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Entscheid der Finanzmarktaufsicht
Keine wettbewerbsrechtliche Auflagen für UBS/CS

Das Gebaeude der Bank UBS, vorne, spiegelt sich in der Fassade der Bank Credit Suisse CS, hinten, in Basel, am Montag, 1. Mai 2023. (KEYSTONE/Georgios Kefalas)
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Die UBS muss nach der Übernahme der Credit Suisse keine wettbewerbs­rechtlichen Auflagen erfüllen. Die Finanzmarktaufsicht Finma kommt nach einem kartellrechtlichen Kontrollverfahren zum Schluss, dass der Zusammenschluss der beiden Grossbanken den wirksamen Wettbewerb «in keinem Marktsegment» beseitigt.

Zwar habe die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken können. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff seien aber nicht erfüllt, teilte die Finma am Mittwoch mit. Das Kontrollverfahren sei damit «ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen» abgeschlossen worden.

Die Finma hatte die Notübernahme der CS durch die UBS nach Kartellgesetz bereits vorzeitig am 19. März 2023 bewilligt. Diese Massnahme sei im Interesse des Gläubigerschutzes erfolgt, betont sie. Dies sei damals notwendig gewesen, damit vom Finanzplatz Schweiz und den internationalen Finanzmärkten grösserer Schaden habe abgewendet werden können.

«Enger Kontakt» zu Weko

Mit der normalerweise für die kartellrechtliche Beurteilung zuständigen Wettbewerbskommission (Weko) sei die Finma «in engem Kontakt» gestanden, heisst es in der Mitteilung: «Gemeinsam wurden umfassende Marktabklärungen getroffen und zahlreiche Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet.» Die umfangreichen Markterhebungen und die detaillierte Stellungnahme der Weko hätten der Finma eine «hinreichende Grundlage verschafft, um einen abschliessenden Entscheid zu fällen».

Mit dem Abschluss des Kontrollverfahrens endet die besondere Zuständigkeit der Finma gemäss Kartellgesetz in dieser Sache. Die Finma werde die Integration der Credit Suisse in die UBS aus ihrer Aufsichtsperspektive aber «weiterhin eng begleiten».

UBS nimmt Finma-Entscheid zur Kenntnis

Die UBS nimmt den Entscheid der Finma «zur Kenntnis», auf wettbewerbsrechtliche Auflagen zu verzichten. Die Grossbank betont in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass gemäss der Finma keine marktbeherrschende Stellung bestehe, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden könne. Auch die Wettbewerbskommission Weko habe keinen konkreten Grund für ein Eingreifen festgestellt, so die UBS.

Die Bank werde sich weiterhin für ein faires Umfeld einsetzen, schreibt sie weiter. «Wir werden uns weiterhin für ein dynamisches, wettbewerbsfähiges und faires Umfeld einsetzen, unsere Integrationspläne umsetzen und für die Schweiz und die Gemeinschaften, in denen wir leben und arbeiten, eine tragende Säule der wirtschaftlichen Unterstützung bleiben», heisst es in der Mitteilung.

Weko sieht Anhaltspunkte für marktbeherrschende Stellung

Die Wettbewerbskommission (Weko) sieht Anhaltspunkte für eine marktbeherrschende Stellung der UBS in Folge der CS-Übernahme. Ausserdem pocht sie darauf, dass Gebühren und Preise der fusionierten Bankengruppe künftig genau beobachtet werden. Die Finma hat allerdings das Sagen in diesem Fall und verzichtet auf wettbewerbsrechtliche Auflagen.

Die Weko empfehle der Finanzmarktaufsicht Finma und der Schweizerischen Nationalbank (SNB), die Preise und Gebühren der Betreiber von Finanzmarktinfrastrukturen auf Wettbewerbsverzerrungen hin zu überprüfen, die sich aufgrund des Zusammenschlusses ergeben könnten, heisst es in dem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Kartellbehörde. Und wenn nötig, sollten die Behörden Anpassungen durchsetzen.

Darüber hinaus sollten die Preise und die Gebührenentwicklung näher beaufsichtigt werden. Gegen Anpassungen, welche die Position der neuen UBS noch weiter stärken könnten, sollten die Behörden einschreiten. Und über allfällige Anpassungen sei der Preisüberwacher zu informieren.

Weko ohne Mitspracherecht

Aus Sicht der Weko haben sich die Anhaltspunkte bestätigt, dass in gewissen Märkten eine marktbeherrschende Stellung der kombinierten Bank begründet oder verstärkt wurde. Die Weko nennt dabei folgende Bereiche: passives Asset Management und Fondsbereich, Global Custody und Anlageklasse Schweizer Immobilien sowie das Corporate Banking für grosse Unternehmen und Unternehmen mit spezifischen Bedürfnissen.

Bei der Notübernahme der einst zweitgrössten Schweizer Bank durch die UBS wurde ein Mitspracherecht der Schweizer Wettbewerbsbehörden ausgeschlossen. In Fällen, wo es um die Finanzstabilität geht, darf die Finma eine Fusion genehmigen ohne eine Prüfung durch die Weko.

Die Weko führte dann allerdings trotzdem Anhörungen zur Übernahme durch und liess im letzten September ihre Empfehlung der Finma zukommen.

SDA