Corona-Medienkonferenz Bundesrat spricht 1 Milliarde für Härtefälle und 115 Millionen à-fonds-perdu für den Sport
Der Bundesrat reagiert mit neuen Massnahmen auf die zweite Welle. Maskensünder sollen gebüsst werden. Und Ueli Maurer appelliert an die Solidarität.
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Der Bundesrat hat folgende Beschlüsse getroffen:
Die Hilfe für besonders von Corona betroffenen Unternehmen wird um 600 Millionen auf 1 Milliarde Franken erhöht.
Die Sportclubs erhalten nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge von bis 115 Millionen Franken.
Armee und Zivilschutz sollen das Gesundheitswesen unterstützen.
Der Zivilschutz soll maximal 500'000 Tage leisten.
Die Armee entsendet bis zu 2500 Soldaten zum Assistenzdienst. Dazu ist jedoch eine Genehmigung des Parlaments notwendig.
Der Bundesrat schafft zudem die Möglichkeit für Bussen bei Übertretungen des Epidemiengesetzes, etwa gegen die Pflicht eine Maske zu tragen.
Zusammenfassung der Pressekonferenz
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 18. November, an seiner Sitzung weitere Beschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus gefällt. Konkret hat er entschieden:
Eine Milliarde für Härtefälle
Die Gesamtsumme der Unterstützung von Bund und Kantonen für Härtefälle soll auf 1 Milliarde erhöht werden. Der Anteil des Bundes an diesen Kosten beträgt bis 400 Millionen 50 Prozent (also 200 Mio.) und danach 80 Prozent (480 Mio.).
Kurzarbeitsentschädigungen
Um Arbeitsplätze zu sichern und Covid-bedingte Entlassungen zu vermeiden, sollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung wieder gezielt erweitert werden. Es sollen mehrere im Frühjahr unter Notrecht erlassene Massnahmen der ALV in das Covid-19-Gesetz überführt werden.
Bussen bei Verletzung der Maskenpflicht
Das Ordnungsbussengesetz soll angepasst werden. Zurzeit können geringfügige Übertretungen der von den Kantonen oder vom Bund angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nur im ordentlichen Strafverfahren gemäss Strafprozessordnung sanktioniert werden. Die geringfügigen Übertretungen des Epidemiengesetzes vom 28. September sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können. Heisst: Neu sollen Polizisten Ordnungsbussen direkt ausstellen können, ohne dass dafür beispielsweise die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss.
Sport
In Ergänzung zu den bisherigen Stabilisierungsmassnahmen sollen professionelle und semiprofessionelle Klubs nebst Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge erhalten können. Damit sollen die Grundstrukturen des schweizerischen Leistungs- und Breitensports sowie des Trainings- und Wettkampfbetriebs gesichert werden. Der Bundesrat will den Klubs, basierend auf den Zahlen aus der Saison 18/19, bis zu zwei Drittel der entgangenen Einnahmen aus dem Ticketverkauf entschädigen.
Zivilschutz wird aufgeboten
Der Bundesrat hat beschlossen, dass wie bereits im Frühling der Zivilschutz zur Unterstützung von Gesundheitseinrichtungen aufgeboten wird. Die Schuztdienstpflichtigen sollen bis Ende März 2021 maximal 500’000 Diensttage leisten. Mit einem Einsatz des Zivilschutzes kann laut der Mitteilung des Bundesrats insbesondere die Entlastung des Pflegepersonals gewährleistet werden, das zunehmend selbst betroffen ist und sich in Quarantäne oder Isolation begeben muss. Zudem könnten das Contact-Tracing sowie das Corona-Testing verstärkt werden, die aufgrund der hohen Fallzahlen beeinträchtigt sind.
Ausserdem hat der Bundesrat dem Parlament die Botschaft verabschiedet, welche als Grundlage für den bereits am 4. November beschlossenen Einsatz von bis zu 2500 Armeeangehörigen dient.
