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Sicherheit auf der Piste
Skibindung jährlich testen oder nicht?

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Nun ist die Bindung wieder gut eingestellt. Das Gütesiegel der BfU wird auf den Ski geklebt.
Im Ski+Velo Center warten viele Ski auf den Service und den Bindungstest.
Eine Bindung wird eingestellt. Bei modernen Ski geht das dank der Schiene einfach und ohne Werkzeuge.
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Ein Druck auf den Knopf. Zwei Bolzen reissen das Band unter der Sohle hoch. Der Ski wird kräftig gebogen. Ganz kurz nur. Dann springt der Schuh aus der Bindung. Christof Suter wirft einen Blick aufs Display vor ihm. «Mitten im Toleranzbereich», kommentiert der Werkstattleiter des Ski+Velo Center. Er löst den Ski aus der Halterung, klebt das Gütesiegel darauf, stellt ihn neben die Prüfmaschine.

Jeder Handgriff sitzt. Rund drei Dutzend Skipaare werden derzeit täglich im Fachgeschäft im bernischen Niederwangen getestet. So kurz vor den Winterferien steht hauptsächlich Mietmaterial bereit: Jeder Ski wird eingestellt und getestet, bevor er den Laden verlässt.

Bei Mietski ist das zwingend nötig. Doch wie oft soll man die Bindung des eigenen Skis testen lassen? «Einmal jährlich», rät Christof Suter. Und dies unabhängig davon, ob sich das Gewicht der Fahrerin oder des Fahrers verändert hat, wie er sagt. Denn die Federn in der Bindung verlieren mitunter an Spannkraft. Teilchen verkeilen sich. Oder der Kunststoff wird spröde. Es seien hier auch schon Bindungen geborsten und Federn durch den Raum gespickt. «Mit dem Stresstest stellen wir sicher, dass im Ernstfall alles funktioniert», sagt Suter. Und Ernstfälle gibts im Wintersport viele.

Klar, dass in Sportfachgeschäften so argumentiert wird. Denn schliesslich müssen die teuren Prüfmaschinen amortisiert werden. Doch eigentlich lässt sich die Bindung im Handumdrehen selber einstellen. Welche Werte beim eigenen Gewicht, Alter und Fahrkönnen angezeigt sind, kann man im Internet nachschlagen. Ist der rund 20 Franken teure Funktionscheck mit dem Roboter also überflüssig? 

«Geschraubt hat man schnell», kommentiert Benedikt Heer, Wintersportverantwortlicher bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). «Ob die Mechanik funktioniert, lässt sich aber nicht einfach selber prüfen.» Niemand garantiere, dass die Skala auf der Bindung über längere Zeit präzise bleibe. Entscheidend sei zudem das mechanische Zusammenspiel zwischen Schuh, Bindung und Ski. Und dieses verändere sich mit der Abnutzung.

Der kleine Kleber ist der Beleg dafür, dass die Skibindung von einer Fachperson eingestellt und auf einem alle zwei Jahre geeichten Testgerät geprüft worden ist. Die BfU kontrolliert im Gegenzug, dass dabei die internationale Norm für die Funktionskontrolle der Ski-Bindung-Schuh-Einheit – ISO 11088 – eingehalten wird. Zusätzlich erhalten die Kunden einen Beleg inklusive der Testergebnisse.

Die Qualität der Alpinbindungen sei heute sehr gut, sagt Benedikt Heer. Und die normierten Tests helfen, sie noch sicherer zu machen. Das sei geglückt: «Die Unterschenkelverletzungen beim Skifahren haben sich seit den 1980er-Jahren halbiert.»

Bezahlt die Versicherung?

Die Testbestätigung sollte man aufbewahren, rät Christof Suter. «Wenn etwas passiert, kann man damit beweisen, dass die Bindung geprüft war.» Die Verkäuferin in einem anderen Fachgeschäft wird noch konkreter: Der Bindungstest sei wegen der Versicherung wichtig, sagt sie: Wer wolle schon riskieren, dass Leistungen gekürzt würden?

Doch stimmt das? Muss die Unfallversicherung wirklich nicht bezahlen, wenn eine Bindung nicht optimal eingestellt war? «Rechtlich wäre eine Kürzung der Geldleistungen wegen Grobfahrlässigkeit unter Umständen denkbar», sagt Simone Isermann, Mediensprecherin der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva). «In der Praxis verzichten wir in diesem Bereich aber darauf.» Ähnlich tönt es bei der Versicherungsgesellschaft Mobiliar: «Uns ist kein solcher Fall bekannt», sagt Mediensprecher Jürg Thalmann. 

Und wer bezahlt, wenn jemand wegen einer schlecht eingestellten Bindung eine andere Person verletzt? Aus Sicht der Haftpflichtversicherung liege in diesem Bereich keine Fahrlässigkeit vor, sagt Jürg Thalmann. «Anders sieht es aus, wenn die Person gewichtsmässig stark zu- oder abgenommen hat.» Weder bei der Mobiliar noch bei der Suva hat es je einen solchen Fall gegeben. Der Grund ist naheliegend: Es ist sehr schwierig, zu beweisen, dass eine fahrlässig falsch eingestellte Bindung der Grund für einen Unfall war. Eher denkbar ist, dass ein Versicherer Regress auf einen Sporthändler nimmt, der die Bindung eines Mietskis ungenügend eingestellt hat.

Deshalb sollten vor allem die Prüfer die Testbestätigung aufbewahren, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen.