Ruhegehalt für Ex-BundesratFinanzaufsicht bestreitet Blochers Rentenanspruch
Christoph Blocher soll 2,77 Millionen Franken aus der Staatskasse erhalten. Jetzt protestiert die Finanzaufsicht des Parlaments. Trotzdem könnte Blocher das Geld bald erhalten.
Die Finanzdelegation des Parlamentes (Findel) klopft dem Bundesrat beim Ruhegehalt von Christoph Blocher heftig auf die Finger. Für die Finanzaufsicht gibt es «keine Anhaltspunkte», dass ein Anspruch auf rückwirkende Auszahlung von Bundesratsrenten besteht, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht. Demzufolge hätte der Bundesrat Anfang Juli nicht entscheiden dürfen, dem SVP-Übervater 2,77 Millionen Franken auszurichten.
Zur Erinnerung: Christoph Blocher verlangt, dass ihm der Bund sein aufgelaufenes Ruhegehalt seit 2008 nachträglich auszahlt. Blocher, der sich jahrelang damit brüstete, kein Ruhegehalt zu beziehen, meldete seine Forderung im Frühling bei der Bundeskanzlei an. Im Gesetz zu den Magistratslöhnen ist nicht geregelt, ob eine solche rückwirkende Forderung rechtens ist. Dennoch bewilligte der Gesamtbundesrat im Juli Blochers Antrag.
Keine Zustimmung aus dem Parlament
Der Bundesrat hatte im Juli zudem entschieden, die Zustimmung der Finanzdelegation zu Blochers Rente einzuholen. Die Finanzdelegation hat an ihrer Sitzung Anfang Woche entschieden, diese nicht zu erteilen.
Mit diesem Entscheid ist der Fall Blocher endgültig in juristischem Niemandsland gelandet. Da es kein grünes Licht seitens der Finanzdelegation gibt, dürfte sich der Gesamtbundesrat erneut mit dem Rentenantrag von Blocher befassen müssen. Es stellen sich zahlreiche Fragen: Kann der Bundesrat seinen Entscheid noch einem anderen parlamentarischen Gremium vorlegen, um diesen demokratisch breiter abzustützen? Kann der Bundesrat auf seinen Entscheid von Anfang Juli zurückkommen und Blochers Rente kürzen oder streichen? Oder muss er nun – trotz Protest aus dem Parlament – die 2,77 Millionen Franken an Blocher überweisen?
Ein Geschenk unter Magistraten
Einiges spricht dafür, dass Blocher das Geld dennoch erhält. Denn als der Bundesrat Blocher die 2,77 Millionen Franken zusprach, war er sich im Klaren, dass es dafür keinen Rechtsanspruch gibt. Dem Bundesrat lagen zwei juristische Gutachten zu dieser Frage vor. Der Rechtsprofessor und Sozialversicherungsexperte Ueli Kieser hielt fest, dass maximal «eine fünfjährige Nachzahlungsfrist» besteht. Zum gleichen Ergebnis kam ein Mitbericht aus dem Bundesamt für Justiz. Obwohl Blocher also maximal 1,1 Millionen Franken zustehen, bewilligte der Bundesrat die Summe von 2,77 Millionen Franken. Er machte Blocher faktisch ein Geschenk von 1,6 Millionen.
Für den Gesamtbundesrat ist der Fall Blocher äusserst unangenehm. Er erweckt den Eindruck, dass die Magistraten mit ihresgleichen besonders grosszügig sind. Im Parlament wächst zudem die Kritik an der Regelung, die Magistraten bis zu ihrem Tod ein Einkommen von einem halben Magistratenlohn garantiert.
Für Alt-Bundesräte beträgt das Ruhegehalt derzeit rund 225 000 Franken pro Jahr. Falls eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.
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