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Postauto-Skandal
Fedpol verhängt Strafen gegen sieben Personen

Postautos auf dem Postautodeck im Bahnhof in Chur, am Freitag, 24. Januar 2014. (KEYSTONE/Arno Balzarini)
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Das Bundesamt für Polizei hat in der Affäre um Subventionstricksereien bei Postauto bedingte Geldstrafen und hohe Bussen gegen sieben Personen verhängt. Die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen seien nicht gegeben. Keiner der Strafbescheide ist rechtskräftig.

Gegen fünf Personen wurde wegen Leistungsbetrugs und gegen zwei Personen wegen Unterlassung der Verhinderung des Leistungsbetrugs Strafen ausgesprochen. Zuerst berichtete der «Blick» online am Montag darüber.

Gemäss Angaben auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) umfassen die Strafen bedingte Geldstrafen in Höhe von 56’000 bis 420’000 Franken sowie unbedingt ausgesprochene Bussen zwischen 12’000 und 60’000 Franken. Nach der Beurteilung des Fedpol sind die Voraussetzungen für Freiheitsstrafen nicht gegeben.

Erschleichung von Subventionen

Die Betroffenen können gegen die Strafbescheide Einspruch erheben. Nähere Angaben zur Frage, ob es sich um frühere Kadermitglieder respektive Mitarbeitende von Post oder Postauto handelt, machte das Fedpol auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht. Ein Sprecher verwies dabei auf die Unschuldsvermutung.

Im Februar 2018 machte das Bundesamt für Verkehr (BAV) gesetzeswidrige Buchungstricks bei Postauto öffentlich. Demnach hatte Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzeswidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen.

Die Post bezahlte den gesamten Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. Der Verwaltungsrat der Post beschloss im Juni 2018, wegen fehlendem Vertrauen die ganze Geschäftsleitung von Postauto freizustellen. Die damalige Konzernchefin Susanne Ruoff reichte den Rücktritt ein.

Untersuchung durch Fedpol

Ende August 2020 erhob das Fedpol gegen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie Postauto-Kaders Anklage. Es warf den Beschuldigten vor, sie hätten das BAV über die effektiven Gewinne getäuscht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden. Das Fedpol erhob Ende August 2020 Anklage, trat danach aber lange Zeit an Ort.

Grund war, dass es zunächst ohne rechtliche Grundlage zwei externe Verfahrensleiter eingesetzt hatte. Das bestätigte zuletzt – im Mai 2022 – das Bundesgericht. Das Bundesamt musste die Untersuchung schliesslich wiederholen, mit neuen Verfahrensleitern.

Kam hinzu, dass das Bundesstrafgericht auf Beschwerde dreier Beschuldigter die Entfernung von 31 Einvernahmen aus den Akten anordnete – geführt worden waren sie von den zuerst beauftragten und dann ersetzten Verfahrensleitern.

SDA/pash/sme