Ordnungsbussen für Maskenverweigerer
Zudem beantragt der Bundesrat im Rahmen des Covid-19-Gesetzes eine Änderung des Ordnungsbussengesetzes. Verstösse gegen die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske sollen neu ebenfalls im Ordnungsbussenverfahren geahndet werden können.
Der Bundesrat hat zudem eine Diskussion über eine Reaktivierung des Covid-19-Kreditprogramms geführt. Diese Kredite hatten im Frühling den Charakter einer Nothilfe zur Überbrückung der Liquiditätsprobleme in den ersten Monaten der Pandemie. Die aktuelle Lage ist nicht vergleichbar mit der ersten Welle. So sind bereits bedeutende staatliche Unterstützungsmassnahmen am Laufen und bei der Vergabe von ordentlichen Geschäftskrediten durch die Banken ist kein Marktversagen erkennbar. Die Härtefallhilfe ist nach Ansicht des Bundesrates daher aktuell das beste Instrument für eine rasche und gezielte Abfederung der negativen Folgen von Covid-19 bei schwer betroffenen Unternehmen.
Ende der Pressekonferenz
Die Medienkonferenz ist zu Ende. In Kürze folgt hier eine Zusammenfassung.
Maurer: «Die Taskforce macht eine gute Arbeit»
Ueli Maurer sagt, die Taskforce beleuchte vor allem die Gesundheit, er sei für die Finanzen zuständig. «Wir müssen Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft in Einklang bringen. Die Taskforce erledigt ihre Aufgabe für sich, die Politik braucht die Symbiose verschiedener Meinungen. Die Taskforce macht eine gute Arbeit.»
Gibt es künftig ein Solvenzproblem?
Gibt es ein Solvenzproblem für Unternehmen, je länger die Krise dauert, lautet eine weitere Frage.
«Das Kreditwesen und die Banken funktionieren», sagt Maurer. «Wir haben derzeit vielleicht etwas zu stark die Restaurants auf dem Radar, die früher schliessen müssen», sagt Maurer. «Unsere ganz grosse Sorge ist derzeit die Exportindustrie. Doch im Moment beurteile der Bundesrat die Lage so, dass die Wirtschaft im Stande sei, die Probleme zu lösen. «Der Staat hat keine unternehmerische Verantwortung.» Wenn Notfälle entstünden, seien die Unternehmen näher dran, die Wirtschaft kann das besser als wir.
Ist die 1 Milliarde einfach eine Zahl?
Ein Journalist möchte wissen, ob die Milliarde für Härtefälle realistisch und anhand von Zahlen errechnet worden sei?
Nach den beschlossenen 400 Millionen Franken hätten sowohl Bund als auch Kantone schnell eingesehen, dass das nicht reicht, sagt Parmelin. So sei man auf die 1000 Millionen, also auf die Milliarde gekommen. «Das ist keine Symbolpolitik jetzt, wo Weihnachten näher kommen. Es wird so ins Gesetz geschrieben.»
Weshalb müssen Sportler mit hohen Löhnen nur 20 Prozent abgeben?
Amherd sagt: «Es ist richtig: Wenn jemand 500'000 Franken verdient und 20 Prozent abgeben muss, sind das immer noch 400'000 Franken. In der Schweiz gibt es aber nicht sehr viele ganz grosse Verdiener im Sport. Wir wollen diejenigen, welche weniger verdienen, nicht bestrafen. Dazu kommt das Problem für die Clubs: Sie haben Verträge mit den Spielern. Entweder akzeptieren die Spieler die 20 Prozent – von denen man durchaus sagen kann, dass sie willkürlich gewählt wurden – oder es kann zu Rechtsstreitigkeiten kommen zwischen den Clubs und den Spielern.
Maurer ergänzt: «Ein Fussballspieler verdient 500'000 Franken vielleicht über sechs oder acht Jahre – und hat hohe gesundheitliche Risiken. Eine Neidkultur ist hier nicht angezeigt. Der Sport hat ausserdem eine Vorbildfunktion und hilft bei der Integration.»
Warum wird nur der Sport unterstützt?
