Wahlen in RumänienRechtsextremist Georgescu scheitert vor Gericht
Calin Georgescu hatte sich nach dem annullierten ersten Wahlgang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt. Dort drang er mit seiner Forderung nach Anerkennung nicht durch.
Nach der Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien ist der Rechtsextremist Calin Georgescu mit einem Eilantrag vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert. Georgescu wollte mit einem sogenannten Antrag auf vorläufige Massnahmen erreichen, dass das Gericht die rumänische Regierung unter anderem verpflichtet, Georgescus Ergebnis im ersten Wahlgang anzuerkennen und einen weiteren Wahlgang zu organisieren. Die Richter in Strassburg lehnten dies jedoch einstimmig ab: Solche Massnahmen seien nur dann anwendbar, wenn ein nicht wieder gut zu machender Schaden für die Menschenrechte drohe. Dies sei hier nicht der Fall.
Ob Georgescu durch die Annullierung der Wahl in seinen Menschenrechten verletzt wurde, wird der Gerichtshof erst in einem späteren Schritt entscheiden. Bei dem Wahlgang am 24. November hatte der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker völlig überraschend den ersten Platz errungen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte das Ergebnis aber für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, weil der gesamte Wahlprozess irregulär verlaufen sei.
Wahlen sollen manipuliert gewesen sein
Das rumänische Verfassungsgericht hatte unter anderem argumentiert, bei der Wahl seien die Wähler durch gesetzwidrig bevorzugte Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert worden. Der bis kurz vor der Wahl wenig bekannte Georgescu hatte vor allem auf der App Tiktok für sich geworben. Tiktok habe es verabsäumt, Georgescu als Politiker und dessen Beiträge als Wahlwerbung zu kennzeichnen, bemängelte Rumäniens Regierung. Hierzu laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
Erst kürzlich war Georgescus Versuch, die Wahl-Annullierung rückgängig machen zu lassen, an Rumäniens Justiz gescheitert. Er hatte gegen die Wahlbehörde geklagt, weil diese den Beschluss des Verfassungsgerichts zur Annullierung der Wahl umgesetzt und die Wiederholung der Wahl verfügt hatte. Diese Klage hat Rumäniens oberstes Gericht abgewiesen. Die neue Präsidentenwahl soll am 4. Mai stattfinden. Eine mögliche Stichwahl ist für den 18. Mai geplant.
DPA/nlu
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