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Steuersünder in der Schweiz liefern 572 Millionen ab

Tausende machen davon Gebrauch: Steuersünder, die sich selbst anzeigen, kommen ohne Strafe davon. Foto: Christian Beutler/Keystone
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In der Schweiz kann jeder einmal im Leben seine Steuersünden beichten – und kommt ohne Strafe davon. Seit 2010 ist diese Regelung in Kraft, aber noch immer sind offenbar etliche Vermögen nicht dem Fiskus gemeldet worden. Im Kanton Aargau meldete ein Steuersünder im vergangenen Jahr ein bisher unversteuertes Vermögen von 11 Millionen Franken der Steuerbehörde – und musste prompt 1,1 Millionen Franken nachzahlen. Im Baselbiet meldete jemand gar ein Vermögen von 22 Millionen Franken, das er noch nicht versteuert hat.

Von der Möglichkeit, seine Steuersünden aufzudecken, machten Tausende Gebrauch, allerdings weniger als auch schon. Im vergangenen Jahr gab es im Kanton Zürich mit 2350 am meisten Selbstanzeigen, gefolgt vom Tessin, Genf und Bern. Bei allen anderen Kantonen liegt die Zahl deutlich unter tausend Selbstanzeigen. Diese Kantone stehen auch bei den Einnahmen aus den im letzten Jahr bearbeiteten Selbstanzeigen an der Spitze.

Auch wenn zehn Jahre nachdem die Regelung in Kraft trat noch immer grosse Vermögen gemeldet werden, ist der ganz grosse Boom vorbei. Eine Umfrage bei den Kantonen zeigt, dass die Anzahl der Selbstanzeigen und der Erträge daraus im letzten Jahr deutlich zurückgegangen ist.

«AIA-Welle» ist vorbei

2017 und 2018 war die Zahl der Selbstanzeigen besonders gross, weil die Schweiz damit begann, Daten von Steuerpflichtigen mit ausländischen Steuerbehörden auszutauschen. Der AIA habe eine «präventive Wirkung» entfaltet, von der die Steuerbehörden profitiert hätten, schrieb die Finanzdirektion des Kantons Basel-Stadt letzte Woche. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich spricht gar von einer «AIA-Welle».

«Steuerpflichtige haben vor dem automatischen Informationsaustausch reinen Tisch machen wollen.»

Robert Desax, Rechtsanwalt und Steuerexperte

«Steuerpflichtige mit Vermögen im Ausland haben vor der Einführung des automatischen Informationsaustauschs reinen Tisch machen wollen», sagt auch Robert Desax, Rechtsanwalt und Steuerexperte bei Walder Wyss in Zürich, der Steuerpflichtige beraten hat. Das könne sowohl ein Schweizer sein, der zum Beispiel ein in Liechtenstein vorhandenes Bankkonto nicht angegeben habe, oder ein Ausländer, der in der Schweiz Steuern bezahlen müsse und Vermögenswerte in seinem Heimatland aufdecke.

Wie stark der Informationsaustausch zur Selbstanzeige motivierte, zeigt das Beispiel Wallis. Dort gab es letztes Jahr 213 Selbstanzeigen, die nur die Steuerpflicht in der Schweiz betrafen, aber 1451 Selbstanzeigen aufgrund des automatischen Informationsaustauschs. Die Schweiz hat Ende September 2019 für das Steuerjahr 2018 mit insgesamt 75 Partnerstaaten Informationen ausgetauscht. Damit sind viele wichtige Länder abgedeckt, und die Zahl der Selbstanzeigen dürfte weiter zurückgehen.

Sünder zahlen in Genf Millionen

Der Grossteil der aufgedeckten Vermögen ist geringer als 200'000 Franken. Im Kanton Zürich betrafen nur gerade acht von 2350 Selbstanzeigen Vermögen von mehr als einer Million Franken. Wirklich grosse Werte sind vor allem in den ersten Jahren der Steueramnestie angemeldet worden. Im Kanton Basel-Landschaft wurden 2015 bis 2017 jeweils mehr als 100 Millionen Franken den Steuerbehörden gemeldet. 2019 waren es noch gut 50 Millionen Franken.

Insgesamt haben Bund, Kantone und Gemeinden im vergangenen Jahr aufgrund von Selbstanzeigen früherer Jahre 572 Millionen Franken zusätzlich eingenommen. Die Summe entspricht knapp einem Viertelprozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die höchsten Einnahmen verzeichnete im vergangenen Jahr der Kanton Genf mit 225 Millionen Franken, wo gut 5600 Selbstanzeigen aus früheren Jahren bearbeitet wurden. Da 2019 nur noch 1464 Anzeigen eingingen, dürfte dieser Betrag rasch kleiner werden.

Erben werden auch belangt

Die Anzahl Selbstanzeigen ist angesichts von mehreren Millionen Steuerpflichtigen gering. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat ausgerechnet, dass in den zehn Jahren seit der Einführung der straflosen Selbstanzeige im Kanton Zürich 25'600 Meldungen eingegangen sind, was 2,5 Prozent der rund einer Million steuerpflichtigen Personen im Kanton Zürich entspricht.

Steuersünder, die sich selbst anzeigen, kommen ohne Strafe davon und bezahlen bloss die fälligen Steuern der letzten zehn Jahre und einen Verzugszins. Erben von Schwarzgeld bezahlen nur drei Jahre Steuern zurück. Es kann sich also lohnen, wenn Schwarzgeld erst nach dem Ableben des Inhabers gemeldet wird. Die Steueramnestie kann nur einmal beansprucht werden, und sie muss erfolgt sein, bevor die Steuerbehörden einem Steuersünder auf die Schliche gekommen sind.