Eine Journalistin merkt an, dass der Sport jetzt mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werde, andere Branchen hätten aber ebenfalls grosse Umsatzeinbussen zu verzeichnen. Wird ihnen geholfen?
Auch die KMU werden derzeit unterstützt, antwortet Amherd. Das seien nicht nur Darlehen, sondern teilweise auch à-fonds-perdu-Beiträge. «Ich will den Nutzen von KMU auf keinen Fall kleinreden. Aber der Sport hat auch noch einen riesige gesellschaftlichen Nutzen, etwa im Nachwuchsbereich.» Sich Spiele anschauen zu können, sei ein Teil der Freizeitkultur. «Ich kenne viele, die lesen auch in den Zeitungen erst den Sportteil. Würde das wegfallen, wäre es auch für die Medien nicht gut.»
«Neidkultur nützt nichts»
Der Vergleich mit dem Ausland sei schwierig, ergänzt Parmelin. Österreich hat kürzlich 50 Milliarden à-fonds-perdu für KMU gesprochen. «Jedes Land muss schauen, wie es am besten mit dieser und künftigen Krisen zurecht kommt.»
Und Maurer sagt: In der Schweiz sieht man auch, dass gerade der Sport bis in die höchsten Ligen von Ehrenamtlichkeit geprägt ist. Die Eidgenossenschaft ist geprägt vom Motto «Einer für Alle, Alle für Einen.» Das müsse jetzt ziehen. Der Staat könne nicht alle Probleme lösen. «Neidkultur nützt nichts», ergänzt Maurer. Denn Sportler würden nur über kurze Dauer hohe Summen verdienen, danach hätten sie oft keinen Job und seien gesundheitliche Risiken eingegangen.
Dürfen Steuerzahler Spiele gratis im TV schauen?
Nun muss der Steuerzahler für Sportveranstaltungen bezahlen – könnte er im Gegenzug Spiele kostenlos im Fernsehen anzuschauen, lautet eine weitere Frage.
«Das haben wir nicht diskutiert und das müssten die Fernsehsender entscheiden», antwortet Amherd. Schlecht wäre, wenn wir den Clubs Geld geben würden, es ihnen aber über die Fernsehrechte wieder aus der Tasche ziehen würden.
Wie sieht es mit Bussen für Maskenverweigerer aus?
Es wurde wieder eine Möglichkeit geschaffen, um Ordnungsbussen auszustellen, wenn jemand die Maskenpflicht verweigert – tut das Volk nicht so, wie es sich der Bundesrat vorgestellt hat, lautet eine weitere Frage.
Bundesrats-Sprecher André Simonazzi sagt: «Im Frühling gab es diese Möglichkeit, jetzt haben wir sie wieder geschaffen. Es ist aber nicht das Ziel, viele Bussen auszusprechen.»
Maurer fügt noch hinzu: «Wir müssen einsehen, dass es nur bald besser geht, wenn wir uns alle an die Massnahmen halten. Auch an Demonstrationen gegen die Massnahmen kann gebüsst werden.»
Man könne protestieren und auf den Tisch schlagen, aber wenn wir die Zahlen nicht herunterbringen, bringt es alles nichts. «Vielleicht hilft da und dort eine Ordnungsbusse», sagt Maurer. «Maske ist Maske, ob das passt oder nicht.»
Wann soll das Geld fliessen?
Maurer: Per 1. Dezember können die Gesuche um Unterstützung für Härtefälle geprüft und genehmigt werden. Erste Zahlungen könnten noch im Dezember fliessen. «Man darf aber keine Wunder erwarten. Die einzelnen Fälle müssen untersucht und beraten werden. Die Kantone müssen das prüfen und auch einmal nein sagen. Denn am Schluss bezahlt der Steuerzahler, wir nehmen Ihnen nur das Geld weg dafür.»
Wie lange reicht das Geld für den Sport?
Amherd: «Auch wenn in der Saison 2020/2021 alle Spiele Geisterspiele sind, reicht das Geld bis im Sommer.»
Fragerunde: Wie wird das Geld eingesetzt?
Können die Kantone selber entscheiden, wie das Geld eingesetzt wird und führt das nicht zu unterschiedlichen Lösungen, lautet eine Frage.
