Fall um malaysischen StaatsfondsMilliardenskandal: Schweizer Banker verurteilt
Der Anti-Geldwäscherei-Chef der ehemaligen Bank Coutts in Zürich muss eine Busse von 50’000 Franken bezahlen, weil er einen klaren Verdacht nicht meldete.
Das Bundesstrafgericht hat den ehemaligen Anti-Geldwäscherei-Chef der inzwischen aufgelösten Bank Coutts zu einer Busse von 50’000 Franken verurteilt. Dies, weil er vorsätzlich gegen die Pflicht verstossen habe, den Behörden einen Verdacht auf Geldwäscherei zu melden. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Über die Coutts in Zürich lief ein Teil des abgezweigten Geldes aus dem 4,5-Milliarden-Skandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Die ersten 700 Millionen wurden 2009 auf ein Coutts-Konto überwiesen, das dem mutmasslichen Drahtzieher Jho Low gehörte. Dabei seien «mehrere zu grossen Bedenken Anlass gebende Geldwäscherei-Verdachtsmomente» vorgelegen, «welche sich im Verlauf der Geschäftsbeziehung mit Jho Low und dessen Offshore-Gesellschaft kontinuierlich verstärkt» hätten, schreibt das Gericht.
«Ich habe ein höchst ungutes Gefühl und schliesse nicht aus, dass wir einer Totalfälschung aufgesessen sind.»
So legte Jho Low beispielsweise zwei unterschiedliche Erklärungen oder offensichtlich schludrig erstellte Dokumente für den 700-Millionen-Transfer vor. «Ich habe ein höchst ungutes Gefühl und schliesse nicht aus, dass wir einer Totalfälschung aufgesessen sind», konstatierte ein erfahrener Mitarbeiter der Coutts-Rechtsabteilung. Man wusste auch schon früh, dass Low im Verdacht steht, das malaysische Volksvermögen für private Zwecke wie Luxusimmobilien oder Partys zu missbrauchen. Trotzdem blieb man bei der Coutts untätig. Lesen Sie dazu hier die ganze Geschichte.
Busse ums Fünffache erhöht
Für den ehemaligen Anti-Geldwäscherei-Chef der Coutts hat sich der Gang ans Gericht nicht gelohnt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hatte ihn letzten Sommer zu einer Busse von 10’000 Franken verurteilt. Nur weil er diese nicht akzeptiert hat, beugte sich nun auch das Bundesstrafgericht über seinen Fall – und erhöhte die Busse schliesslich um das Fünffache.
Als straferhöhend beurteilte das Gericht unter anderem, dass «monetäre Anreize und die Aussicht auf eine Beförderung innerhalb der Bank für das Tatverhalten mitursächlich» gewesen seien. Dies, weil der verurteilte Anti-Geldwäscherei-Chef in den Jahren 2010 bis 2012 zusätzlich zum Lohn einen Bonus von je 34‘000 bis 64‘000 Franken erhalten habe. Der Verurteilte bestritt vor Gericht einen Zusammenhang zwischen den Boni und der Geschäftsbeziehung zu Jho Low. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bereits rechtskräftig ist hingegen eine Busse von 13’000 Franken gegen den ehemaligen Vorgesetzten des Anti-Geldwäscherei-Chefs. Er akzeptierte den Strafbescheid des EFD vom letzten Sommer, ebenfalls wegen Verletzung der Meldepflicht.
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