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Neue Auflagen der Finanzmarktaufsicht
UBS muss ihre Notfallpläne überarbeiten

Das Logo der Bank UBS am Paradenplatz, aufgenommen am Dienstag, 6. Februar 2024 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
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In Kürze:
  • Die Finanzmarktaufsicht Finma setzt die Genehmigung der UBS-Notfallpläne wegen der Credit-Suisse-Übernahme aus.
  • Der Grund: Die Übernahme bringe signifikante Herausforderungen für UBS-Krisenpläne mit sich.
  • Bedeutende Anpassungen der Pläne sind laut der Finma nötig, um die Sanier- und Liquidierbarkeit der Grossbank zu gewährleisten.
  • Die Finma verlangt eine Überarbeitung, um die Stabilität der Bank sicherzustellen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat entschieden, die jährliche Genehmigung der Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS auszusetzen. Dies wegen der Übernahme der Credit Suisse (CS). Das Aufgehen der CS in der UBS habe zu «signifikanten Herausforderungen» geführt, die eine Anpassung der Krisenpläne der UBS erforderlich machen. So soll sichergestellt werden können, dass die Bank auch in Krisensituationen abwickelbar bleibt.

Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS im Jahr 2023 ist die bislang grösste und komplizierteste Fusion der Schweizer Bankgeschichte. Die Integration der beiden systemrelevanten Banken führte nicht nur zu organisatorischen und technischen Herausforderungen, sondern stellte auch die Regulierungsbehörden vor neue Aufgaben.

Laut Finma haben sich im Zuge der Fusion Hindernisse ergeben, die eine Überarbeitung der Stabilisierungs- und Notfallpläne der UBS notwendig machen.

Die Finma schreibt in einer Medienmitteilung vom Dienstagmorgen, dass die derzeit bestehenden Pläne nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS. Will heissen: die Fähigkeit der Bank, in einer Krise handlungsfähig zu bleiben und eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen.

Die Finma hat bereits zum Jahresende 2023 festgestellt, dass die Abwicklung der UBS im Falle einer Insolvenz durch die Übernahme der Credit Suisse erschwert wird. Um diese Hindernisse zu überwinden, fordert die Aufsicht eine umfassende Überarbeitung der Abwicklungspläne.

Bislang sieht die bevorzugte Abwicklungsstrategie der UBS eine sogenannte «Single Point of Entry»-Restrukturierung vor, bei der die Bank über eine Rekapitalisierung stabilisiert werden soll.

Obwohl diese Strategie grundsätzlich weiterhin anwendbar ist, müssen Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen der beiden Banken vereinheitlicht werden. Momentan werden viele Abläufe manuell überbrückt.

Zusätzlich fordert die Finma, dass neben der Fortführung des Geschäftsbetriebs auch die Möglichkeit eines Marktaustritts oder des Verkaufs einzelner Geschäftssegmente geprüft wird. Dies soll künftig möglich sein, ohne die Stabilität des Finanzsystems zu gefährden und ohne Steuergelder einzusetzen. Die Bank soll also mehrere Möglichkeiten haben, eine Krise abzuwenden. Bislang gingen die Pläne davon aus, dass eine Bank abgewickelt werden muss. Nun sollen die Pläne weitere Varianten erlauben.

Die UBS und die Finma scheinen sich im Grundsatz einig zu sein: «Wie die Finma in ihrer Medienmitteilung bestätigt, erfüllt UBS die geltenden Anforderungen, um im Krisenfall gemäss der präferierten Restrukturierungsstrategie abgewickelt werden zu können.»

Die Erfahrungen aus der Credit-Suisse-Krise und die Übernahme der Bank durch die UBS erforderten nun die Weiterentwicklung der Abwicklungsplanung, um die bestehenden Pläne gezielt zu erweitern. Die UBS habe mit diesen Arbeiten bereits begonnen.

Liquidität im Mittelpunkt

Das rasante Ende der Credit Suisse hat gezeigt, wie wichtig schnelles Handeln und unabhängige Massnahmen in Krisensituationen sind. Darauf, dass die Kundinnen und Kunden so schnell ihr Geld abgezogen haben, konnte die Bank nicht mehr reagieren. Deshalb erwartet die Finma von der UBS, dass der Stabilisierungsplan angepasst wird, um einen stärkeren Fokus auf liquiditätsgenerierende Massnahmen zu legen. Es müsse sichergestellt werden, dass die Bank in der Lage sei, rasch auf einen massiven Abzug von Einlagen zu reagieren.

Das deckt sich mit den Erkenntnissen der Expertinnen und Experten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Sie haben vor wenigen Tagen einen Bericht zum Untergang der CS veröffentlicht.

Darin heisst es: «Eine wichtige Erkenntnis aus den Bankenkrisen im Jahr 2023 ist daher, wie wichtig es ist, dass die Aufsichtsbehörden die Risikodynamik in der gesamten Gruppe überwachen.»

So können sie sicherstellen, dass das Risikomanagement der Banken dies ebenfalls angemessen tut, um einen umfassenden Überblick über die Risiken zu erhalten.

Wichtig ist dabei: Aufsichtsbehörden wie die Finma sollten die Einschränkungen der freien Übertragbarkeit von Kapital- und Liquiditätsressourcen innerhalb von Bankengruppen berücksichtigen.

Das heisst: Hat eine Bank für eine Tochtergesellschaft in einem Land zu wenig Kapital, kann sie das Loch nicht mit dem Kapital von einer Tochterfirma in einem anderen Land stopfen. Denn die Banken könnten gezwungen sein, ihr Kapital in einem Land zu belassen, weil es der dortige Regulator erfordert. Dies könne die Handlungsfähigkeit von Banken oder Aufsichtsbehörden in Stresssituationen einschränken, so der Bericht der BIZ.

Obwohl die Ankündigung der Finma keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Kapital der UBS hat, kommt die Mitteilung bei Anlegerinnen und Anlegern nicht gut an. Im Verlauf des Morgens verlor der Aktienkurs der UBS im Vergleich zum Vortag 1,2 Prozent und damit mehr als der Schweizer Leitindex SMI. Bei Börsenschluss notierte der Titel nur noch 0,5 Prozent im Minus.

Finma überarbeitet Anforderungskatalog

Betroffen ist die Liquiditätsplanung sowie die Refinanzierung der Schweizer Einheit im Krisenfall. Die Finma fordert von der UBS, dass das Buchungsmodell überarbeitet wird, um sicherzustellen, dass auch über die systemrelevanten Funktionen hinausgehende Aktivitäten in der Notfallplanung berücksichtigt werden.

Kompliziert wird die Sache dadurch, dass mehrere Vorhaben zur Krisenplanung bei der UBS parallel laufen. So weisst die Finma darauf hin, dass auf gesetzlicher Ebene Anpassungen vorgenommen werden müssen, um den regulatorischen Rahmen an die neuen Abwicklungsoptionen anzupassen. Insbesondere der Public Liquidity Backstop (PLB), ein zentrales Instrument zur Sicherstellung ausreichender Liquidität während einer Abwicklung, müsse gestärkt werden.

Die Überarbeitung der «Too big to fail»-Gesetzgebung ist gemäss Finma ein entscheidender Schritt, um die Krisenvorsorge für die UBS glaubwürdig und umsetzbar zu halten.