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Leiche im Thunersee versenkt
Obergericht entscheidet über Mordfall von Gunten

Luftaufnahme des Entenecks in Gunten mit einer Strasse entlang des Thunersees, gesäumt von herbstlich gefärbten Bäumen.
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In Kürze:
  • Das Regionalgericht Oberland verurteilte einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten.
  • Der Mann tötete seine frühere Partnerin auf brutale Weise im Kanton Baselland.
  • Er versenkte die Leiche im Thunersee, wo Taucher sie später entdeckten.

Eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und acht Monaten für den Mord an seiner Bekannten: So lautete das Urteil des Regionalgerichts Oberland im Dezember 2023. Das Fünfergremium war sich seiner Sache sicher. Der heute 40-jährige Mann hat seine ehemalige Sexpartnerin im Januar 2021 in einen Wald im Kanton Baselland gelockt. Dort wollte er Sex von der Frau.

Es kam zum Streit. Der Mann schlug zu – wahrscheinlich mit einem Hammer. Die Tatwaffe wurde jedoch nie gefunden. Dann fesselte er die schwer verletzte Frau und verfrachtete sie in seinen VW-Transporter. Er fuhr zu sich nach Hause, wo er dann die Frau mit einem Kabelbinder erdrosselte.

«Er musste sie zum Schweigen bringen», sagte Gerichtspräsident Jürg Santschi anlässlich der Urteilsverkündung. Nach der grausamen Tat machte es sich der Mann in seiner Wohnung gemütlich, genehmigte sich einen Drink und recherchierte im Internet nach einem günstigen Ort, um die Leiche zu entsorgen.

Leiche im Thunersee versenkt

Schliesslich fuhr er mitten in der Nacht zum sogenannten Enteneck zwischen Gunten und Merligen an den Thunersee. Die Stelle kannte der Mann von früheren Kajakfahrten. Dort beschwerte er die Leiche der Frau mit einem Baustellensockel und liess sie scheinbar auf den Grund des Sees gleiten. Die Leiche blieb aber rund zwei Meter unterhalb der Oberfläche an einem Vorsprung hängen. Wohl nur deshalb wurde sie ein paar Tage später zufällig von Tauchern entdeckt, welche die Polizei alarmierten.

Die Illustration zeigt den Angeklagten bei der Verhandlung am Regionalgericht Oberland im Dezember 2023.

Der Mann seinerseits lebte nach der Tatnacht weiter, als wäre nichts geschehen. So ging er bereits am Tag danach wieder zur Arbeit. Vorher versuchte er aber noch, alle Spuren zu beseitigen. So liess er die Kleider der Frau verschwinden und putzte das Auto fein säuberlich.

Verteidiger fordert Freispruch

Das Regionalgericht kam zwar zum Schluss, dass der Mord nicht von langer Hand geplant war. Trotzdem stufte es das Vorgehen des Mannes als äusserst kaltblütig ein. Es verurteilte ihn wegen Mordes, Störung des Totenfriedens, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten. Zudem ordnete das Gericht eine ambulante Therapie an, damit der Mann an seinen Problemen arbeiten kann. Der Gutachter hatte bei ihm unter anderem eine dissoziale Persönlichkeitsstörung festgestellt.

Der Mann seinerseits hatte während des Prozesses stets beteuert, dass das Ganze ein Unfall gewesen sei. Er behauptete, die Frau sei im Wald unglücklich gestürzt und habe sich dabei am Kopf verletzt. Er sei dann in Panik geraten. Sein Verteidiger forderte entsprechend einen Freispruch beim Hauptvorwurf – dem des Mordes. Das Obergericht hat ab Dienstag den Fall zu beurteilen. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag gefällt.