Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

LiveMedienkonferenz zum EU-Dossier
Der Bundesrat präsentiert seine Pläne für Verhandlungen mit der EU

Hier wird Inhalt angezeigt, der zusätzliche Cookies setzt.

An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt. Falls Sie damit einverstanden sind, dass Cookies von externen Anbietern gesetzt und dadurch personenbezogene Daten an externe Anbieter übermittelt werden, können Sie alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Europäische Union und die Schweiz wollen im kommenden Jahr ein Kooperationsabkommen schliessen. Die Verhandlungen darüber sollten «ohne Verzögerung» beginnen.

  • Der Bundesrat hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet, das nun in Konsultation bei verschiedenen Parlamentskommissionen und den Kantonen geht.

  • Im Bereich der Personenfreizügigkeit konnte die Schweiz der EU mehrere Ausnahmen abringen.

  • Im Lohnschutz soll es eine Non-Regressions-Klausel geben. Die Schweiz muss somit Verschlechterungen nicht übernehmen.

Die aktuellsten Artikel zu den Verhandlungen mit der EU:

Bundesrat will Deal mit der EU – was Sie jetzt wissen müssen

EU-Parlamentarier im Interview – «Ich bin gespannt, ob die Schweizer Politik standhaft bleibt»

«Geheimplan» gegen die bilaterale Blockade

Guillotine laut Cassis weg

Laut Cassis gibt es – anders als beim Rahmenabkommen – keine Guillotine-Klausel mehr.

Besser als das Rahmenabkommen?

Es gebe Widerstand von links und rechts, stellt ein Journalist fest – und fragt, weshalb das, was nun vorliege, besser sei als das Rahmenabkommen. Cassis antwortet, der Absicherungsmechanismus beim Lohnschutz sei besser. Vor allem die Nicht-Regressions-Klausel sei ein Fortschritt. «Das existierte nicht vor drei Jahren.» Weiter sagt Cassis, der Inhalt sei breiter. Damit habe man eine grössere Verhandlungsmasse. Zudem würden die institutionellen Fragen direkt in den Abkommen geregelt – mit Ausnahmen.

Frage zur Nicht-Regressions-Klausel

Nun startet die Fragerunde. Eine Journalistin erkundigt sich zur Nicht-Regressions-Klausel. würde der Streitbeilegungsmechanismus auch angewendet in der Lohnschutzfrage? Bundesrat Cassis sagt, die Klausel sichere, dass der Lohnschutz in der Schweiz gleich bleibe. «Ob das genügt, darüber gehen die Meinungen auseinander.» Aus Sicht der Gewerschaften genüge es nicht. Die Gespräche mit den Sozialpartnern gingen weiter. Bundesrat Parmelin ergänzt, dass man sich in der Frage der Spesenregelung noch nicht geeinigt habe.

Bahnverkehr

Weiter spricht Parmelin über den Plan, den internationalen Bahnverkehr zu öffnen. Künftig könnten ausländische Bahnunternehmen eigenständig Bahnverbindungen in der Schweiz anbieten. Sie müssten die Arbeits- und Lohnbedingungen der Schweiz einhalten, sagt Parmelin.

Strom

Vorgesehen ist auch ein Stromabkommen. Dieses würde mehr Sicherheit bringen und die Unsicherheiten für die Branche verkleinern, sagt Parmelin. Die Haushalte könnten weiterhin auf die Grundversorgung zählen, sagt Parmelin.

Lohnschutz

Parmelin versichert, dass der Lohnschutz beibehalten werden soll. Die Schweiz soll weiterhin Kontrollen durchführen können, um das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort» durchzusetzen. Die EU habe der Schweiz ausserdem eine Nicht-Regressions-Klausel zugesichert: Die Schweiz muss kein EU-Recht übernehmen, das den Lohnschutz verschlechtern würde.

Staatliche Beihilfen

Auch bei den staatlichen Beihilfen hat die Schweiz laut Parmelin mit der EU Lösungen gefunden. Die Details müssen noch geregelt werden. Vereinbart wurde aber, dass in der Schweiz eine Überwachungsbehörde für staatliche Beihilfen eingerichtet wird.

