreport, dass Anleger, die rund 92 Prozent des ausstehenden Fondsvermögens repräsentieren, das Angebot der UBS für eine Rückzahlung der Gelder angenommen haben.
Der australische Unternehmer Lex Greensill galt lange als Finanz-Wunderkind. Kundinnen und Kunden der CS investierten rund 10 Milliarden Dollar in seine Lieferketten-Fonds. Greensill finanzierte Firmen ihre Rechnungen bei Lieferanten vor. Beglichen sie später dann den Betrag bei ihm, strich er einen kleinen Aufpreis als Gewinn ein.
Die ausstehenden Forderungen wurden in Fonds gebündelt und mit Versicherungen gegen einen möglichen Zahlungsausfall abgesichert. Diese wurden als vermeintlich sichere Anlage an Investorinnen und Investoren verkauft.
Mit der Zeit verpackte Greensill jedoch immer mehr Forderungen von Unternehmen mit zweifelhafter Kreditwürdigkeit in die Fonds. Nachdem eine Versicherung den Vertrag mit ihm gekündigt hatte, musste er Konkurs anmelden. Im März 2021 schloss die CS die Fonds.
Für die UBS ist Greensill eine leidige CS-Altlast. Rund 3 Milliarden Dollar sind nach wie vor ausstehend. Das Einbringen dieser Gelder gestaltet sich schwierig, das meiste läuft auf dem Rechtsweg. Für Verhandlungen und Verfahren veranschlagt die Grossbank rund 321 Millionen Dollar. Die grössten Fälle betreffen den britisch-indischen Stahl- und Rohstoffunternehmer Sanjeev Gupta, die US-Baufirma Katerra und den Kohleminebetreiber Bluestone Resources.
Im Juni 2024 hat die UBS den Greensill-Investoren das Angebot gemacht, ihnen 90 Prozent des Wertes, den die Fonds am 25. Februar 2021 hatten, zurückzuzahlen. Ende Juli ist die Frist abgelaufen. Gekoppelt war das Angebot an die Bedingung, dass sie auf alle rechtlichen Ansprüche aus diesem Investment gegen die CS, die UBS oder das Fondsmanagement verzichten, wie die UBS in ihrem Halbjahresreport schreibt.
Investorinnen und Investoren, die das Angebot angenommen haben, haben die ausstehende Summe bereits erhalten. Diejenigen, die es ausgeschlagen haben, bleiben nach wie vor investiert und können darauf hoffen, dass es der UBS gelingt, den Rest der Gelder zurückzuholen.
Investorengruppe prüft rechtliche Schritte
Ganz hinter sich lassen kann die Grossbank den Greensill-Skandal jedoch nicht. Nach wie vor beschäftigt der Fall die Behörden, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Grossbritannien und Luxemburg, da mehrere dieser Fonds in dem Grossherzogtum domiziliert sind.
Auch drohen weitere Klagen. Eine Gruppe von Investoren, die insgesamt rund 80 Millionen Dollar in die Fonds investierten, prüft wegen Greensill weitere rechtliche Schritte gegen die UBS. Koordiniert wird sie von Alcimos, einem auf Sammelverfahren speziell bei Investment- und Kapitalmarktangelegenheiten spezialisierten Unternehmen.
Die Investoren der Gruppe haben zwar den Vergleich angenommen, argumentieren jedoch, dass Anleger nach luxemburgischen Recht vollständig entschädigt werden müssten, wenn das Management des Fonds gegen dessen interne Regeln für Investitionen verstosse. Diese hätten im Fondsprospekt veröffentlicht werden müssen.
Ein Sprecher von Alcimos hebt auf Anfrage hervor, dass die UBS hier selbst von Verstössen ausgeht. Wie die Grossbank in ihrem Angebot an die Greensill-Investoren schreibt, läuft derzeit eine Untersuchung der Aufsichtsbehörden in Luxemburg. In dem Dokument, dass dieser Redaktion vorliegt, heisst es weiter: «UBS geht davon aus, dass im Rahmen der Untersuchung Verletzungen von Pflichten gegenüber dem Teilfonds sowie Verstösse gegen verschiedene Vorschriften und Gesetze (…) festgestellt werden.»
Die Investoren hoffen nun auf das Ergebnis der Untersuchung in Luxemburg. Unglücklicherweise habe dieses zum Zeitpunkt des Angebots der UBS nicht vorgelegen, erklärte der Sprecher. Die Grossbank nimmt auf Anfrage keine Stellung dazu.
«Signifikante Verzögerung» des Strafverfahrens
Keinen Einfluss hat das Angebot der UBS auch auf das in der Sache Greensill laufende Strafverfahren in Zürich. Hier wird wegen des Verdachts auf unlauteren Wettbewerb ermittelt. «Eine Einstellung steht aktuell nicht zur Diskussion», schreibt die Staatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage. Dazu müssten sämtliche Privatklägerinnen und -kläger infolge des Vergleichs ihre Strafanträge zurückziehen.
«Signifikant verzögert» werde die Klärung des Sachverhalts gemäss der Staatsanwaltschaft allerdings durch verschiedene Verfahren, in denen auf Begehren der CS und der UBS seit Oktober 2021 um die Entsiegelung von Dokumenten gestritten wird.
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