Das sei möglich, antwortet Maurer. Die Verordnung gebe aber ein gewisses Raster vor. Das sei auch nötig, weil sich die Probleme in den Kantonen unterscheiden würden. «Die würde es aber auch geben, wenn wir das vom Bund aus machen würden. Für uns war wichtig, dass die Kantone mitentscheiden können.» Gewisse Branchen würden noch über Jahre leiden, sagt Maurer weiter. «Das vergessen wir oft: Es heisst nicht einfach wieder schönes Wetter und alle Probleme sind vorbei.»
Zivilschutz und Armee
Amherd kündigt die Unterstützung der Behörden und des Gesundheitspersonals durch Zivilschützer an: «Der Bedarf der Kantone und Gesundheitseinrichtungen nach Unterstützung wird über Wochen und Monate bestehen bleiben.» Deshalb sollen bis Ende März 2021 bis zu 500'000 Dienststunden durch den Zivilschutz geleistet werden, der die Teams beim Contact Tracing, beim Testen sowie das Gesundheitspersonal unterstützen und logistische Aufgaben übernehmen könne. «Werden die ganzen 500'000 Stunden genutzt, kostet das den Bund rund 13,75 Millionen Franken», sagt Amherd.
Zudem informiert Amherd über den Einsatz des Militärs. Derzeit seien rund 220 Einsatzkräfte und mehrere Fahrzeuge im Einsatz. Bis zu 2500 Armeeangehörige können bis Ende März maximal eingesetzt werden. Dazu brauche es die Genehmigung des Parlaments.
Beiträge für den Sport
Der Sport werde nach wie vor hart von der Krise getroffen, sagt Amherd. Die Clubs hätten Schutzkonzepte erlassen und umgesetzt, um die Stadien wieder zu 2/3 füllen zu können. Aufgrund der zweiten Welle könnten die Clubs nun wieder nur noch Geisterspiele austragen.
«Wenn diese Situation länger andauert, sind diverse Clubs und ihre Nachwuchsförderung existenziell gefährdet», sagt Verteidigungsministerin Amherd. Die Darlehen, welche schon vor längerer Zeit präsentiert worden seien, reichten nicht aus. Deshalb brauche es jetzt auch à-fonds-perdu-Beiträge.
2021 sind für die Ausrichtung von Darlehen für Profiligen 175 Millionen eingestellt. Von diesen sollen jetzt bis zu 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge zur Verfügung gestellt werden. So sollen 2/3 der Ticketeinnahmen der Clubs ausgeglichen werden «Es ist also dann dieselbe Situation, wie wenn sie 2/3 der Stadien hätten füllen können», sagt Amherd.
Entschädigung gebe es nur für die Geisterspiele. Um dieses Geld zu erhalten, müssen die Clubs diverse Anforderungen erfüllen. So müssen sie etwa die Löhne transparent machen und hohe Löhne kürzen und Transparenz über die Verwendung des Geldes herstellen. Jeder Jahreslohn über 148'000 Franken muss bis zu dieser Summe zusammengekürzt werden oder alternativ um mindestens 20 Prozent.
Kurzarbeit
Um Entlassungen zu vermeiden will der Bundesrat die Kurzarbeit erweitern. Dazu hat laut Guy Parmelin er drei Beschlüsse gefasst:
1. Das Recht auf Kurzarbeitsentschädigung wird auf Auszubildende und befristete Verträge ausgeweitet.
2. Die Wartezeit bis zum Erhalt der Entschädigung wird abgeschafft.
3. Auch die maximale Dauer der Kurzarbeit für Ertragsausfälle von mehr als 85 Prozent wird abgeschafft.
Auch die vereinfachte Anmeldung für die Kurzarbeitsentschädigung, welche im Frühling eingeführt wurde, soll weiter zur Anwendung kommen. «Wir sind überzeugt, dass diese Massnahmen helfen, unsere Wirtschaft zu stabilisieren», sagt Parmelin.
