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LiveMedienkonferenz zum EU-Dossier
Der Bundesrat präsentiert seine Pläne für Verhandlungen mit der EU

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Europäische Union und die Schweiz wollen im kommenden Jahr ein Kooperationsabkommen schliessen. Die Verhandlungen darüber sollten «ohne Verzögerung» beginnen.

  • Der Bundesrat hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet, das nun in Konsultation bei verschiedenen Parlamentskommissionen und den Kantonen geht.

  • Im Bereich der Personenfreizügigkeit konnte die Schweiz der EU mehrere Ausnahmen abringen.

  • Im Lohnschutz soll es eine Non-Regressions-Klausel geben. Die Schweiz muss somit Verschlechterungen nicht übernehmen.

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Warum Patric Franzen?

Staatssekretär Alexandre Fasel antwortet auf die Frage, warum nicht er selber, sondern Botschafter Patric Franzen Chefunterhändler sei. Der Bundesrat habe entschieden, dieses Modell anzuwenden, sagt Fasel. Es gebe verschiedene Modelle. Das Team sei bereits sehr tief in der Materie. Er selber sei an der Schnittstelle zwischen den aussenpolitischen Verhandlungen und den Verhandlungen in der Schweiz.

«So lange wie nötig verhandeln»

Cassis wird erneut nach dem Zeitplan gefragt. Er antwortet: «So schnell wie möglich, so lange wie nötig.»

Parallele Verhandlungen

Eine Journalistin fragt, ob alle Abkommen gemeinsam abgeschlossen werden sollen oder ob beispielsweise das Stromabkommen zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden könnte. Die Antwort darauf: Man sei bemüht, die Verhandlungen parallel zu führen.

«Casus belli» fällt weg

Cassis betont noch einmal, es gebe weiterhin eine Personenfreizügigkeit der Arbeitnehmenden, nicht eine generelle Personenfreizügigkeit. Das sei ein wichtiger Punkt. Vor einigen Jahren sei es der «casus belli» gewesen.

Warum nicht Bilaterale III?

«Warum hat dieses Paket keinen Namen, zum Beispiel Bilaterale III?», fragt ein Journalist. Cassis sagt: «Sie dürfen ihm einen Namen geben. Aber wir sind vorsichtig, nomen est omen.» In der EU sei der Terminus «bilaterale Abkommen» nicht positiv besetzt. Es suggeriere, dass die Schweiz einen Sonderstatus habe. Die EU möchte, dass man jetzt zu einem «Rahmen» übergehe.

Mehr Vor- oder Nachteile?

«Überwiegen die Vorteile oder die Nachteile aus Sicht der Schweiz?», fragt ein Journalist. Bundesrat Parmelin antwortet, der Bundesrat werde nach der Konsultation definitiv entscheiden.

Wer hat das letzte Wort?

Ein Journalist will wissen, ob das Schiedsgericht vom Entscheids des Europäischen Gerichtshof abweichen könne. Cassis sagt, damit würden zwei Dinge vermischt. Der Gerichtshof lege das geltende Recht aus. Dafür sei er zuständig. Das sei aber nur ein Element des Entscheides. Für den Entscheid sei das Schiedsgericht zuständig.

Neue Behörde zu Beihilfen

Ein Journalist erkundigt sich nach der Behörde, die künftig staatliche Beihilfen überwachen soll. Laut Staatssekretärin Budliger könnte deren Beurteilung im Streitfall auch vom Schiedsgericht beurteilt werden.

Entwurf des Verhandlungsmandats veröffentlicht

Der Bundesrat hat nicht nur die gemeinsame Erklärung mit der EU veröffentlicht, sondern auch den Entwurf des Verhandlungsmandats.

Streitbeilegung

Cassis erklärt erneut den Streitbeilegungsmechanismus mit einem Schiedsgericht und dem Europäischen Gerichtshof: Der Gerichtshof sei zuständig dafür, EU-Recht auszulegen.

Guillotine-Klausel tatsächlich weg?

