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Höchstarbeitszeit überschritten
Paketdienste Planzer und Quali Night wegen 48-Stunden-Wochen gebüsst

Die Paketdienste Planzer und Quali Night dürfen ihre Lieferboten nicht mehr 48 Stunden pro Woche arbeiten lassen.
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Die Schweizer Transportunternehmen Planzer und Quali Night haben mit einer Normalarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche die branchenüblichen Arbeitsbedingungen verletzt. Sie müssen Bussen von total rund 150'000 Franken bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Die eidgenössische Postkommission (Postcom) verhängte 2021 gegen Planzer eine Busse von 96'000 Franken. Bei einer Kontrolle stellte sie fest, dass die sogenannten branchenüblichen Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden.

Die beiden kontrollierten Kriterien sehen einen Mindest-Bruttolohn von 18.27 Franken pro Stunde und eine maximale Wochenarbeitszeit von 44 Stunden vor. Diese Voraussetzungen gelten für Anbieter von Postdiensten, wenn sie keinen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben.

Gesamtsicht laut Gericht nicht relevant

Eine Busse von 53'000 Franken muss hingegen der Paketdienst Quali Night zahlen. Auch dort betrug die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden. Sie wurde zwar auf 45 Stunden gesenkt. Aber auch dies ist nicht zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht in zwei am Freitag veröffentlichten Urteilen schreibt. Die Firma verstiess zudem zwei Mal gegen die Bestimmungen für Nachtarbeit.

Die beiden Firmen argumentierten, das Abstellen auf lediglich zwei Kriterien sei unzulässig. Zu beachten seien auch Faktoren wie zusätzliche Ferienansprüche, Qualitätsboni, Kompensationsregelungen und dergleichen. Es sei eine Gesamtbetrachtung anzustellen.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt zu einem anderen Schluss. Die Erfüllung der Minimalstandards bei Lohn und Normalarbeitszeit habe das Ziel, dass die Marktöffnung im Postverkehr nicht zu Lasten der Arbeitnehmenden gehe. Die Kriterien seien absolute Minima, die auch bei einer Gesamtsicht nicht unterschritten werden dürften.

Paketboten: Keine Zeit für WC-Pausen

Wenn die Unternehmen eine Gesamtbetrachtung ihrer Arbeitsbedingungen wünschen, steht es ihnen laut Bundesverwaltungsgericht frei, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.

Lediglich bei der Frist für die Anpassung der Arbeitszeit hat das Gericht den Firmen Recht gegeben. Sie beträgt sechs Monate ab der Rechtskräftigkeit der Urteile und nicht fünf beziehungsweise drei Monate. 

Die Speditionsunternehmen waren 2022 in die Kritik geraten, nachdem der Kassensturz über miserable Arbeitsbedingungen der Paketboten berichtet hatte. Die Chauffeure warfen den Unternehmen unter anderem vor, während ihrer 13-Stunden-Tage kaum Zeit für WC-Pausen zu haben. 

Urteile A-3646/2021 und A-4383/2021 vom 3.5.2023

SDA/lif