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Pressekonferenz zu Corona-Lage
«Doppelt so viele Mutationsfälle wie vor einer Woche» und 680'000 Voranmeldungen für Kurzarbeit

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat weitet die Kurzarbeitsentschädigung aus.

  • Seit Montag gilt in der Schweiz der zweite (Teil-)Shutdown. Freizeitbetriebe, Geschäfte und Restaurants sind bis Ende Februar geschlossen.

  • Schulen und Skigebiete bleiben offen.

  • Die Impfkampagne kommt aktuell nur schleppend voran.

  • Die neue Coronavariante aus England breitet sich aus – hunderte Personen befinden sich deshalb schweizweit in Quarantäne.

Lesetipps zur aktuellen Coronasituation:

Kurzarbeit für Lernende und keine Wartezeit mehr: die Zusammenfassung

Der Bundesrat weitet in der Corona-Krise die Unterstützung im Bereich Kurzarbeit aus. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Betriebe können ab Januar Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Die Massnahme ist bis zum 30. Juni 2021 befristet. Ausserdem wird auf die gesetzliche Wartezeit (Karenzzeit) verzichtet.

Drei Säulen: Kurzzeitarbeit, Erwerbsausfall und Härtefallregeln

Die wirtschaftlichen Massnahmen in der Corona-Krise basierten auf drei Säulen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch vor den Bundeshausmedien: Kurzzeitarbeit, Erwerbsausfall und Härtefallregeln. Der Bundesrat überlege sich zudem, das Solidarbürgschaftsgesetz mit den Covid-Krediten zu reaktivieren. Zu diesem Thema seinen Beratungen im Gange, erklärte Parmelin.

An der Sitzung vom Mittwoch habe der Bundesrat nun entschieden, vorerst die Kurzarbeit auszuweiten. Die Karenzzeit werde rückwirkend per 1. September 2020 bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Damit sollen weitere Hürden zum Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung abgebaut und die Liquidität der Unternehmen verbessert werden, begründet er den Entscheid.

Seit September betrug die Karenzfrist für Unternehmen einen Tag pro Monat. Die Arbeitslosenversicherung wird die Abrechnung von sich aus anpassen und den Unternehmen die Differenz für die Karenztage ausbezahlen, hiess es.

Bis zu 5 Milliarden Kurzarbeitsentschädigung im 2021

Bis am 31. Dezember 2020 wurden 9,2 Milliarden Franken für die Kurzarbeit abgerechnet, wie Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), vor den Medien ergänzte. Für das Jahr 2021 rechnet der Bund mit weiteren 4 bis 5 Milliarden Franken.

Pressekonferenz ist zu Ende

Vizekanzler André Simonazzi hat die Medienkonferenz offiziell beendet. In Kürze folgt hier eine Zusammenfassung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Frage: Wie viele Menschen befinden sich in Kurzarbeit?

«Wir können das nicht genau sagen. Nur, wie viele Personen ein Gesuch erteilt haben», so Boris Zürcher vom Seco. Die Zahl der Voranmeldungen sei in den letzten Wochen wieder gestiegen. Aktuell gebe es 680'000 Voranmeldungen.

Boris Zuercher, Leiter des Direktion fuer Arbeit, SECO, spricht an einer Medienkonferenz des Bundesrates am Mittwoch, 18. November 2020, im Medienzentrum Bundeshaus in Bern. Auch in der zweiten Coronavirus-Welle kommt der Zivilschutz zum Einsatz. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen, den Kantonen zur Bewaetigung der Krise ein Kontingent von maximal 500'000 Diensttagen zur Verfuegung zu stellen.(KEYSTONE/Anthony Anex)

Frage: Sollen die Schulen geschlossen werden?

Parmelin: «Die Frage ist durchaus berechtigt. Wir haben die Kantone gebeten, Stellung zu nehmen. Aktuell sind Schulschliessungen nicht angesagt.» Der Bundesrat habe momentan nicht die Absicht, in die Zuständigkeit der Kantone einzugreifen. Er sei jedoch jederzeit bereit, diese Diskussion aufzunehmen.

Frage: Können unterstützte Unternehmen Dividenden ausschütten?

Parmelin sagt, dass dieses Thema im Bundesrat am Mittwoch nicht besprochen wurde. Ein Sprecher des Finanzdepartements: «Unternehmen die einen Covid-Kredit aufgenommen haben, dürfen Dividenden auszahlen, wenn die Kredite bezahlt wurden.»

Frage: Warum hat man so kurze Zeitrahmen (Ende März) für die Kurzarbeit festgelegt?

Parmelin: «Natürlich kann man sagen, wir machen das bis Ende Jahr. Aber dann hat man die Ausgaben nicht so sehr unter Kontrolle. Wir versuchen gezielte Massnahmen zu treffen.» Parmelin schliesst allerdings nicht aus, dass es Verlängerungen gibt.

