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Zu viel Lärm
Dutzende Schiess­stände der Schweizer Armee verstossen bald gegen das Gesetz

Swisscoy-Soldaten führen Schiessübungen auf einem Schiessstand in der Nähe der Kaserne Stans durch.
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Die Schiessstände in der Schweiz stossen vielen Anwohnern sauer auf. Es hagelt deshalb regelmässig Klagen. Die Problematik ist bekannt.

Die Lärmschutzverordnung aus dem Jahr 1986, die 2010 aktualisiert wurde, soll Abhilfe schaffen, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt. Schiessplätze, welche die Emissionswerte überschreiten, müssen demnach lärmsaniert werden. Und das Gesetz sieht auch eine Frist vor: Diese läuft am 31. Juli dieses Jahres ab.

Rund 45 Standorte seien davon betroffen, schreibt das Verteidigungsdepartement (VBS) auf seiner Website. Ende März gewährte das VBS Einblick, wie es um die Umsetzung steht. Fast in jedem Kanton gibt es demnach einen Schiessstand, der unter obige Bestimmung fällt.

Sanierung garantiert nicht die Einhaltung der Grenzwerte

Ein Blick auf die Karte zeigt: Nur die wenigsten wurden bisher saniert. In Frauenfeld TG und Les Pradières im Kanton Neuenburg wurden bereits Massnahmen ergriffen – die Schutzmassnahmen sind aber nach wie vor ungenügend, die Grenzwerte werden noch immer überschritten, wie es beim VBS heisst. Eine Sanierung garantiert also noch lange nicht das Einhalten der Grenzwerte.

41 Schiessstände müssten bis im Sommer noch angepasst werden – davon befinden sich aktuell aber lediglich drei in der «Realisierungsphase». Diese beginnt, «sobald die rechtskräftige militärische Plangenehmigung (Bau- und Betriebsbewilligung) vorliegt, alle Planungsfragen bereinigt sind und der erforderliche Zahlungskredit freigegeben ist».

Zahlreiche Schiessplätze befinden sich nach wie vor in der Konzept- und Projektierungsphase. Von Konzept bis Realisierung vergehen im Schnitt 6,5 Jahre, wie das VBS 2024 berechnet hat.

Armee rechtfertigt Verzögerungen

Zu den Verzögerungen komme es aufgrund der neuen Stationierungskonzepte aus dem Jahr 2018, argumentiert das VBS. «Da die Lärmbelastung bei über 100 Schiessplätzen zu ermitteln ist und lärmreduzierende Massnahmen aufgrund des Vorsorgeprinzips und aus Rücksicht auf die Bevölkerung auch geprüft werden, wenn die Grenzwerte nicht überschritten sind, kann die Frist nicht überall eingehalten werden», wird das Departement von der «Aargauer Zeitung» zitiert.

Die Armee kann Ausnahmen beantragen. Dies sei in einigen Fällen bereits geschehen, andere stehen in Vorbereitung.

Das Vorgehen der Armee sorgt für Kritik. «Es ist enttäuschend, dass das VBS die Sanierung nicht innert der vorgesehenen Frist erledigt, sondern offensichtlich verschlafen hat», so Gabriela Suter, SP-Nationalrätin und Präsidentin der Schweizer Lärmliga gegenüber der Zeitung.

Unterstützung erhält die Armee hingegen vom Ständerat. Dieser hat letzten Herbst ein Postulat der Sicherheitspolitischen Kommission zu diesem Thema an den Bundesrat überwiesen. Dieser muss nun prüfen, ob die Lärmgrenzwerte rund um die Schiessplätze aufgehoben werden könnten. Das Geld soll so nicht in die Lärmsanierung, sondern in die Verteidigung fliessen.