Liquidität und Härtefälle
Ueli Maurer spricht von zwei Hauptfragen: Die Versorgung der Wirtschaft mit Liquidität und die Härtefälle. Für beide Fälle sei die gesetzliche Grundlage ungenügend, deshalb unterbreite der Bundesrat dem Parlament zwei dringliche Gesetzesänderungen. «Wir wollen den demokratischen Prozess einhalten und nicht mehr im Notrecht entscheiden», sagt Maurer.
Der Bundesrat solle die Kompetenz erhalten, eine Verordnung zu erlassen, um Unternehmen Liquidität in Form von Krediten zu geben. Maurer geht nicht davon aus, dass ein staatlicher Eingriff bald nötig sein wird. Es handle sich um eine Vorsichtsmassnahme. Das Parlament wird das noch in den Kommissionen und dann in der Wintersession beraten.
Bei den Härtefällen wurde der Bund von der zweiten Welle überrascht. Die Grundlage wurde im Sommer ausgearbeitet, nun reicht sie nicht mehr aus. Die gesetzlichen Grundlagen für eine neue Verordnung sollen angepasst werden.
Ursprünglich waren je 200 Millionen von Bund und Kantonen geplant. Jetzt schlägt der Bundesrat dem Parlament vor, diesen Betrag auf eine Milliarde Franken zu erhöhen, diese Verordnung soll schon am 1. Dezember in Kraft treten. Alles, was über die 400 Millionen geht, soll im Verhältnis 80 Prozent Bund, 20 Prozent Kantone aufgeteilt werden. Über die ganze Milliarde ergibt das eine Beteiligung von zwei Drittel Bund und ein Drittel Kantone.
Die Beiträge für die Kantone sind laut Maurer gedeckelt. Sprich: Jeder Kanton bekommt nach einem Schlüssel eine Obergrenze für Härtefälle. Diese richtet sich nach dem BIP und der Einwohnerzahl. Die technischen Details müssten mit den Kantonen noch besprochen werden, diese begrüssten den Weg des Bundesrats aber grundsätzlich.
1 Milliarde für Härtefälle und à-fonds-perdu-Beiträge an Sport
Eine Milliarde für die Härtefälle, Kurzarbeitsentschädigung auch für befristete Arbeitsverhältnisse und 115 Millionen als à-fonds-perdu-Beiträge für professionelle und semiprofessionelle Sportclubs. Mit diesen Massnahmen reagiert der Bundesrat auf die zweite Welle.
Besonders vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen sollen mit der Härtefall-Regelung unterstützt werden. Für diese Härtefälle sieht der Bundesrat statt nur 400 Millionen Franken neu eine Gesamtsumme von 1 Milliarde Franken vor. Dies teilte er am Mittwoch mit.
Der Anteil des Bundes an der Hilfe für die Härtefälle beträgt bis 400 Millionen Franken 50 Prozent (200 Millionen Franken) und danach 80 Prozent (480 Millionen Franken).
Damit übernimmt der Bund rund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel der anfallenden Kosten.
Die Details werden in der Verordnung geregelt, die voraussichtlich in der kommenden Bundesratssitzung verabschiedet und auf den 1. Dezember in Kraft treten wird.
Bei der Kurzzeitentschädigung wird der Anspruch auch auf befristete Arbeitsverhältnisse ausgedehnt. Die Karenzfrist wird aufgehoben.
Hilfe für den Sport
Professionellen und halbprofessionellen Sportclubs will der Bundesrat neben Darlehen neu auch à-fonds-perdu-Beiträge zukommen lassen. Bis zu 115 Millionen Franken der für Darlehen im Jahr 2021 eingestellten 175 Millionen Franken sollen à-fonds-perdu geleistet werden können. Darlehen sollen weiterhin möglich sein.
Der Bundesrat will den Klubs bis zu zwei Drittel der entgangenen Ticket-Einnahmen entschädigen. Grundlage sind die Zahlen aus der Saison 2018/19. Das ist allerdings an Auflagen geknüpft: Spielerlöhne müssen «nachhaltig gekürzt» werden, wie es hiess. Auf Dividenden muss verzichtet werden.
