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Nachträgliche Forderungen an Benko
Signa Holding soll 7,7 Milliarden zurückzahlen

ABD0057_20240522 - WIEN - ÖSTERREICH: Signa-Gründer Rene Benko und Anwalt Norbert Wess am Mittwoch, 22. Mai 2024, anl. des COFAG-U-Ausschusses im Parlament in Wien. - FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
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Im Konkursverfahren der Signa Holding des österreichischen Investors René Benko sind am Dienstag bei der nachträglichen Prüfungstagsatzung die verspätet angemeldeten Forderungen geprüft worden. Sie belaufen sich jetzt auf insgesamt 7,74 Milliarden Euro.

Davon hat Masseverwalter Christof Stapf bisher gut 1,22 Milliarden Euro anerkannt, wie er auf Anfrage der österreichischen Nachrichtenagentur APA mitteilte. 6,52 Milliarden Euro an Forderungen werden weiterhin bestritten. Ein Termin für eine nächste Tagsatzung ist bisher nicht veröffentlicht worden.

Sanierungsverfahren in Konkursverfahren umgewandelt

Das Handelsgericht Wien hatte im April das Insolvenzverfahren der Signa Holding des Tiroler Firmengründers René Benko von einem Sanierungsverfahren in ein Konkursverfahren umgewandelt. Im Konkursverfahren gibt es keine Mindestquote für die Forderungen der Gläubiger.

Die nachträgliche Prüfungstagsatzung ist ein Termin, bei dem Gläubiger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig im Insolvenzverfahren angemeldet haben, dies nachholen können. Die Sitzung dient dazu, die nachträglich angemeldeten Forderungen zu überprüfen und zu entscheiden, ob sie anerkannt werden. Sie ist wichtig für die Verteilung der Konkursmasse und die Rechte der Gläubiger.

SDA/lop