50 Millionen BusseUBS kann Steuerstreit in Belgien günstig beilegen
Die Grossbank schliesst einen Vergleich mit der belgischen Justiz und muss nur knapp 50 Millionen Euro zahlen. Die tiefe Busse hat einen Grund.

Die UBS kann den seit zehn Jahren andauernden Steuerstreit in Belgien mit einem Vergleich abschliessen. Die belgische Justiz bewilligte einen Deal mit den Strafbehörden vom Juni, der vorsieht, dass die UBS eine Busse von 49 Millionen Euro an die Staatskasse zahlt. Das teilten die belgischen Behörden am Donnerstag mit.
Damit wird die UBS dafür gebüsst, belgischen Bürgern beim Verstecken von unversteuerten Geldern geholfen zu haben sowie dass die Bank unerlaubt Schweizer Berater auf belgischem Boden eingesetzt hatte. Es geht hierbei um die Zeit von 2005 bis 2013.
Vorwurf der Geldwäsche vom Tisch
Wichtig aus Sicht der Grossbank: Die belgische Justiz hat den Vorwurf der Geldwäsche gegen die UBS fallen gelassen. Auch der Ex-Chef von UBS Belgien, Marcel Brühwiler, ist vom Haken, er wird nicht belangt. Ferner musste die Grossbank kein Schuldeingeständnis abgeben. «Wir bestätigen die Einigung und sind erfreut, dass diese Angelegenheit beigelegt werden konnte», teilte die UBS mit.
Der Fall in Belgien ist damit ähnlich gelagert wie der Strafprozess der UBS in Frankreich. Dort steht der Revisionsprozess kurz vor dem Abschluss. Die erste Instanz hatte die Bank wegen des Vorwurfs der qualifizierten Geldwäsche und des illegalen Anwerbens von französischen Kunden in Frankreich zu Schadenersatz und einer Busse von 4,5 Milliarden Euro verurteilt. Im Revisionsprozess hat die Staatsanwaltschaft eine Busse und Schadenersatz von insgesamt 3 Milliarden Euro gefordert. Die Grossbank selbst plädiert auf Freispruch.
Folgen für den Prozess in Frankreich?
Der vergleichsweise günstige Deal in Belgien wird aber keinen Einfluss auf das Urteil in Frankreich haben: Denn im Pariser Revisionsprozess war die Urteilsverkündung ursprünglich für den 27. September vorgesehen, wurde dann aber wegen einer Erkrankung eines Richters auf den 13. Dezember verschoben. Sprich: Das Urteil gegen die UBS ist längst geschrieben, es ist nur noch nicht verkündet.
Der UBS geht es vor allem darum, den Vorwurf der Geldwäscherei vom Tisch zu bekommen. Aus ihrer Sicht war die Annahme der Kundengelder legal. Dabei beruft sie sich auf das EU-Zinsabkommen mit der Schweiz, welches damals die Möglichkeit vorsah, dass EU-Bürger ihrer Zinseinahmen aus der Schweiz pauschal mit 30 Prozent versteuern, diese Gelder aber dem heimischen Fiskus dann nicht offenlegen mussten.
Um diese Argumentation zu unterfüttern, fuhr die UBS prominentes Geschütz auf: Die Bank reichte ein Schreiben des ehemaligen deutschen Finanzministers Peer Steinbrück ein, der in dem Dokument bestätigt, dass das Zinsabkommen den Zweck gehabt habe, bis dato unversteuerte Gelder in der Schweiz einer Pauschalbesteuerung zuzuführen, womit indirekt bestätigt wurde, dass die EU-Staaten von den Geldern wussten.
Am 13. Dezember wird klar werden, ob die UBS mit dieser Argumentation durchkommt. Doch selbst in diesem Szenario ist der Streit damit nicht beendet. Denn bei einem Freispruch oder mildem Urteil dürften die französischen Strafverfolger den Fall an die nächste Instanz weiterziehen.
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