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Tötungsdelikt von Gunten
Verteidiger fordert Frei­spruch, Staats­anwalt lebenslänglich

Uferpromenade am Thunersee mit Bäumen und schneebedeckten Bergen im Hintergrund, Gunten.
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Seit Dienstagmorgen steht vor dem Berner Obergericht ein Mann, der seine Sexpartnerin getötet und danach ihre Leiche im Thunersee versenkt haben soll.

Im Dezember 2023 wurde der heute 40-Jährige vom Regionalgericht Oberland wegen Mordes, Störung des Totenfriedens, Pornografie und Gewaltdarstellungen zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und 8 Monaten verurteilt. Das Gericht stufte sein Vorgehen als äusserst kaltblütig ein.

17 Disziplinarverfahren im Gefängnis

Der Prozess beginnt mit der Einvernahme des Beschuldigten. Zur Sprache kommt unter anderem sein teilweise renitentes Verhalten im Gefängnis. So mussten bis heute 17 Disziplinarverfahren durchgeführt werden, unter anderem weil er Urinproben verweigert hatte oder nicht arbeiten wollte. «Ich widerspreche, wenn mir etwas unlogisch erscheint», sagt er. Eine Therapie hat er bis jetzt nicht begonnen. Er arbeite selber intensiv an sich, gibt er zu Protokoll.

Als der Gerichtspräsident konkrete Fragen zum Tatgeschehen stellt, wird der Mann wortkarg. «Ich will das Ganze nicht noch einmal durchkauen.» Er gibt dann aber trotzdem Auskunft, wenn auch nur bruchstückhaft.

Beschuldigter bleibt bei Unfallbehauptung

Schon während des ersten Prozesses hatte der Mann stets beteuert, dass das Ganze ein Unfall gewesen sei. Und auch am Dienstag bleibt er dabei: Er habe die Frau nicht geschlagen, sondern sie habe sich die Verletzungen bei einem unglücklichen Sturz zugezogen.

Der Beschuldigte könne sich bis heute nicht erklären, wieso er der verletzten Frau nicht geholfen hat. «Ich bin in Panik geraten, anstatt sie ins Spital zu fahren.» Er habe in dieser Nacht schlicht alles falsch gemacht.

Verteidigung: «Er wollte die Frau nicht umbringen»

Den Auftakt der Plädoyer-Runde macht der Verteidiger. Er fordert einen Freispruch im Hauptanklagepunkt, dem des Mordes. Für den Verteidiger enthalten die Gutachten «massive Fehler». Zudem habe das Regionalgericht Oberland beim erstinstanzlichen Urteil die Indizien falsch gewürdigt.

Vielmehr als der Mordverdacht müsse die Unfallversion seines Mandanten im Zentrum stehen. So könnte das Opfer durchaus gestolpert sein und sich beim Sturz am Steinkreuz, das sich am Tatort befand, oder einem Stein verletzt haben. «Er wollte die Frau nicht umbringen.» Er sei einfach überfordert gewesen, als er die verletzte Frau sah. Und habe dann falsch reagiert.

Staatsanwalt fordert schärfere Strafe

«Der Mann verdrängt sehr stark», sagt der Staatsanwalt. Es sei geradezu absurd, die grausame Tötung eines Menschen und spätere Entsorgung der Leiche im Thunersee als Vertuschung eines tragischen Unfalls zu bezeichnen.

Für ihn geben die Beweise ein klares Gesamtbild. Der Mann, der sich schon länger in der Welt der sexualisierten Gewalt bewegt hat, wollte seine ehemalige Sexpartnerin leiden sehen. «Das hat ihn erregt.»

Als sich das Opfer gewehrt hat, fasste er den Entschluss, sie zu töten. Er hat sie mit einer «schrecklichen Entschlossenheit» erdrosselt. «Der Angeschuldigte hat dem Opfer beim qualvollen Todeskampf zugesehen.» Kaltblütig habe er danach die Leiche beseitigt.

Der Staatsanwalt fordert eine härtere Gangart des Obergerichts. Statt der ursprünglichen 17 Jahre und 8 Monate verlangt er eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Das Urteil des Obergerichts dürfte am Freitag gefällt werden.

flo/rop