Medienkonferenz zur Energiekrise «Je weniger Gas wir verbrauchen, desto weniger wird die Mangellage in der Schweiz sichtbar sein»
Der Bundesrat hat ein freiwilliges Gas-Sparziel von 15 Prozent beschlossen. Guy Parmelin und Simonetta Sommaruga erklärten den Entscheid – und warum Strom noch kein Thema ist. Der Live-Ticker zum Nachlesen.
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Das Wichtigste in Kürze
Wegen der drohenden Mangellage infolge des Ukraine-Krieges hat der Bundesrat Massnahmen beschlossen, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu erhöhen.
In einem ersten Schritt appelliert die Landesregierung an das freiwillige Sparen beim Gas.
Das Sparziel ist 15 Prozent. Von Anfang Oktober 2022 bis Ende März 2023 sollen die Behörden, die Wirtschaft und die privaten Haushalte sparsamer mit Gas umgehen.
Das Sparziel im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre entspricht jenem der EU. In den EU-Staaten gilt das Sparziel von August 2022 bis März 2023.
Nützt dies zu wenig, sind auch Verbrauchsverbote wie beispielsweise das Untersagen von Terrassen-Heizstrahlern oder die Schliessung von Sport- und Wellnessbereichen denkbar.
Nächste Woche sollen die entsprechenden Verordnungsentwürfe vom Bundesrat zur Kenntnis genommen werden und danach in die Konsultation gehen.
Als Ultima Ratio behält sich der Bundesrat vor, eine Kontingentierung zu erlassen. Private Haushalte wären davon nicht betroffen.
Die Ausgangslage
Falls das Gas in der Schweiz im Winter knapp werden würde, könnte der Bundesrat Verbrauchsverbote erteilen. Denkbar wären gemäss dem Grundsatzentscheid beispielsweise das Untersagen von Terrassen-Heizstrahlern oder die Schliessung von Sport- und Wellnessbereichen.
Das gab die Landesregierung am Mittwoch bekannt. Nächste Woche sollen die entsprechenden Verordnungsentwürfe vom Bundesrat zur Kenntnis genommen und danach in die Konsultation gehen. Erst danach werden die definitiven Massnahmen beschlossen.
Der Bundesrat sieht verschiedene Schritte bei einer Gasmangellage vor. Zuerst soll an freiwilliges Sparen appelliert werden. Nützt dies nichts oder zu wenig, sind gemäss Eckwerten auch Verwendungseinschränkungen und Verbote und – als Ultima Ratio – eine Kontingentierung möglich. Von einer Abschaltung nicht betroffen wären aber private Haushalte.
Die Verordnungen sollen laut der Regierung erst im Falle einer Mangellage in Kraft treten und je nach aktueller Lage angepasst werden. Beispielsweise könnten verschiedene Regionen unterschiedlich stark von Gasmangel betroffen sein.
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SDA/red
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