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Änderung im Kleingedruckten
Konsumenten­schutz klagt gegen Sunrise und will Teuerungs­klausel verbieten lassen

Das Logo des Telekommunikationsunternehmens Sunrise, aufgenommen am Montag, 27. November 2023 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
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Auf Sunrise kommt Ungemach zu: Wie die Stiftung für Konsumentenschutz am Freitagmorgen ankündigte, hat sie vor dem Bezirksgericht Zürich Klage gegen den zweitgrössten Netzbetreiber des Landes eingereicht. Der Konsumentenschutz wirft Sunrise unlauteren Wettbewerb vor.

Auslöser des Rechtsstreits ist das Kleingedruckte. Im vergangenen Jahr wurde bekannt, dass sowohl Sunrise wie die Konkurrenten Swisscom und Salt eine sogenannte Teuerungsklausel in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen haben.

Die drei Unternehmen machten damals die steigende Inflation geltend, unter anderem ausgelöst durch den russischen Einmarsch in die Ukraine.

Die Teuerungsklausel besagt, dass die Telecomanbieter ihre Preise erhöhen können, wenn der Landesindex für Konsumentenpreise steigt. Dieser Wert misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz.

Indes sehen die Telecomanbieter keine Verpflichtung vor, die Tarife zu senken, sollte die Teuerung zurückgehen. Auch ein ausserordentliches Kündigungsrecht ist gemäss Konsumentenschutz ausgeschlossen.

Diese Bestimmung erachten die Konsumentenschützer als missbräuchlich und damit als unwirksam. Sie berufen sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Missbrauch liegt dann vor, wenn in den AGB «ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und den vertraglichen Pflichten» erkennbar ist.

An den automatischen Preiserhöhungen stört sich auch die Kundschaft: Auf einen Aufruf haben sich im vergangenen Jahr 3300 Personen beim Konsumentenschutz gemeldet, die das Geschäftsgebaren der Telecomanbieter kritisieren.

Schriftliche Kündigung wird nicht mehr akzeptiert

Sunrise führt indes in den AGB noch eine weitere Klausel, die dem Konsumentenschutz ein Dorn im Auge ist. So können Sunrise-Kunden ihren Vertrag nur per Telefon und Chat kündigen, eine schriftliche Kündigung akzeptiert das Unternehmen nicht mehr.

Der Konsumentenschutz kritisiert diese Vorgabe als «nicht nur einengend, sondern auch sehr zeitaufwendig und zermürbend». Die Organisation verweist dabei auf Kundenerfahrungen, die ihr zugetragen worden sind. Dazu gehören lange Warteschlaufen bei Telefonanrufen oder Hinhaltemanöver bei einer Chat-Kündigung.

Sara Stalder, Geschaeftsleiterin der Stiftung fuer Konsumentenschutz SKS, portraitiert am 09, 2 2018 in Zuerich. (KEYSTONE/Gaetan Bally)

«Oft schaffen es Kündigungswillige erst nach zig Anläufen, mit einer Person zu sprechen – die ihnen dann neue Produkte andrehen will, anstatt die Kündigung einfach zu akzeptieren», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.

Der Konsumentenschutz hat Swisscom, Sunrise und Salt aufgefordert, die Teuerungsklausel zu entfernen. Darüber hinaus wurde Sunrise gebeten, die Kündigungsklausel rückgängig zu machen.

Allerdings zeigte sich bislang kein Anbieter bereit, auf die Bestimmungen zu verzichten. Der Konsumentenschutz, der bei Fragen des unlauteren Wettbewerbs klageberechtigt ist, hat deshalb vor dem Bezirksgericht Zürich gegen Sunrise geklagt.

Wie Stalder ausführt, sind rechtliche Schritte gegen alle drei Anbieter geprüft worden. Da aber nur Sunrise die Teuerungs- wie die Kündigungsklausel in den AGB führe, habe man nur Klage gegen dieses Unternehmen eingereicht. Ziel des Verfahrens sei es, die unfairen Klauseln gerichtlich verbieten zu lassen.

Sunrise reagiert gelassen auf Klage

Sunrise wähnt sich juristisch in Sicherheit. «Hinsichtlich der Teuerungsklausel in unseren AGB gehen wir davon aus, dass diese rechtens ist», sagt ein Sprecher. Mit Blick auf die Kündigungsklausel hält er fest, dass es dazu bereits Gerichtsurteile gebe. Das Bezirksgericht Bülach sowie das Obergericht Zürich hätten diese Bestimmung geprüft und als nicht missbräuchlich befunden. «Das Bundesgericht ist auf eine Prüfung nicht eingetreten.»

Zur Klage des Konsumentenschutzes sagte er: «Die Klageschrift liegt uns noch nicht vor. Da es sich um ein laufendes Rechtsverfahren handelt, gehen wir nicht auf weitere Einzelheiten der Klage ein.»