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Beschwerden gutgeheissen
Fedpol muss Ermittlungen zur Postauto-Affäre neu aufrollen – zum zweiten Mal

Postauto fährt durch verschneite Strasse mit Guido Francioli auf der Route Interlaken-Ringgenberg-Interlaken-Boenigen. © Adrian Moser
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Das Verfahren zu den von der Postauto AG unrechtmässig bezogenen Subventionen ist zurück im Untersuchungsstadium. Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat laut dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern (WSG) bei den Ermittlungen die falschen Verfahrensleiter eingesetzt. Schon wieder.

Das Fedpol ist gemäss Bundesratsbeschluss zuständig für die Führung des Verwaltungsstrafverfahrens gegen die Postauto AG. Laut Gesetz muss die Behörde ein solches Verfahren mit eigenem Personal durchführen. Das ist laut WSG aber nicht geschehen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Gericht: Vorgehen «schwerwiegender Mangel»

Denn das Fedpol beauftragte zwei Mitarbeiter der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mit dem Verfahren. Zwar wurden die beiden vom Fedpol angestellt. Das Gericht sieht es aber als erwiesen an, dass sie nur für die Bearbeitung des Postauto-Falls die Behörde wechselten, die Anstellung bei der ESTV sei «lediglich sistiert» gewesen.

«Es bestand nie die Absicht, dass sie feste Mitarbeitende des Fedpol werden und auch andere Aufgaben als die Bearbeitung des Verwaltungsstrafverfahrens i.S. Postauto übernehmen würden», hält das WSG fest. «Damit wurde eine Ad-hoc-Einsetzung für das Verwaltungsstrafverfahren i.S. Postauto geschaffen, was nicht zulässig ist, unabhängig davon, ob dies mittels Auftrags oder befristeten Arbeitsvertrags geschieht.»

Das Vorgehen des Fedpol bewertet das Gericht als «schwerwiegenden Mangel». Alle von den zwei Verfahrensleitern vorgenommenen Handlungen sind laut Mitteilung nichtig.

Verfahren schon 2020 zurückgewiesen

Die zwei Verfahrensleiter hatten letztes Jahr gegen sieben Beschuldigte Strafverfügungen erlassen. Dagegen wehrten sich die Betroffenen und erhoben Einsprache. Der Fall wurde zur Beurteilung an das WSG überwiesen, das das Verfahren nun wegen Mängeln ins Untersuchungsstadium zurückgewiesen hat.

Es ist bereits das zweite Mal, dass das Fedpol eine solche Schlappe einstecken muss. Nachdem der Bundesrat 2018 der Behörde das Verfahren übertragen hatte, beauftragte das Fedpol Alt-Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu mit der Verfahrensleitung. Im Jahr 2020 stellte das WSG bereits fest, dass für dieses Vorgehen keine formell-gesetzliche Grundlage besteht – das Verfahren wurde zurückgewiesen. Genau wie heute.