Kampfjet-AbsturzPilot der Patrouille Suisse vor Militärgericht
Im Training für eine Flugshow in den Niederlanden kam es im Juni 2016 zu einer Kollision zwischen zwei Kampfjets der Patrouille Suisse. Der Pilot der abgestürzten Maschine muss sich seit Montag vor dem Militärgericht verantworten.
Ein Pilot der Schweizer Kunstflugstaffel Patrouille Suisse muss sich sechs Jahre nach dem Absturz seiner Maschine in Leeuwarden (NL) seit Montagnachmittag vor dem Militärgericht 2 in Aarau verantworten. Es geht um fahrlässigen Missbrauch und Verschleuderung von Material.
Der Auditor (Ankläger) wirft dem Berufspiloten zudem fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs sowie mehrfache fahrlässige Nichtbefolgung von Dienstvorschriften vor. Die Hauptverhandlung vor dem Militärgericht dauert mehrere Tage.
Während eines Trainingsflugs für die «Netherland Air Force Open Days» waren am Nachmittag des 9. Juni 2016 zwei Kampfflugzeuge vom Typ Northrop F-5 E Tiger II der Patrouille Suisse in der Nähe des Luftwaffenstützpunktes Leeuwarden kollidiert.
Der Pilot, der sich diese Woche vor dem Militärgericht verantworten muss, verlor infolge der Kollision unverzüglich die Kontrolle über sein Flugzeug. Er betätigte den Schleudersitz. Beim Abschuss des Schleudersitzes und der nachfolgenden Landung in einem Treibhaus erlitt er leichte Verletzungen.
Kampfflugzeug schrottreif
Das F5-Tiger-Kampfflugzeug zerschellte in unmittelbarer Nähe des an einem Weiher gelegenen Treibhaus. Das Flugzeug wurde vollständig zerstört; es entstand gemäss dem Untersuchungsbericht eine Schadensumme von 800'000 Franken.
Bei der Kollision wurde das zweite Kampfflugzeug des gleichen Typs beschädigt. Es blieb jedoch manövrierfähig. Der Pilot konnte die Maschine sicher landen.
Es handelte sich um den ersten schweren Unfall der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse in ihrem damaligen Bestehen seit 52 Jahren. Der Auftritt in Leeuwarden wurde als Konsequenz des Flugunfalls abgesagt.
Bericht: Maschine aus den Augen verloren
Der Auditor wirft dem Piloten der abgestürzten Maschine vor, bei dem von ihm geflogenen Annäherungsmanöver seine Sorgfaltspflichten verletzt und auf diese Weise die Kollision verursacht zu haben.
Der Pilot verlor gemäss einem früher publizierten Untersuchungsbericht das zweite am Unfall beteiligte Flugzeug aus den Augen. Dieser habe es jedoch unterlassen, dies über Funk mit dem Wort «blind» zu melden. Für den Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Das Militärgericht 2 hatte die Hauptverhandlung zu diesem Fall bereits im November 2021 in St. Gallen angesetzt. Nach wenigen Stunden wurde der Prozess vertagt. Der Verteidiger des beschuldigten Berufspiloten wurde wegen drohender Interessenskonflikte nicht zugelassen.
SDA/aru
Fehler gefunden?Jetzt melden.