Ruhegehalt für Alt-BundesratChristoph Blocher bekommt 1,1 Millionen Franken Rente
Christoph Blocher erhält einen schönen Batzen aus der Staatskasse. Der Bundesrat hat endgültig entschieden, ihm für fünf Jahre rückwirkend das Ruhegehalt auszuzahlen. Künftig soll das aber nicht mehr möglich sein.
Christoph Blocher darf sich freuen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, dem Zürcher SVP-Übervater rückwirkend sein Ruhegehalt für fünf Jahre auszuzahlen. Der Alt-Bundesrat und Milliardär erhält somit 1,1 Millionen Franken aus der Staatskasse.
Bereits im Juli hatte sich der Bundesrat mit der Rentenforderung von Christoph Blocher befasst. Damals entschied der Bundesrat, Blocher sogar 2,7 Millionen Franken zu überweisen. Also die gesamte Summe, die Blocher seit seiner Abwahl Ende 2007 erhalten hätte, wenn er das Ruhegehalt verlangt hätte. Blocher hatte aber über Jahre immer wieder betont, dass er auf die Bundesratsrente verzichtet. Erst im März dieses Jahres reichte er seine Forderung bei der Bundeskanzlei ein – rückwirkend für zwölf Jahre.
Der Bundesrat legte seinen Entscheid vom Juli der Finanzdelegation des Parlamentes zur Bewilligung vor. Diese weigerte sich Anfang September, grünes Licht für die Überweisung zu geben. Die Finanzdelegation hielt fest, dass nach ihrer Einschätzung kein Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung des Ruhegehaltes bestehe.
Ein Schwenk unter Druck
Der Bundesrat hat nun einen Mittelweg gewählt. Gemäss einem Gutachten des Sozialversicherungsexperten Ueli Kieser verfällt der Anspruch auf rückwirkende Auszahlung nach fünf Jahren. Anders als noch im Juli hat die Landesregierung nun entschieden, Blocher nur diesen Teil des Ruhegehalts auszuzahlen.
Der Bundesrat begründet seinen Schwenker damit, dass das geltende Recht nichts sagt über die Zulässigkeit von nachträglichen Ruhegehaltsforderungen. Im Juli habe er die gesetzlichen Bestimmungen «grosszügig ausgelegt», schreibt der Bundesrat in einer Medienmitteilung. Er teile aber die Ansicht der Finanzdelegation, dass die nachträgliche Auszahlung von Ruhegehältern nicht dem Sinn und Zweck der Ruhegehaltsregelung entspricht.
Künftig soll es nach dem Willen des Bundesrats gar keine nachträglichen Ruhegehälter mehr geben. Das Bundesamt für Justiz erarbeitet derzeit eine Regelung, die rückwirkende Forderungen ganz ausschliesst. Bis diese in Kraft tritt, will der Bundesrat höchstens bis fünf Jahre nachträglich auszahlen. Andere Alt-Bundesräte, die bisher auf ihr Ruhegehalt verzichten – bekannt ist dies etwa von Johann Schneider-Ammann –, müssten ihre Forderung also rasch einreichen.
Irritation in Bundesbern
Christoph Blocher reagierte am Mittwoch nicht auf eine Anfrage dieser Redaktion. Bei Bundespolitikern löste der Entscheid des Bundesrates aber erhebliche Irritation aus. SP-Finanzpolitikerin Barbara Gysi kann zwar nachvollziehen, dass sich der Bundesrat auf die fünfjährige Verjährung stützt. Der Entscheid an sich sei aber äusserst fragwürdig. Wenn jemand, der es offensichtlich nicht nötig habe, dem Bund so viel Geld abknöpfe, sei das stossend, so Gysi. Umso mehr, als viele Leute wegen der Corona-Krise Existenzsorgen hätten.
Diplomatischer drückt sich CVP-Ständerat Peter Hegglin aus: «Ich nehme diesen Entscheid zur Kenntnis», sagt er. Die Finanzdelegation habe im September zum Ausdruck gebracht, dass dieses Geld ihrer Meinung nach nicht geschuldet sei. «Das Ruhegehalt soll nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein standesgemässes Leben garantieren.» Damit sei ein rückwirkender Anspruch eigentlich schon ausgeschlossen, so Hegglin. Die Auszahlung laufe zudem dem Grundsatz der Sparsamkeit zuwider. «Der Bundesrat hat jetzt anders entschieden. Er hat die Befugnis dazu. Er trägt aber auch die Verantwortung dafür», so Hegglin.
Das Ruhegehalt für Alt-Bundesräte entspricht der Hälfte eines Bundesratslohns. Derzeit beläuft es sich auf rund 225’000 Franken pro Jahr. Falls eine ehemalige Magistratsperson aber noch ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.
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