Prozess in der WaadtTiere aus Schlachthäusern befreit: Tierschützerin verurteilt
Eine militante Tierschützerin ist vom Bezirksgericht in Nyon für verschiedene Aktionen zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden.
Eine militante Tierschützerin ist am Donnerstag vom Bezirksgericht in Nyon VD zu einer bedingten Geldstrafe von hundert Tagessätzen zu 20 Franken und zu einer Busse von 200 Franken verurteilt worden. Sie hatte 42 Tiere aus Schlachthäusern «befreit».
Die 30-jährige Genferin, die unterdessen in den Waadtländer Alpen lebt und dort ein Heim für Tiere führt, gab sämtliche Vorfälle zu. Sie wurde vom Gericht insbesondere wegen unrechtmässiger Aneignung, Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch ein Aufnahmegerät, Nötigung, Hausfriedensbruchs und Widerstands gegen Befolgung einer behördlichen Anordnung verurteilt.
Vorwurf des Diebstahls für Verteidugung «achtenswerte Beweggründe»
Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 300 Franken gefordert. Die Verteidigung hatte demgegenüber einen Freispruch gefordert. In ihren Augen handelte die Mandantin aus «achtenswerten Beweggründen» und aus einem «rechtfertigendem Notstand» heraus.
Der Frau waren vor allem der Diebstahl von 18 Ziegen aus einem Schlachthaus in Rolle VD im März 2018 vorgeworfen worden. Ausserdem hatte sie 2019 24 Hühner aus der Migros-Grossmetzgerei Micarna in Vernayaz VS gestohlen.
sda/oli
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