Ein Journalist fragt nochmals, ob die Guillotine-Klausel tatsächlich weg seien. Cassis antwortet, es gebe zwei verschiedene Guillotine-Klauseln. Beim Rahmenabkommen habe es eine «Super-Guillotine» gegeben: Sämtliche Abkommen wären weggefallen, wenn das Rahmenabkommen weggefallen wäre. Diese Guillotine gebe es nun nicht mehr. Die «alte» Guillotine-Klausel der bilateralen Verträge bleibe aber.

Verhärtete Fronten?

Die nächste Frage betrifft die Gespräche zwischen den Sozialpartnern. Ein Journalist will wissen, ob der Eindruck täusche, dass die Fronten ziemlich verhärtet seien. Bundesrat Parmelin sagt, die Gespräche würden weitergeführt. Staatssekretärin Helene Budliger ergänzt, es liege in der Natur der Sache, dass sich die Sozialpartner nicht immer einig seien. Sie erlebe die Sozialpartner aber als sehr engagiert. Alle seien sich einig, dass die flankierenden Massnahmen geeignet seien, um den Lohnschutz zu gewähren.

Sozialhilfe

Ein Journalist erkundigt sich zu den Regeln betreffend Sozialhilfe. Bundesrätin Baume-Schneider antwortet, dass Arbeitnehmende nach fünf Jahren ein Aufenthaltsrecht erhielten. Danach dürfen sie auch bleiben, wenn sie arbeitslos werden. Staatssekretärin Chrinstine Schraner Burgener ergänzt, dass die Zuwanderung auch mit der Unionsbürgerrichtlinie auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet bleibe. Der Kreis der Sozialhilfeberechtigten erweitere sich «etwas». Mehrkosten liessen sich nicht ganz ausschliessen. Im Verhältnis zum Nutzen der Personenfreizügigkeit sei das Risiko aber klein.

«Alles kann noch verhandelt werden»

Eine Journalistin fragt, was der Zeitplan für die Verhandlungen seien und ob die gemeinsame Erklärung rote Linien für Verhandlungen enthalte. Cassis antwortet, während der Verhandlungen könne «alles noch mal verhandelt werden». Cassis rechnet mit dem Start der Verhandlungen in zwei bis drei Monaten. «Wie lange man verhandelt, darüber kann niemand etwas sagen.» Das Ziel sei aber nicht, noch mal zwei Jahre lang zu verhandeln.

Gerichtshof oder Schiedsgericht?

Ein Journalist will wissen, wer bei der Streitbeilegung das letzte Wort habe: Der Europäische Gerichtshof oder das Schiedsgericht? Cassis antwortet, das letzte Wort habe stets das Schiedsgericht. Bei EU-Recht müsse es sich aber an den Europäischen Gerichtshof halten.

Taktfahrplan hat Vorrang

Peter Füglistaler, der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, erklärt auf eine Frage zur Öffnung des Bahnverkehrs, dass der Schweizer Taktfahrplan Vorrang habe.

Spesenregelung ungelöst

«Wo gibt es noch grosse Differenzen?», fragt ein Journalist. Für die Antwort erhält Helene Budliger das Wort. Sie nennt die Spesenregelung als Beispiel. «Wir sind auch auf der Suche nach innenpolitischen Lösungen.»

Preis?

Ein Journalist will wissen, ob der Bundesrat den Preis kenne, den er für den Paketansatz bezahle. Cassis antwortet, man werde keine Zahlen in den Raum werfen. Es komme am Ende auf das Gesamtpaket an.

Verhandlungsspielraum?

Ein Journalist fragt, wo überhaupt noch etwas verhandelt werden könne. Die «Landezonen» seien eng. Chefunterhändler Patric Franzen erklärt die Regeln, auf die man sich bei der Streitbeilegung geeinigt hat. Cassis ergänzt, die «Landezonen» liessen Spielraum. «Zwischen Landezone und Landepunkt gibt es einen Unterschied.»