Kommentar zu BundesratsrentenOffenbar brauchte es Blochers Unverschämtheit
Endlich denkt der Bundesrat nicht nur über die Renten anderer nach, sondern auch über seine eigenen.
Was Christoph Blocher vom Bundesrat verlangt hat, war ziemlich frech. Aber vielleicht war es nötig, um die Landesregierung zum Nachdenken zu bringen.
Nachdem der Alt-Bundesrat jahrelang erzählt hatte, er verzichte auf das Ruhegehalt, verlangte Blocher in diesem Frühling gleich 13 Renten auf einen Schlag, rückwirkend. Macht 2,7 Millionen Franken mitten in der Corona-Krise. Der Bundesrat war perplex, scheute aber die Auseinandersetzung und wollte das Geld erst wie geheissen auszahlen.
Es brauchte einen Aufschrei der Bevölkerung und eines Teils des Parlaments, damit sich die Landesregierung besann und die Auszahlung auf 1,1 Millionen beschränkte. Der Aufschrei bewirkte offenbar noch mehr: Plötzlich sind die Bundesräte gewillt, grundsätzlich über ihre eigenen Ruhegehälter nachzudenken.
Jahrzehntelang war dies tabu. Lieber beschäftigten sie sich mit den Renten der andern. Sie schlugen unter anderem eine Erhöhung des Frauenrentenalters vor und wollten weniger Witwenrenten auszahlen. Was aber ist mit den Magistraten selbst? Sie kriegen ihr Ruhegehalt in der Höhe von 225’000 Franken pro Jahr unabhängig vom Alter. Einzige Bedingung ist, dass sie vier Jahre lang regiert haben. Und wenn ein Alt-Bundesrat stirbt, kriegt die Witwe auf jeden Fall jährlich 135’000 Franken, sofern «die Ehe mit der verstorbenen Magistratsperson mindestens zwei Jahre gedauert hat».
Die meisten Kantone zahlen ihren Alt-Regierungsräten schon lange keine fixen Ruhegehälter mehr.
Es mag kleinlich erscheinen, diese Annehmlichkeiten für ehemalige Bundesräte und ihre Angehörigen infrage zu stellen. Aber es stärkt die Glaubwürdigkeit des Bundesrats bei Rentenreformen nicht, wenn er seine eigenen Ruhegehälter unangetastet lässt.
Diese stammen aus einer Zeit, als es noch kaum Pensionskassen gab. Seither hat sich viel verändert. Die meisten Kantone zahlen ihren Alt-Regierungsräten schon lange keine fixen Ruhegehälter mehr, sondern versichern sie über die zweite Säule. Das sollte für die Bundesräte ebenfalls möglich sein, wobei diese Lösung durchaus grosszügig sein darf. Auf dass auch die Alt-Bundesräte zu einer zeitgemässen Pension kommen. Blocher sei Dank.
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