Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Neuer GAV
Swiss-Kabinenpersonal bekommt 400 Franken mehr Lohn

Repo Swissport. *Inside Swissport* Eine Reportage vom Flughafen Zuerich Kloten
12.09.2022
 (Weltklasse Zuerich/Urs Jaudas)
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Die Fluggesellschaft Swiss und die Kabinenpersonalgewerkschaft Kapers haben die Bestandteile des neuen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) festgezurrt. Die Angestellten erhalten mehr Lohn, einen Inflationsausgleich und höhere Spesen.

So werde das Basissalär um 400 Franken pro Monat aufgestockt, teilte die Swiss am Freitag in einem Communiqué mit. Im Vertrag ebenfalls festgehalten sei eine zweiprozentige Lohnerhöhung als Teuerungsausgleich. Diese sei bereits seit 1. Januar 2023 umgesetzt.

Kabinenangestellte ab dem dritten Dienstjahr könnten zudem aus mehreren Lohnmodellen auswählen. Möglich sei zum Beispiel ein anteilsmässiger, garantierter 13. Monatslohn oder ein erfolgsabhängiger Bonus.

Einsatzpläne früher veröffentlicht

Zudem will die Swiss die Lebensqualität des Kabinenpersonals verbessern. Der Einsatzplan werde eine Woche früher am 18. des Vormonats veröffentlicht, was die Planbarkeit des Soziallebens verbessere. Ausserdem werden im Dienstplan monatlich sieben freie Tage fixiert. Darüber hinaus entschädigt die Swiss Bereitschaftsdienste zusätzlich.

Zudem bietet der GAV neue Teilzeitmodelle mit variableren Arbeitspensen, flexiblere, unterjährige Wechselmöglichkeiten und verschiedene Erleichterungen für ältere Mitarbeitende. Insgesamt investiert die Swiss in den kommenden fünf Jahren rund 200 Millionen Franken in den neuen Gesamtarbeitsvertrag.

Abstimmung nötig

Ganz durch ist der neue GAV noch nicht. Am (heutigen) Freitag beginne die von Kapers vorgeschriebene Konsultationsfrist von 15 Tagen. Ab dem 25. November können die Gewerkschaftsmitglieder bis zum 19. Dezember 2023 ihre Stimme über den GAV abgeben. Bei einer Annahme trete der Gesamtarbeitsvertrag am 1. Januar in Kraft.

Grundsätzlich geeinigt hatten sich die Fluggesellschaft und Kapers bereits vor drei Wochen. Seither hatten sie die den neuen GAV redigiert und finalisiert.

Das Ringen um einen neuen GAV dauerte schon geraume Zeit. Ein erster Vertrag war Anfang Jahr aber in einer Abstimmung von den Kapers-Mitgliedern abgelehnt worden.

Verhandlungen mit Bodenpersonal sind gescheitert

Die Lohnverhandlungen der Fluggesellschaft Swiss mit dem Bodenpersonal sind laut Gewerkschaftsangaben gescheitert. Das Management der Fluggesellschaft habe die Verhandlungen abgebrochen und einseitig Lohnmassnahmen angekündigt.

Die Lohnverhandlungen seien «in diesem Moment» abgebrochen worden, teilte SEV-GATA, die Gewerkschaft des Verkehrspersonals, am Freitag mit. Unmittelbar davor hatte die Swiss den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit dem Kabinenpersonal festgezurrt.

Die Swiss lehne einen vollen generellen Teuerungsausgleich für alle Bodenmitarbeitenden ab, erklärten SEV-GATA, VPOD und KFMV in einer Stellungnahme. Die von der Fluggesellschaft verfügten Lohnmassnahmen würden also nicht einmal die Teuerung abdecken.

Die Bodenpersonalgewerkschaft SEV-GATA fordert eine Wiederaufnahme der Verhandlungen.

Die Swiss schreibt, dass die Löhne aller am Boden beschäftigten Mitarbeitenden in der Schweiz erhöht würden. Für Mitarbeitende, die im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Bodenmitarbeitende angestellt sind, werde das Basissalär um durchschnittlich zwei Prozent erhöht, wobei die Lohnerhöhung aus einer generellen und einer individuellen Komponente bestehe. Mitarbeitenden mit niedrigeren Gehältern erhalten demnach eine grössere Lohnerhöhung von bis zu 3,6 Prozent.

Darüber hinaus werde Swiss für alle Bodenmitarbeitenden die arbeitgeberseitigen Pensionskassen-Sparbeiträge um einen Prozentpunkt erhöhen, heisst es weiter.

Zu den abgebrochenen Verhandlungen schreibt die Swiss, dass zwei Runden stattfanden, in denen sich die Parteien «in Teilen aufeinander zubewegt haben». Am Ende der zweiten Runde habe es allerdings keine Bewegung mehr gegeben und auch keine weiteren geplanten Verhandlungstermine. Die Sozialpartner hätten das finale Angebot der Swiss abgelehnt, die Swiss jenes der Sozialpartner. Die Swiss habe danach die Lohnerhöhungen für 2024 «unilateral umgesetzt».

Aktualisierung vom 10.11.2023, 18:15 Uhr: Der Artikel wurde um die Stellungnahme der Swiss zum Scheitern der GAV-Verhandlungen mit dem Bodenpersonal ergänzt.

SDA/aeg