Boris Zürcher vom Seco ergänzt: «Im Gesetz sind auch gewisse Rahmen festgelegt.» Man ist auch bestrebt, wieder zur ordentlichen Gesetzgebung zu gehen, so Zürcher.

Frage: Wie viel kosten die heute beschlossenen Erleichterungen zum Bezug der Kurzarbeit zusätzlich?

Das Parlament habe im Covid-19-Gesetz im Dezember zusätzliche Milliarden für die Arbeitslosenversicherung gesprochen, antwortet Guy Parmelin. Man sehe erst am Ende der Abrechnungsperiode, ob diese Mittel in der Arbeitslosenversicherung reichen werden, so Parmelin. Boris Zürcher, Leiter Direktion für Arbeit beim Seco, ergänzt: Man rechne für 2021 mit circa 4 bis 5 Milliarden zusätzlichen Ausgaben für die Kurzarbeit.

Frage: War es ein Thema, dass Lernende von der Homeoffice-Pflicht ausgeschlossen wird?

Parmelin: «Das ist eine Frage die uns beschäftigt. Selbstverständlich muss die Begleitung der Lernenden fortgesetzt werden, auch in Restaurants. Die Abklärungen in weiteren Bereichen laufen noch.» Finanziell übernehme man 80 Prozent der Entschädigung. Das verhindert eine Unterbrechung der Lehre. «Das kann die Ausbildung zwar nicht ersetzen – aber es verhindert zumindest eine Unterbrechung der Lehre».

Simonazzi eröffnet erneut Fragerunde

Der offizielle Teil der Medienkonferenz ist vorbei. Nun haben die Medienschaffenden erneut die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Reaktivierung der Covid-Kredite steht zur Debatte

Der Bundesrat überlegt sich, die Covid-Kredite zu reaktivieren, dass die Unternehmen genügend Liquidität haben. «Das Covid-Gesetz gibt dem Bundesrat gewisse zusätzliche Möglichkeiten», so Parmelin. Der Bundesrat hat mehrere Massnahmen heute Morgen verabschiedet. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Auf die Karenzzeit (Wartezeit) wird in Zukunft verzichtet. Die Massnahmen gelten vorerst bis zum 30. Juni 2021.

Parmelin: «Bundesrat sorgt sich über neue Virusvariante»

Nun spricht Parmelin über die Corona-Impfung. Es sei wichtig, dass sich so viele Einwohner wie möglich impfen liessen. Die Impfung sei die beste Strategie, um diese unmögliche Situation derzeit zu überwinden, so Parmelin. Zudem breite sich die Virusmutationen weiterhin aus. «Wir stellen heute doppelt so viele Fälle fest wie vor einer Woche.» Darüber mache sich der Bundesrat grosse Sorgen.

Die Impfstrategie bleibe weiter eine Herausforderung. «Es ist weiterhin unser Ziel, dass sich eine möglichst grosse Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner impfen lässt. Es müssen sich so viele wie möglich impfen lassen.»

Lesetipp: Corona-Impfmonitor – So weit sind die Kantone mit dem Impfen

Parmelin bedankt sich bei der Bevölkerung für Disziplin

Bundespräsident Guy Parmelin ist erfreut darüber, wie die Bevölkerung in der Schweiz die neuen, drastischen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus respektiert. «Natürlich ist noch nicht alles perfekt, aber das ist normal.» Das Land meistere die Krise trotz Hindernissen gut.

«Ich danke der Bevölkerung für ihren Einsatz», sagte Parmelin am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Es sei nicht immer einfach, es gebe gegenwärtig viele Hindernisse und Schwierigkeiten. Die Bevölkerung halte sich aber an das harte Regime.

Die Fallzahlen gehen laut Parmelin zwar etwas zurück. Es gebe aber immer noch zu viele Neuinfektionen. Die Schweiz beobachte die Lage weiter – auch im Ausland: «Wir verfolgen, was um uns passiert.»

Die grösste Hoffnung sei die Impfung gegen das Virus. In der Schweiz komme der Impfrhythmus langsam in Gang, sagte Parmelin. Er rief die Bevölkerung dazu auf, sich impfen zu lassen. Man könne sich auf Wartelisten eintragen.

Es gehe darum, Angehörige zu schützen und sich solidarisch zu zeigen.

Pressekonferenz beginnt mit Fragerunde

Ein Journalist fragt, wieso sich die Mitglieder des Bundesrates schon früher gegen Corona impfen lassen konnte.

Simonazzi: Dafür gebe es verschiedene Gründe. Hauptsächlich gehe es jedoch darum, der Bevölkerung zu zeigen, dass die Impfung sicher sei. Aber es gehe natürlich auch um den Schutz der Schweizer Regierung vor dem Coronavirus. Diese müsse schliesslich die Schweiz durch die Pandemiekrise führen.