Weiter müssen die Klubs ihre Junioren- und auch die Frauenförderung auf dem bisherigen Niveau belassen und transparent über die Verwendung der Gelder informieren.
Bundesrat stellt den Kantonen erneut Zivilschützer zur Verfügung
Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, den Kantonen zur Bewältigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen.
Immer mehr Institutionen im Gesundheitswesen hätten in den letzten Wochen in ihren Kantonen den Zivilschutz um Unterstützung ersucht, teilte das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) am Mittwoch mit. Angesichts der Ausbreitung der Pandemie drohten viele Einrichtungen, an ihre Kapazitätsgrenzen zu stossen.
Bitte um nationales Aufgebot
Die Kantone seien deshalb mit der Bitte um ein nationales Aufgebot des Zivilschutzes an den Bund gelangt. Denn der Bundesrat kann bei Katastrophen und Notlagen, die mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten.
Der Zivilschutz stelle in einer solchen Krise ein «entscheidendes und unverzichtbares Instrument» dar, hiess es weiter. Denn er könne das von Corona-Fällen betroffene Pflegepersonal entlasten und das Contact-Tracing und das Testen verstärken.
Aber auch bei Transporten, beim Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen in Spitälern, bei der Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines könnten Zivilschützer wichtige Hilfe leisten. Durch das nationale Aufgebot könnten die schweizweit vorhandenen Ressourcen ausgeschöpft und unter den Kantonen verteilt werden.
Kantone entscheiden selber
Über ein Aufgebot und die Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit selber. Die Zivilschützer dürften jedoch nur eingesetzt werden, wenn andere Mittel nicht ausreichten oder der Einsatz dringend sei, hiess es.
Der Bund entschädigt die Kantone mit 27.50 Franken pro Diensttag. Damit schätzt der Bundesrat die Kosten auf maximal 13,75 Millionen Franken. Die Dauer des Einsatzes wurde ab Mittwoch (18. November) und bis zum 31. März festgelegt.
Bereits während der ersten Pandemie-Welle im Frühjahr hatte der Bundesrat den Kantonen ein Zivilschutz-Kontingent zur Verfügung gestellt. Dabei leisteten rund 24'000 Zivilschutzangehörige von Mitte Februar bis Ende Juni in allen 26 Kantonen gegen 300'000 Diensttage. Im April, auf dem Höhepunkt des Einsatzes, standen pro Woche rund 5000 Angehörige des Zivilschutzes im Einsatz.
Botschaft zum Armeeeinsatz verabschiedet
Gleichzeitig verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Assistenzdienst der Armee in der Corona-Krise, wie das VBS weiter mitteilte. Die Regierung hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen.
Die Kosten für den Einsatz sind noch nicht bekannt. Die zusätzlichen Diensttage könnten voraussichtlich innerhalb des VBS-Budgets aufgefangen werden, hiess es. Ansonsten müsste das VBS einen Nachtragskredit beantragen.
Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Das Parlament werde in der Wintersession über den Assistenzdienst befinden, hiess es.
Amherd, Maurer und Parmelin informieren
Dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind innerhalb von 24 Stunden 6114 neue Covid-19-Ansteckungen gemeldet worden. Zudem registrierte das BAG gemäss einer Mitteilung vom Mittwoch 85 neue Todesfälle und 261 weitere Spitaleintritte. Der Bundesrat hat heute wieder beraten und wird am Nachmittag seine Beschlüsse den Medien und der Öffentlichkeit präsentieren.
An der Medienkonferenz dabei sind Viola Amherd (VBS), Guy Parmelin (Departement Wirtschaft) und Ueli Maurer (Finanzen). Das lässt vermuten, dass im Zentrum der Corona-Entscheide das Hilfspaket für die Wirtschaft stehen wird. Dieses will die Landesregierung von total 400 Millionen auf neu 1 Milliarde Franken aufstocken. Davon soll der Bund offenbar zwei Drittel statt die Hälfte übernehmen, den Rest müssen die einzelnen Kantone beisteuern.
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red
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