Leserinnen und Leser fragenDiese Rechte haben Schwangere bei Kündigung und Erwerbslosigkeit
Durch eine Schwangerschaft können plötzlich neue arbeitsrechtliche Fragen aufkommen. Was zu beachten ist.
- Schwangere Arbeitslose haben, selbst wenn sie nicht vermittlungsfähig sind, während bis zu 30 Tagen Anspruch auf Erwerbslosentaggelder.
- Die Mutterschaftsentschädigung dauert grundsätzlich 14 Wochen und kann auf 22 Wochen erstreckt werden.
- Befristete Arbeitsverträge enden mit dem Ablauf der Frist – auch während des Mutterschaftsurlaubs.
Erhalte ich während der Schwangerschaft Arbeitslosengeld?
Ich bin arbeitslos und schwanger. Welche Ansprüche kann ich während der Schwangerschaft und der Geburt geltend machen?
Während der Schwangerschaft haben Sie weiterhin Anspruch auf Erwerbslosentaggelder. Wenn Sie aufgrund von Schwangeschaftsbeschwerden vorübergehend nicht arbeits- und vermittlungsfähig sind und den Vorgaben der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) nicht nachkommen können, haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf Taggelder. Dies während bis zu 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen. Diese werden von ihrem Guthaben an Erwerbslosentaggeldern abgezogen.
Nach der Geburt gibt es den Mutterschaftsurlaub. Während die Erwerbslosentaggelder durch die Arbeitslosenversicherung (ALV) finanziert werden, ist beim Mutterschaftsurlaub die Erwerbsersatzordnung (EO) – respektive die Ausgleichskasse Ihres letzten Arbeitgebers – zuständig.
Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung beginnt mit dem Tag der Geburt und dauert grundsätzlich 14 aufeinanderfolgende Wochen (98 EO-Taggelder). Diese Dauer kann auf maximal 22 aufeinanderfolgende Wochen (154 EO-Taggelder) ausgedehnt werden, falls das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss.
Sie sind dafür verantwortlich, die Mutterschaftsentschädigung bei der zuständigen Ausgleichskasse anzumelden. Zudem müssen Sie das RAV frühzeitig über den bevorstehenden Mutterschaftsurlaub informieren. Nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung haben Sie schliesslich Anspruch auf die noch nicht bezogenen Arbeitslosentaggelder.
Ist während der Schwangerschaft eine Auflösung der Stelle möglich?
Unsere Mutter wurde in den vergangenen Jahren zu Hause von mehreren Personen gepflegt. Nun musste sie ins Pflegeheim. Die Arbeitsverträge mit den Pflegepersonen sind ausdrücklich bis zu diesem Zeitpunkt befristet. Eine Pflegeperson befindet sich im Mutterschaftsurlaub. Gilt die Befristung trotzdem?
Ja, davon können Sie ausgehen. Eine Kündigung während des Mutterschaftsurlaubs wäre zwar nicht erlaubt. Anders ist es bei einem befristeten Arbeitsverhältnis: Dieses endet mit Ablauf der vereinbarten Frist – auch wenn sich die Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub befindet. Ein typisches Beispiel sind befristete Arbeitsverträge von Assistenzärzten: Nach Ablauf der Frist wird das Arbeitsverhältnis nicht um den Mutterschaftsurlaub verlängert.
Ihr Beispiel ist insofern speziell, als die Befristung nicht durch ein im Voraus bekanntes Enddatum definiert wird. Das macht die Beurteilung etwas kniffliger. Denn: «Gemäss manchen Lehrmeinungen liegt nur dann eine befristete Anstellung vor, wenn die Dauer der Vertragsbeziehung ungefähr voraussehbar ist», sagt Andrea Halbeisen, Fachanwältin Arbeitsrecht bei Gremper & Partner in Basel. Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall wahrscheinlich nicht erfüllt.
Sofern der Arbeitsvertrag nicht über eine Agentur, sondern zwischen Ihrer Mutter und den Pflegenden abgeschlossen worden ist, gelten die Bestimmungen des kantonalen Normalarbeitsvertrags für hauswirtschaftliche Angestellte, mit dem Behörden Arbeitsbedingungen definieren. In Ihrem Fall geht es um den Kanton Zürich. Dort sieht der Normalarbeitsvertrag vor, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Tod oder dem Heimeintritt der Arbeitgeberin endet. «Das gilt somit auch, wenn die Arbeitnehmerin im Mutterschaftsurlaub ist», sagt Andrea Halbeisen.
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