Beschwerden gutgeheissenPostauto-Affäre: Fedpol muss 31 Befragungen nochmals durchführen
Weil die Einsetzung der früheren Leiter der Untersuchung einer gesetzlichen Grundlage entbehrte, hat ein Berner Gericht sämtliche von ihnen vorgenommenen Handlungen als nichtig erklärt.
Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) muss die Protokolle von 31 Einvernahmen im Verwaltungsstrafverfahren zur Postauto-Affäre aus den Akten entfernen und die Befragungen nochmals führen. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerden von drei Beschuldigten gutgeheissen.
Die zwischen dem 5. April 2018 und dem 21. August 2019 geführten Einvernahmen wurden unter der Verantwortung der damaligen Leiter der Untersuchung geführt. Es handelte sich um den alt Bundesrichter Hans Mathys und den Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu.
Weil ihre Einsetzung keine Gesetzesgrundlage hatte, erklärte das Berner Wirtschaftsstrafgericht im Dezember 2020 alle von ihnen vorgenommenen und angeordneten Handlungen als nichtig.
Nach der Einsetzung eines neuen Leitungsduos im September 2021 wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Allerdings wurden diverse Akten aus dem alten Verfahren ins neue überführt. Dies ist laut einem am Donnerstag publizierten Beschluss des Bundesstrafgerichts nur beschränkt zulässig.
(Beschluss zu BV.2022.34, BV.2022.36, BV.2022.37 vom 17.2.2023)
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