Forschungsprogramm Horizon

Nun ist Wirtschaftsminister Guy Parmelin an der Reihe. Er spricht über den Stand der Dinge zu den Forschungsprogrammen, aus welchen die Schweiz nach dem Scheitern des Rahmenabkommens ausgeschlossen worden war. Sobald die Verhandlungen starten, können sich Forschende wieder bei den Programmen von «Horizon» bewerben.

Im Interesse der Schweiz

Für den Bundesrat seien die getroffenen Vereinbarungen zur Personenfreizügigkeit im Interesse der Schweiz. Sie müssten nun konkretisiert werden, sagt Baume-Schneider.

Personenfreizügigkeit

Jetzt spricht Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider über das Ergebnis der Sondierungsgespräche zum Thema «Personenfreizügigkeit» und «Unionsbürgerrichtlinie». Letztere sei ein Grund dafür gewesen, dass das Rahmenabkommen gescheitert sei. Doch nun sei man an einem anderen Punkt. Vorgesehen seien Ausnahmen. Die Schweiz könnte weiterhin Ausschaffungen vornehmen. Auch beim Daueraufenthaltsrecht sind Spezialregeln vorgesehen. Weitere Ausnahmen betreffen die Sozialhilfe. Baume-Schneider sagt, damit sei eine «vernünftige Lösung» möglich. Auch könnten weiterhin Kontrollen zum Lohnschutz durchgeführt werden.

Neuer Chefunterhändler

Chefunterhändler für die Verhandlungen ist Patric Franzen, Chef der Abteilung Europa im EDA. Er werde die Aufgabe zusammen mit den zuständigen Verhandlungsführern der Departemente wahrnehmen, sagt Cassis.

Anders als das Rahmenabkommen

Cassis erläutert, was die Unterschiede zum Rahmenabkommen sind: Die institutionellen Fragen sollen direkt in den Abkommen geregelt werden. Zudem sind Ausnahmen vorgesehen.

Mehr Flexibilität

«Das Ziel war klar: So viele Hindernisse wie möglich beseitigen und den Ansatz so wählen, dass er mehr Flexibilität zulässt», sagt Cassis.

Paket statt Rahmenabkommen

Cassis erklärt, weshalb die Verhandlungen aus Sicht des Bundesrates notwendig sind. «Es ist unabdingbar, dass unser Land den bilateralen Weg mit der EU stabilisiert und weiterentwickelt.» Die guten Beziehungen seien essentiell. Deshalb habe der Bundesrat einen neuen umfassenden Ansatz beschlossen, der ein Paket von Abkommen vorsehe. Geplant sind neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit.

Entscheid in zwei bis drei Monaten

Der Bundesrat werde in zwei bis drei Monaten über das definitive Verhandlungsmandat entscheiden, sagt Cassis.

«Ein wichtiger Schritt»

Aussenminister Ignazio Cassis erklärt nun, dass der Bundesrat den Entwurf des Verhandlungsmandates mit der EU verabschiedet habe. Cassis betont, wie wichtig die Beziehungen zur EU seien. Es handle sich um einen wichtigen Schritt. Das Mandat lege die Ziele fest, die sich der Bundesrat gesetzt habe, und die Leitlinien.

«Es ist keine Flucht»

Zuerst haben die Medien Gelegenheit, zu anderen Themen Fragen zu stellen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider wird zum Departementswechsel gefragt. Sie sagt, das Innendepartement sei ein Departement, in dem sie ihre Expertise einbringen könne. Sie habe Erfahrung in diesem Bereich. «Es ist überhaupt keine Flucht», sagt Baume-Schneider. Sie freue sich über den Wechsel.

Unser Kommentar zur fragwürdigsten Rochade seit Jahren: Baume-Schneiders unrühmlicher Abgang

Die Medienkonferenz beginnt

Gleich drei Bundesratsmitglieder treten vor die Medien, um über die geplanten Verhandlungen mit der EU zu informieren: Aussenminister Ignazio Cassis, Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.

