Handel mit InsiderinformationenSchweizer soll mehr als 10 Millionen Franken ergattert haben
Die Bundesanwaltschaft hat gegen einen Mann Anklage wegen Insiderhandel eingereicht. Diesem wird unrechtmässiger Gewinn vorgeworfen. Der Fall wird nun in Bellinzona verhandelt.
![Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, von einem Bekannten vertrauliche Informationen zu Übernahmeangeboten erhalten zu haben.](https://cdn.unitycms.io/images/FhjvXnreqeh8wIvBnQn4Tf.jpg?op=ocroped&val=1200,800,1000,1000,0,0&sum=QbkzHqK_93M)
Das Strafverfahren gegen den Mann wurde im Februar 2019 aufgrund eines Hinweises der Meldestelle für Geldwäscherei eröffnet. Der Beschuldigte war zu dieser Zeit als Investor und Berater von Unternehmen in der Schweiz und im Ausland tätig.
Gemäss Anklageschrift soll der Mann aufgrund seiner Ausbildung und seiner bisherigen Tätigkeit die Abläufe und Mechanismen des Angebotsverfahrens bei Unternehmensfusionen gekannt haben. Insbesondere soll er gewusst haben, dass Aktionäre einer in der Schweiz börsenkotierten Zielgesellschaft einer Übernahme in der Regel eine erhebliche Prämie auf den Aktienkurs dieser Gesellschaft erwarten können.
Der Beschuldigte soll in fünf Fällen bedeutende Positionen in Form von Aktien und Optionen der Zielgesellschaften von Übernahmen aufgebaut haben, schreibt die Bundesanwaltschaft (BA) in einer Mitteilung.
Der Beschuldigte tätigte die Käufe jeweils im Nachgang zu Kontakten mit einem Bekannten, heisst es in der Anklageschrift weiter. Dieser hatte aufgrund seiner Tätigkeit bei einer Investmentbank Kenntnis der vertraulichen Übernahmetransaktionen. Die BA wirft dem Beschuldigten vor, aufgrund der mit diesen Kontakten erlangten Insiderinformationen die Aktien und Optionen der Zielgesellschaften erworben zu haben, um damit vom zu erwartenden Kursanstieg zu profitieren.
In vier Fällen machte der Mann mit dem Verkauf seiner Positionen nach der Publikation der Übernahmeangebote tatsächlich Gewinn. Lediglich in einem Fall kam es zu keinem Übernahmeangebot, wobei der Beschuldigte einen Verlust von rund 1,6 Millionen Schweizer Franken erlitt.
Jetzt liegt der Fall beim Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Strafanträge will die BA anlässlich der Hauptverhandlung bekannt geben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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