Teilnehmer

  • Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

  • Vizekanzler André Simonazzi, Bundesratssprecher

Bundesrat erweitert Unterstützung durch Kurzarbeit

Der Bundesrat weitet die Unterstützung im Bereich Kurzarbeit aus. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Ausserdem wird auf die gesetzliche Wartezeit (Karenzzeit) verzichtet.

Die Karenzzeit werde rückwirkend per 1. September 2020 bis zum 31. März 2021 aufgehoben, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Damit sollen weitere Hürden zum Einsatz von Kurzarbeitsentschädigung abgebaut und die Liquidität der Unternehmen verbessert werden, begründet er den Entscheid.

Seit September betrug die Karenzfrist für Unternehmen einen Tag pro Monat. Die Arbeitslosenversicherung wird die Abrechnung von sich aus anpassen und den Unternehmen die Differenz für die Karenztage ausbezahlen, hiess es.

Bezugsdauer wird verlängert

Des Weiteren wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden aufgehoben. Diese Änderung erfolgt rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2020 bis und mit dem 31. März 2021.

Dafür wird die Nichtberücksichtigung der Abrechnungsperioden, für die der Arbeitsausfall 85 Prozent der betrieblichen Arbeitszeit überschritten hat, bis Ende 2023 verlängert. Mit dieser Massnahme sollen diejenigen Betriebe, die stark von den Massnahmen gegen die Ausweitung des Coronavirus betroffen sind, beim Erhalt ihrer Arbeitsplätze unterstützt werden.

Lernende und befristet Angestellte

Schliesslich können neu Betriebe auch für Lernende und Angestellte in einem befristeten Arbeitsverhältnis Kurzarbeit beantragen. Für Lernende erhalten die Betriebe aber nur dann Kurzarbeitsentschädigung, wenn die Fortsetzung der Ausbildung gewährleistet ist.

Für Lernende und befristete Angestellten können die Betriebe ab Januar Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Die Massnahme ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Aktuelle Corona-Lage

Der Bundesrat informierte sich an seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 über die epidemiologische Entwicklung und den Stand der Impfkampagne. Er wurde zudem über mögliche weitergehende Massnahmen der Kantone in den obligatorischen und nachobligatorischen Schulen sowie über die Untersuchung der Swiss National Covid-19 Science Task Force (STF) zu Schulschliessungen informiert. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und die STF empfehlen, auf ein Verbot des Präsenzunterrichts an den Primarschulen, wenn immer möglich, zu verzichten.

Science Task Force über Vor- und Nachteile des Fernunterrichts

Auch für die STF überwiegen die Vorteile einer Umstellung auf Fernunterricht deren Nachteile erst bei einer gefährlichen oder sehr gefährlichen epidemiologischen Situation und nur auf Sekundarstufe I und II. Die STF hat untersucht, welche Rolle die Kinder und Jugendlichen in der Epidemie spielen und was die Reduktion von Kontakten bis hin zu einem Verbot von Präsenzunterricht in den Schulen aus epidemiologischer und jugendpsychologischer Sicht bedeutet.

Szenarien für weitere Massnahmen an den Schulen

Mit den bisher ergriffenen Massnahmen konnten an den Schulen grössere Ausbrüche verhindert werden konnten. Wie auch die EDK und die STF festhalten, könnten allerdings weitere Massnahmen in den Schulen nötig werden, falls sich die neuen Virusvarianten stark ausbreiten. Das eidgenössische Departement des Innern und die EDK vertiefen nun die Gespräche, um mögliche Szenarien für die Sekundarstufen I und II zu erarbeiten.

Angespannte epidemiologische Situation

Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Tagen gesunken. Wegen der Ausbreitung der neuen, deutlich ansteckenderen Virusvarianten bleibt die epidemiologische Lage aber angespannt. Die Anzahl Ansteckungen mit den neuen Varianten verdoppelt weiterhin jede Woche. Zu den beiden Varianten aus Grossbritannien und Südafrika kommt neu eine dritte, ebenfalls deutlich ansteckendere Variante aus Brasilien hinzu. Bisher wurde noch keine Übertragung ausserhalb Brasiliens nachgewiesen. Für Brasilien gilt bereits ein Einreiseverbot. Das Land wird zudem ab heute auf die Quarantäneliste aufgenommen. Der Bundesrat erachtet es weiterhin als dringend nötig, die Fallzahlen sofort und sehr deutlich zu senken, um ein unkontrolliertes Ansteigen der Fallzahlen durch die neuen Virusvarianten und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

500'000 Impfdosen erhalten

Der Bundesrat wurde auch über den Stand der Impfkampagne informiert. Die Schweiz hat bisher rund 500'000 Impfdosen erhalten. Das Bundesamt für Gesundheit ist daran, zusätzliche Impfdosen zu kaufen und Verträge mit weiteren Impfstoffproduzenten abzuschliessen.

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SDA/step