Die wichtigsten Punkte der Erklärung

Der Bundesrat schickt einen Entwurf zu einem Mandat für Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU in Konsultation. Dieses basiert auf einer gemeinsamen Erklärung:

  • Die Schweiz übernimmt künftig dynamisch EU-Recht. Das heisst, wenn die EU ihre Gesetze weiterentwickelt in einem Bereich, in dem sie ein Abkommen mit der Schweiz hat, sollte die Schweiz ihre Gesetze auch anpassen. Falls die Schweizer Bevölkerung ein solches Gesetz dann an der Urne ablehnt, kann die EU im schlimmsten Fall “verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen” ergreifen. 

  • Im Gegensatz zum Rahmenabkommen regelt der Paketansatz die institutionellen Fragen nicht in einem einzelnen Abkommen, sondern mit institutionellen Elementen in jedem einzelnen Binnenmarktabkommen. Das Paket ermöglicht aus Sicht des Bundesrates ein breiteres «Geben und Nehmen».

  • Bei Streitigkeiten über die Anwendung bilateraler Abkommen kommt ein Schiedsgericht zum Einsatz, in dem beide Seiten vertreten sind. Geht es um die Interpretation von EU-Recht, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Sein Entscheid ist bindend für das Schiedsgericht. Hierzu sind Ausnahmen vorgesehen.

  • Bei der Personenfreizügigkeit sollen für die Schweiz gewisse Ausnahmen gelten. So könnten die Schweiz und die EU vereinbaren, dass das Recht auf permanente Niederlassung nur Personen (und deren Familien) gewährt wird, die fünf Jahre im Land gearbeitet haben. Ausschaffungen gemäss der Ausschaffungsinitiative sollen weiter möglich sein. Diese Punkte betreffen die sogenannte Unionsbürgerrichtlinie. 

  • Die Schweiz und die EU sind sich einig, dass die Personenfreizügigkeit nicht zu einer “unvernünftigen” Last führen darf. Unter bestimmten Umständen soll Sozialhilfe verweigert werden können - namentlich während der ersten drei Monate des Aufenthalts oder wenn jemand “ökonomisch inaktiv” ist und nicht über genügend Vermögen verfügt.

  • Beim Lohnschutz bekennen sich beide Seiten zum Prinzip “gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort”. Die Erklärung hält auch fest, dass die Schweiz von neuen EU-Regeln in diesem Bereich nicht betroffen sein soll, wenn diese den Lohnschutz “in bedeutender Weise schwächen”. Kontrollen durch paritätische Kommissionen (Gewerkschaften und Arbeitgeber) gegen Lohndumping sollen weiterhin möglich sein, wenn sie “verhältnismässig” und “nicht-diskriminierend” sind. EU-Firmen, die in der Schweiz Aufträge ausführen, müssen sich wie bisher vorgängig anmelden. Die Frist soll aber von acht auf vier Tage verkürzt werden. 

  • Bei den staatlichen Beihilfen soll die Schweiz neu deren Überwachung in bestimmten Sektoren sicherstellen. Neue Beihilfen müssten der Überwachungsbehörde gemeldet werden.

  • Beide Seiten wollen neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit aushandeln. Zum Strom haben die Schweiz und die EU vereinbart, dass Haushalte und kleine Unternehmen den Strom nicht auf dem freien Markt beziehen müssen, sondern weiterhin auf eine Grundversorgung zählen können. 

  • Die Schweiz soll stetig finanzielle Beiträge zur Kohäsion leisten. 

  • Die Schweiz soll den internationalen Bahnverkehr öffnen: Künftig sollen auch ausländische Bahnunternehmen eigenständig Verbindungen in die Schweiz anbieten dürfen. 

  • Die EU ist bereit für eine Übergangslösung zur Forschungszusammenarbeit, sobald beide Seiten das Verhandlungsmandat verabschiedet haben. Damit könnten sich Forschende 2024 wieder für Horizon-Programme oder für Austauschsemester im Rahmen von Erasmus+ bewerben.

Entwurf für Verhandlungs-Mandat erwartet

Diese drei Bundesräte dürften die Pläne zur EU präsentieren. Aussenminister Ignazio Cassis (Mitte) zusammen mit Guy Parmelin und Elisabeth Baume-Schneider. Bild Peter Schneider (KEYSTONE)